Das bislang sozialhilferechtlich geöffnete Portemonnaie der Kinder für die Pflegekosten der Eltern als Objekt politischen Handelns: Das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ und seine Einordnung auf der weiterhin unübersichtlichen Baustelle der Pflegefinanzierung

Das die Eltern für ihre Kinder aufzukommen haben, ist bekannt und von immer vorhandenen Ausnahmefällen abgesehen auch als selbstverständlich akzeptiert. Dass die Unterhaltsverpflichtung aber keine Einbahnstraße ist, stößt dann, wenn es ernst wird, nicht selten auf Erstaunen und auch Verärgerung, weil viele damit nicht gerechnet haben. Und dass sich der Staat, genauer: der Träger der Sozialhilfe, von ihm (vor)finanzierte Leistungen bei den Kindern, die nach den amtlichen Definition als leistungsfähig eingestuft werden, wieder zurückholt bzw. das mehr oder weniger intensiv versucht, ist in Zeiten einer steigenden Zahl an Pflegebedürftigen in Kombination mit einem erheblichen Anteil an selbst zu finanzierenden Pflegekosten beispielsweise bei einer Heimunterbringung naturgemäß eine sichere Quelle für eine wachsende Zahl an Fällen, wo die Kinder in die Finanzierungspflicht genommen werden.

Im Netz hat sich über die Jahre eine Vielzahl an mehr oder weniger seriösen Ratgebern etabliert, wo Menschen, die ein entsprechendes Schreiben eines Sozialamtes bekommen, nachlesen können, was möglicherweise auf sie zukommen wird – bis hin zu Elternunterhalts-Rechnern, mit deren Hilfe man berechnen können soll, wie hoch die monatliche Rechnung ausfallen wird.

mehr

Die Entlastung der Pflegebedürftigen beim Eigenanteil für Pflegekosten durch eine Neuordnung der Pflegeversicherung kommt erst einmal in die Warteschleife

Mittlerweile müsste es überall angekommen sein durch viele Berichte in den Medien, ganz zu schweigen bei eigener Betroffenheit: Viele Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen haben ein Problem mit den hohen Eigenanteilen, wenn sie in einem Pflegeheim untergebracht sind. Dahinter verbirgt sich das grundlegende Problem, dass die Pflegeversicherung als Teilleistungsversicherung nur einen Teil der Pflegekosten abdecken kann und die Betroffenen einen immer größer gewordenen Eigenanteil zu schultern haben. Der wird für Januar 2019 mit durchschnittlich 1.830 Euro pro Monat in der stationären Pflege ausgewiesen – bei einer erheblichen Streuung bereits auf der Ebene der Bundesländer (die von 1.218 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt bis 2.252 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen reicht) und einer noch ausgeprägteren Streuung zwischen den Heimen. Das sind Beträge, bei denen eine wachsende Zahl an Pflegebedürftigen in die Knie gehen muss. Dazu ausführlicher der Beitrag Die zunehmende Privatisierung des Pflegerisikos am Beispiel steigender Eigenanteile der Pflegebedürftigen und schrumpfender Teilleistungen aus der Pflegeversicherung vom 2. Februar 2019.

Doch im März dieses Jahres konnte in dem Beitrag Das bestehende System der Finanzierung der stationären Altenpflege wird immer mehr in Frage gestellt. Aktuelle Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung verkündet werden, dass es Hoffnung gibt für die gebeutelten Eigenanteilszahler, denn aus den Reihen der Bundesländer wurde ein Vorstoß für eine Neuordnung der Pflegeversicherung bekannt, mit deren Umsetzung ein Teil des Eigenanteils eingefroren werden soll.

mehr

Zurück in die Zeiten der Naturalleistungen? Kopfschütteln über den Zustand der pflegepolitischen Diskussion und Anmerkungen zur Begrenzung der Eigenanteile

Die Zeiten hat es mal gegeben, als beispielsweise der Lehrkörper der gerade auf dem Land, wo bereits die Kinder fest eingeplant waren als Arbeitskräfte (was bis heute die langen Sommerferien erklärt, in denen damals das Schülerkollektiv zum Ernteeinsatz ausrücken musste) höchst umstrittenen und nur unwillig akzeptierten Schulen nicht mit einem heutigen Beamtengehalt, sondern neben einem bescheidenen monetären Salär vor allem durch Naturalleistungen der Eltern der Schüler vergütet wurden. Selbst das Brennmaterial zum Heizen der Schulräumlichkeiten mussten die Kinder mitbringen. Das erklärt dann auch, warum selbst die dümmsten Kinder der wohlhabenden Bauern einen Schulabschluss bekommen haben.

Nun ist das – eigentlich – lange her, sollte man denken. Aber zuweilen sind die Zeiten nicht durch Fort-, sondern durch Rückschritte in längst überwunden geglaubte Zustände gekennzeichnet. So auch in der Altenpflege. Um ihn herum toben die Debatten über einen immer schlimmer werdenden Pflegenotstand, an allen Ecken und Ende fehlt es an Personal, gerade die Altenpflege steht vor einem Kollaps, der bislang nur durch den unglaublichen Einsatz der Pflegekräfte sowie durch die Tatsache, dass mehr als 70 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Angehörigen aufopferungsvoll versorgt werden. Und er – hier immerhin der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags, Erwin Rüddel – hat nun einen Vorstoß hingelegt, bei dem man nicht weiß, ob man verzweifelt lachen oder den Kopf mehrfach auf die Tischplatte hauen soll. Er plädiert dafür, dass Angehörige sich auch im Pflegeheim an der Pflege beteiligen könnten, um Kosten zu sparen.

mehr