Auch wenn derzeit alle Welt über ein demnächst, möglicherweise später oder auch nicht anstehendes vorzeitiges Ende der GroKo spekuliert – noch sind Union und SPD am Ruder und da gilt dann – ebenfalls noch – der Koalitionsvertrag, in dem die Vorhaben dieser temporären Vereinigung Sich-nicht-Liebender beschrieben worden sind. Und dort findet man Punkte, die auf eine Realisierung warten. Beispielsweise im Pflegebereich:
»Um Angehörige besser zu unterstützen, gehören insbesondere Angebote in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in der Tages- und Nachtpflege, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einer guten pflegerischen Infrastruktur. Wir wollen die o. g. Leistungen, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammenfassen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann. Damit können wir erheblich zur Entbürokratisierung in der ambulanten Pflege beitragen, die häusliche Versorgung stärken und pflegende Angehörige entlasten. Wir werden die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege stärken, indem wir eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen.« (S. 96 f.)
Ganz offensichtlich haben die Konstrukteure der „Großen“ Koalition 2018 erkannt, dass es hier erheblichen Bedarf an Weiterentwicklung gibt, der immer wieder in den Sonntagsreden über eine Stärkung der pflegenden Angehörigen wie aber auch angesichts realer Versorgungsmängel beispielsweise beim Übergang aus dem Krankenhausbereich in das häusliche Umfeld gibt. Und die Zahlen zeigen – hier hätte bereits viel mehr passieren müssen.