Die Mütterrente II als Beispiel für eine überladene, unweigerlich ungerechte, über Verschiebebahnhöfe finanzierte und fragwürdig diskutierte Sozialpolitik

Bereits beim letzten großkoalitionären „Rentenpaket“ 2014 gab es neben der „Rente mit 63“ ein weiteres Aufreger-Thema: die „Mütterrente“. Dabei ging es (scheinbar) darum, ein für viele Menschen offensichtliches Gerechtigkeitsproblem zu lösen: Bis 2014 war es so, dass für Kinder, die nach 1992 geboren wurden oder werden, drei Entgeltpunkte pro Kind als Rentenanspruch nach Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden – während es für die Kinder, die vor 1992 das Licht der Welt erblickt haben, lediglich ein Entgeltpunkt gab. Diese erhebliche Unwucht zwischen „alten“ und „neuen“ Kindern ist letztendlich primär ausgabenseitig begründet gewesen, denn als man die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten eingeführt hat, wollte man die Kosten aufgrund der ausgabenrelevanten älteren Kindern, deren im Regelfall anspruchsberechtigten Mütter bereits im Rentenbezug waren und absehbar davor standen, begrenzen. Und für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, höhere Rentenansprüche zu versprechen, war damals mehr als wohlfeil, denn die Politik wusste, dass der Renten- und damit der Zahlfall noch weit in der Zukunft liegen wird und dann ganz andere Politiker die Folgen zu tragen haben werden.

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Die Rechnung bitte – für die anderen. Die „Mütterrente“ und die Beitragszahler

Die „Mütterrente“ war ja schon beim letzten großkoalitionären „Rentenpaket“ im Jahr 2014 neben der „Rente mit 63“ eines der Aufreger-Themen, auch deshalb, weil gerade die Finanzierung der „Mütterrente“ aus Beitragsmitteln der Rentenversicherung als verfehlt klassifiziert wurde.

Es geht hier um Rentenansprüche aus Kindererziehungszeiten. Bis 2014 war es so, dass Frauen (oder bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Männer) vereinfacht gesagt für Kinder, die nach 1992 geboren wurden (und werden), drei Entgeltpunkte zugeschrieben bekommen, während es für Kinder, die vor 1992 das Licht der Welt erblickt haben, nur einen Entgeltpunkt gab. Das hat die letzte große Koalition 2014 geändert – und die von vielen beklagte „Gerechtigkeitslücke“ gleichsam halbiert, in dem für die Kinder vor 1992 nun zwei Entgeltpunkte gewährt werden, immer noch weniger als für die jüngeren Kinder. Aber immerhin.

Das war nicht umsonst zu bekommen – die Kosten für diese Aufstockung werden auf zehn Milliarden Euro taxiert. Pro Jahr. Und zu zahlen war und ist dieser Betrag aus der Kasse der Rentenversicherung, also aus Beitragsmitteln.

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Umrisse einer GroKo neu. Teil 2: Die Rente

Wie sieht es aus mit den Ergebnissen der Sondierung von Union und SPD vom 12.01.2018 zum großen Themenfeld der Alterssicherung, speziell der gesetzlichen Rente als der wichtigsten Form der Absicherung im Alter? Auch wenn es jetzt dem einen oder anderen weh tun mag – wir werden hier mit einem Fall der Rosstäuscherei konfrontiert, den man als solchen erkennen sollte. Als Rosstäuscherei bezeichnet man gemeinhin das Verhalten eines Händlers, der Kunden mit verschiedenen Tricks über den gesundheitlichen Zustand, Alter und Wert des Pferdes täuscht. Im Ergebnispapier der Sondierer findet man diese Verabredung: »Vertrauen in die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein hohes Gut in unserem Sozialstaat. Deshalb werden wir die gesetzliche Rente auf heutigem Niveau von 48 % bis zum Jahr 2025 gesetzlich absichern. Dafür werden wir in 2018 die Rentenformel ändern.« Da wird was angepackt, der vielbeschworene Sinkflug des Rentenniveaus wird endlich gestoppt. Eine gute Nachricht. Ein echter sozialpolitischer Hengst sozusagen. Schauen wir uns den Gaul mal etwas genauer an.

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