Keine Überraschung: Die Fleischfabriken werden zu Hotspots der Corona-Krise und die normalerweise unsichtbaren Menschen werden in Umrissen erkennbar

Große Aufregung in der Berichterstattung der letzten Tage: In der deutschen Fleischproduktion grassiert das Coronavirus unter den Beschäftigten. In Nordrhein-Westfalen sollen jetzt alle Arbeiter von Schlachthöfen getestet werden, so dieser Artikel: Mehr als 600 Corona-Fälle in Schlachtereien. »In den meisten Fällen hatten sich rumänische Werkvertragsarbeiter angesteckt, die oft in engen Gemeinschaftsunterkünften leben. Allein im Betrieb Müller Fleisch bei Pforzheim gab es in den vergangenen Wochen etwa 300 Infizierte … Bei Westfleisch haben sich nach Angaben der zuständigen Landkreise an den Standorten Oer-Erkenschwick und Coesfeld mehr als 200 Arbeiter infiziert … Das Unternehmen Vion hat seinen Schlachtbetrieb im schleswig-holsteinischen Bad Bramstedt nach einem Corona-Ausbruch ebenfalls geschlossen. Dort gibt es mehr als 100 Infizierte unter den Werkvertragsarbeitern, die meisten sind in Zweibettzimmern in einer ehemaligen Kaserne untergebracht und wurden gemeinsam per Bus zur Arbeit gefahren.«

»Die Branche steht wegen schlechter Arbeits- und Unterkunftsbedingungen seit vielen Jahren in der Kritik. Die prekären Verhältnisse sind ideal zur weiteren Verbreitung der Pandemie«, so der richtige Hinweis in diesem Artikel: Schlachthöfe entwickeln sich zu Corona-Brennpunkten. Seit vielen Jahren wird das kritisiert – das sollte man im Hinterkopf behalten, wenn man die aktuellen Reaktionen auf die sich häufenden Katastrophen-Meldungen aus den Untiefen der deutschen Fleischindustrie zur Kenntnis nehmen muss:

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Ihr Fachkräfte kommet, aber möglichst günstig? Das Beispiel Österreich

Am 1. März ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Es »schafft den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern. Ziel ist, dass diejenigen Fachkräfte zu uns kommen können, die unsere Unternehmen vor dem Hintergrund des großen Personalbedarfs und leerer Bewerbermärkte dringend benötigen«, so das Bundesinnenministerium. Nun leben wir bekanntlich nicht auf einer Insel, sondern um uns herum gibt es zahlreiche andere Länder, die ebenfalls gerne Fachkräfte aus anderen Ländern hätten. Beispielsweise unsere Nachbarn in Österreich.

Und wie sich die Meldungen gleichen: »Der Fachkräftemangel entpuppe sich zusehends als Wachstumshemmnis, 88 Prozent der Betriebe spürten die Knappheit an Personal … 40 Prozent der Unternehmen beklagen demnach bereits Umsatzeinbußen, weil sie offene Stellen nicht besetzen können.« Das hätte auch in einem Artikel über Deutschland stehen können, bezieht sich aber auf Österreich. Die Zahlen wurden von der österreichischen Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) zitiert. Und dagegen muss man was machen: »Die Regierung will den Fachkräftemangel in Österreich lindern und hat dazu ein paar Maßnahmen ventiliert, um den Zuzug von Personen aus Drittstaaten in den heimischen Arbeitsmarkt zu erleichtern.«

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Die neue EU-Entsenderichtlinie: Weniger Konkurrenz und mehr Gerechtigkeit? Das Bundesarbeitsministerium hat Änderungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf den Weg gebracht

»Ob auf Baustellen, in Gastronomie oder Pflege: Viele ausländische Arbeitskräfte wurden bislang schlechter bezahlt als ihre heimischen Kollegen. Das soll sich nun ändern«, so beginnt dieser Bericht. »Nach monatelangen Verhandlungen erzielten Unterhändler des Europäischen Parlaments, der EU-Länder und der EU-Kommission eine entsprechende Grundsatzeinigung. Sozialkommissarin Marianne Thyssen sprach von einem Durchbruch und einem ausgewogenen Kompromiss nach dem Prinzip: gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit am selben Ort.«

Das hört sich gut, vor allem im Lichte solcher Zahlen: Mehr als 2,3 Millionen entsandte Kräfte arbeiten nach offiziellen Angaben in einem anderen EU-Land, über 440.000 in Deutschland. Viele werkeln auf dem Bau, bei Speditionen, in Gaststätten oder in der Pflege.

»Die Debatte über die Folgen der Entsendungen von Arbeitnehmern wurde und wird nicht nur unter dem Schlagwort vom „Lohndumping“ geführt, das man nun tatsächlich erheblich eindämmen könnte, wenn die Richtlinie mit den Änderungen kommt und wenn sie auch eingehalten wird.« So wurde und musste das noch am 1. März 2018 in diesem Beitrag hier formuliert werden: Mit einer neuen Entsenderichtlinie gegen Lohndumping in der EU. Also in ein paar Jahren, mit Einschränkungen und Ausnahmen. Und wir können Vollzug melden, denn die neue EU-Entsenderichtline wurde im vergangenen Jahr verabschiedet (vgl. dazu beispielsweise EU-Parlament verabschiedet neue Vorschriften gegen Lohndumping) und muss nun in das jeweilige nationale Recht der Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden. Dafür haben die bis spätestens Mitte 2020 Zeit.

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