Müssen die Pflegekräfte in deutschen Krankenhäusern Erlöseinbußen eines Gesundheitskonzerns vor allem im Ausland ausbaden?

Es ist eine dieser Meldungen, wie man sie tagtäglich in der Wirtschaftspresse zu lesen bekommt: »Nach einem Gewinnrückgang in der Coronakrise plant der Krankenhaus- und Medizinkonzern Fresenius erhebliche Kostensenkungen. Das Dax-Unternehmen will bis 2023 Verbesserungen beim Ergebnis nach Steuern und Minderheitenanteilen von mindestens 100 Millionen Euro jährlich erreichen«, so dieser Artikel: Medizinkonzern Fresenius will Kosten senken. Aufmerksam wird man dann sicher bei diesem Hinweis: »Die Coronakrise schmälert den Gewinn von Deutschlands größtem Klinikbetreiber. Nun will Fresenius sein jährliches Ergebnis um mindestens 100 Millionen Euro verbessern.« Fresenius wird der eine oder andere sicherlich mit Medizintechnik, insbesondere mit Dialyse in Verbindung bringen. Aber „größter Klinikbetreiber“? Lesen wir weiter: »Im vergangenen Jahr hatte Deutschlands größter privater Krankenhausbetreiber mit 89 Hospitälern die Pandemie zu spüren bekommen. Operationen mussten verschoben werden, um Intensivbetten für Corona-Patienten freizuhalten. Da die Pandemie aber relativ glimpflich verlief, standen viele Betten leer. Staatliche Hilfen für Krankenhäuser konnten die Ausfälle nur mindern«, wird da behauptet. Nun werden diese Krankenhäuser nicht unter dem Namen Fresenius betrieben, sondern es geht um die Helios Kliniken.1

Also Corona und die damit verbundenen angeblichen Einnahmeausfälle der Kliniken sind das Problem? Es könnten einem Zweifel kommen: »Ein Bremsklotz ist aus finanzieller Sicht die Dialysetochter Fresenius Medical Care (FMC). Ohne Berücksichtigung ihrer Ergebnisentwicklung dürfte das währungsbereinigte Konzernergebnis im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich wachsen.«

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Riskante Berufe in Corona-Zeiten. Erneut belegen Daten von Krankenkassen eine erhebliche Ungleichverteilung der Erkrankungshäufigkeit zuungunsten der Erziehungs- und Gesundheitsberufe

»Beschäftigte in Gesundheitsberufen waren von März bis Mai 2020 am stärksten von Krankschreibungen im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen. Eine Analyse der Arbeitsunfähigkeitsdaten der AOK-Mitglieder durch das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) zeigt, dass in diesem Zeitraum 1.283 je 100.000 Beschäftigte in der Altenpflege im Zusammenhang mit Covid-19 an ihrem Arbeitsplatz gefehlt haben. Damit liegt die Betroffenheit dieser Pflegekräfte mehr als das 2,5-fache über dem Durchschnittswert von 474 Betroffenen je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte. Gleichzeitig gab es bei Beschäftigten in der Altenpflege auch häufiger Krankenhausbehandlungen im Zusammenhang mit Covid-19: Je 100.000 Beschäftigte wurden 157 Personen mit dieser Diagnose in einer Klinik behandelt – der Vergleichswert aller AOK-Mitglieder liegt bei 91 je 100.000 Beschäftigen.« Das wurde hier am 9. Juli 2020 in dem Beitrag Corona-Ungleichheiten: Riskante Gesundheitsberufe, relative Sicherheit im Homeoffice. Krankschreibungen und Krankenhaus-Aufenthalte von Beschäftigten im Kontext von Covid-19 berichtet. Die Daten bezogen sich auf die erste Corona-Welle. Auf der Grundlage von AOK-Versichertendaten wurde dann einige Monate später eine Folge-Auswertung präsentiert, deren Ergebnisse in dem Beitrag Erziehungs- und Gesundheitsberufe ganz oben im Ranking. Bei den Krankschreibungen wegen Covid-19 vom 21. Dezember 2021 aufbereitet wurden.

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Für die einen zu wenig, für die anderen zu viel: Die neuen und erweiterten Untergrenzen für das Pflegepersonal in den Krankenhäusern im Jahr 2021

„Nur mit einer guten Pflegepersonalausstattung ist eine sichere und gute Behandlung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus möglich.“ Das schreibt das Bundesgesundheitsministerium auf einer Seite, die den Titel Pflegepersonaluntergrenzen trägt. Der Aussage werden erst einmal alle sicher zustimmen können, wobei wie immer der Teufel im Detail sein Unwesen treibt. Wann ist denn die Personalausstattung in der Pflege eine „gute“? Wenn die Pflegekräfte entspannt arbeiten können? Oder wenn sie im Durchschnitt eine gute Arbeit abliefern könnten? Oder wenn es mindestens eine Mindestbesetzung gibt? Auf den letzteren Ansatz deutet die Überschrift mit den Untergrenzen hin, denn das ist offensichtlich etwas anderes als eine Pflegepersonaloptimalgrenze oder gar eine ideale Ausstattung mit Personal. Nicht ohne Grund erinnert eine Pflegepersonaluntergrenze an den Mindestlohn als Lohnuntergrenze oder an das Existenzminimum, dessen Sicherstellung durch eine Grundsicherung garantiert werden soll.

Eine Unterbesetzung von pflegesensitiven Bereichen im Krankenhaus kann fatale Folgen für Patientinnen und Patienten haben. Darum wurden bestimmte Krankenhausbereiche als „pflegesensitive Bereiche“ festgelegt, in denen Pflegepersonaluntergrenzen gelten, erläutert uns das Ministerium. Um welche Bereiche handelt es sich und wie sehen diese Untergrenzen konkret aus?

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