Von einem Sozialgericht als Schutzinstanz für diejenigen, die selbst ganz unten von existenzsichernder Hilfe ausgeschlossen werden. Und das Bundesverfassungsgericht hat auch was gesagt

Wenn man zurückdenkt an die Zeit vor der Corona-Krise, dann wird dem einen oder anderen wieder einfallen, dass es neben den vielen anderen sozialpolitischen Baustellen eine gab und gibt, die seitens der Bundesregierung gesetzgeberisch geschlossen wurde: die Frage, wer unter welchen Umständen Anspruch auf Sozialleistungen hat, wenn er oder sie aus dem „EU-Ausland“ nach Deutschland gekommen ist. Ende 2016 hatte der Gesetzgeber den Anspruch auf Sozialhilfeleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht oder für jene, die sich allein zur Arbeitsuche in Deutschland aufhalten, weitgehend ausgeschlossen. Sozialhilfe gibt es dann allenfalls für einen Monat als Überbrückungsleistung, damit Betroffene – meist EU-Ausländer – in ihre Heimat zurückreisen können. Der Gesetzgeber hatte die Bestimmung eingeführt, nachdem das Bundessozialgericht in Kassel am 3. Dezember 2015 geurteilt hatte, dass nach den damaligen Bestimmungen arbeitsuchende EU-Bürger zur Deckung ihres menschenwürdigen Existenzminimums Sozialhilfe verlangen können.

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Vermesssungsversuche der Menschen ohne Wohnung. Ein Lichtblick in der Dunkelkammer der Statistik

Man kennt das – zum einen verstricken wir uns gerne in Zahlenwerke, über deren Sinnhaftigkeit man mit guten Gründen streiten kann und manche verlieren eher den Durchblick als dass die Statistiken weiterhelfen auf dem Weg der Erkenntnis. Aber dann stößt man immer wieder auf Situationen, in denen man eine an sich einfache Frage stellt – beispielsweise die nach der Zahl der obdachlosen Menschen – und damit überrascht wird, dass die Antwort lautet: Wissen wir nicht. Dazu liegen keine Daten vor.

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Menschen ganz unten und solche, die dauerhaft in der Schattenwelt darüber leben müssen. Von polnischen Obdachlosen und dem Prekariat

Auch wenn die Vorstellung den meisten Menschen nach diesem Sommer mit langer Rekord-Hitze schwer fallen wird – der Winter wird kommen. Und mit ihm erneut wie jedes Jahr die Berichte über Obdachlose und deren Not und Elend. Einen ersten Vorgeschmack auf die Diskussionen darüber musste man aus der deutschen Hauptstadt der Obdachlosigkeit, also Berlin (vgl. dazu auch „Berlin ist ein Moloch der Obdachlosigkeit“), vor kurzem bereits zur Kenntnis nehmen: »Schlafende Obdachlose in U-Bahnhöfen – das könnte schon bald Vergangenheit sein. Die Berliner Verkehrsbetriebe wollen ihre jahrelange Praxis, bestimmte Bahnhöfe im Winter nachts für Obdachlose zu öffnen, überdenken«, konnte man diesem Artikel entnehmen: BVG überlegt U-Bahnhöfe für Obdachlose zu schließen. Der BVG werde die Verantwortung für diese Menschen übertragen, dafür seien die Mitarbeiter aber nicht ausgebildet und der Aufenthalt in den U-Bahnhöfen sei für die Obdachlosen vielleicht warm, aber gefährlich.

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