Nur ein mageres Prozent pro Jahr mehr – oder gar nichts und das für immer: Eine rentenrechtliche und tatsächliche Betriebsrentenschmelze

Man kennt das – regelmäßig betritt das ungleiche Paar Rente und Beamten-Pension die Bühne und im Blätterwald werden dann den überschaubaren und nicht selten kargen gesetzlichen Renten auch nach einem langen Erwerbsleben die üppig daherkommenden Pensionen der Staatsdiener gegenübergestellt. Dann wird zumeist von den Verteidigern des ganz eigenen Alterssicherungssystems der Beamten die Argumentation aufgebaut, dass man die gesetzlichen Renten gar nicht wirklich mit den Pensionen der Beamten vergleichen könne. In dem Strauß der Gründe für eine angebliche Nicht-Vergleichbarkeit von gesetzlicher Rente und Pension findet man dann auch regelmäßig den Hinweis, dass ja die Arbeitnehmer nicht nur die gesetzliche Rente, sondern (wenn auch nicht immer, weil in vielen Branchen nicht obligatorisch) auch eine Betriebsrente oder eine „Zusatzversorgung“ bekommen (können) – und diese Säule des Alterssicherungssystem muss in den Pensionen berücksichtigt werden, weil Beamte keine eigenständige betriebliche Alterssicherung haben.

Und was ist mit den vielen nicht-verbeamteten Staatsdienern, die es auch gibt? Die als Angestellte im öffentlichen Dienst mindestens genau so dem Staat dienen wie die Beschäftigten, die als Beamte in ihrem eigenen Besoldungs- und Versorgungssystem bis zum Lebensende untergebracht sind? Die bekommen neben ihrer gesetzlichen Rente eine betriebliche Altersversorgung. Für die angestellten Staatsdiener hat man die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) geschaffen.

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Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst: „Ein respektabler Abschluss“ und „Das Machbare haben wir erreicht“, sagen Gewerkschaftsvertreter. Ein „wirtschaftlich verkraftbarer, maßvoller Abschluss“ sagen die Arbeitgeber. Alles gut?

In den vergangenen Wochen hatte es Warnstreikaktionen im öffentlichen Dienst gegeben, natürlich nicht ohne Hintergedanken wurden dabei gerne Pflegekräfte auf die Straße geschickt. Denn seitens der Gewerkschaft ver.di wurden die Tarifverhandlungen unter der Überschrift „Corona-Helden“ geführt, für die man nun auch eine monetäre Abbildung ihrer heldenhaften Leistungen von den Arbeitgebern erstreiten wollte. Nun fallen einem hinsichtlich der angesprochenen Figur der „Corona-Helden“ zahlreiche Berufe und Tätigkeiten ein, die zum einen nichts mit dem öffentlichen Dienst zu tun haben, zum anderen aber gibt es wie in anderen Branchen auch im öffentlichen Dienst sicher Tätigkeitsfelder, wo man weit weg sein konnte von der tatsächlichen Corona-Front, im Homeoffice und dabei in einem sehr sicheren Arbeitsverhältnis, von dem andere nur träumen können. Man ahnt es schon, wenn man solche Zeilen liest – „Corona-Helden“ hat eine Menge spalterisches Potenzial und man könnte mit guten Argumenten damit für die einen mehr Geld, aber auch gleichzeitig für die anderen mehr Demut verlangen und würde sich heillos verlaufen in einem verminten Gelände der Abgrenzung (und der Ausschließeritis), wie wir das real bereits beim monatelangen Gekrampfe um eine „Corona-Prämie“ für das Pflegepersonal (nicht nur) in der Altenpflege erlebt haben (dazu der Beitrag Wenn eine am Anfang sicher gut gemeinte Anerkennungsprämie zu einem toxischen Spaltpilz mutiert. Bei der Corona-Prämie für Pflegekräfte sortiert und differenziert man sich ins Nirwana vom 3. September 2020).

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„Das ist spektakulär.“ Die Gewerkschaft Ver.di zum Tarifabschluss mit der Tarifgemeinschaft der Länder

Habemus Tarifabschluss. Geschlossene Kitas und Wartezeiten in der Notaufnahme: Nach tagelangen Warnstreiks ist der Tarifstreit über den öffentlichen Dienst beendet: Einigung im Tarifstreit über den öffentlichen Dienst. Es geht um die Einkommen von rund einer Million Beschäftigten: Die Gehälter sollen um acht Prozent, mindestens aber 240 Euro steigen. Die Laufzeit der Tarifeinigung solle 33 Monate betragen. Offensichtlich sind beide Seiten zufrieden: Die lange Laufzeit gebe „Planungssicherheit“, sagte der Verhandlungsführer der Länder, der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD). Bsirske sagte: „Das ist das beste Ergebnis für einen Lohnabschluss im Länderbereich seit vielen Jahren.“

Die Vertreter der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), der Gewerkschaft Ver.di und des Beamtenbunds DBB verhandelten über die Bezahlung für ganz unterschiedliche Tätigkeiten der Länderbeschäftigten. Für alle Beschäftigten hatten sie eine Lohnerhöhung von sechs Prozent, mindestens aber zusätzlich 200 Euro im Monat verlangt.

Die Gehälter sollen rückwirkend zum 1. Januar 2019 in einem Gesamtvolumen um 3,2 Prozent steigen, mindestens um 100 Euro. Eine weitere Erhöhung um 3,2 Prozent, mindestens 90 Euro, soll es am 1. Januar 2020 geben. Zum 1. Januar 2021 soll es 1,4 Prozent mehr geben, mindestens 50 Euro. Am frühen Sonntag gab die Bundestarifkommission der Gewerkschaft Verdi grünes Licht für den Abschluss, wie eine Sprecherin mitteilte.

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