16.000 Euro für jeden im Alter, um die „Versorgungslücke“ der Geringverdiener zu verringern? Ein schuldenfinanzierter „Deutscher Bürgerfonds“ soll das erwirtschaften und stellt die Logik auf die Probe

Immer noch schwebt sie über dem politischen Berlin – die „Grundrente“ des Bundesarbeitsministers Heil (SPD). Und unabhängig davon, ob sie kommt und vor allem wie sie dann ausgestaltet wird – das Thema Altersarmut und die teilweise massiven, durch die Renten“reformen“ der vergangenen Jahre produzierten Sicherungslücken für viele zukünftige Rentner bewegt auch zunehmend die Medien. Und dann kommen auch noch Hiobsbotschaften über die anderen, kapitalgedeckten Säulen des Alterssicherungssystems, also den Betriebsrenten (wo Berichte über Doppelverbeitragung und über Modelle einer einseitigen Risikoverlagerung auf die Betriebsrentner nach dem Betriebsrentenreformgesetz sicher nicht dazu beitragen, dass die Menschen freudig zu diesen Angeboten greifen, was dann auch von der Branche zu solchen Wortmeldungen führt: Betriebsrente: Endlose Fairnessdiskussion schädigt zusätzlich) sowie der privaten Altersvorsorge, für die meisten mit dem Begriff „Riester-Rente“ verbunden. Deren Ruf ist schon seit längerem wenn nicht ruiniert, dann doch erheblich beschädigt.

Dazu passen dann solche Meldungen: »Erstmals in der fast 20-jährigen Riester-Geschichte konnten im vergangenen Jahr die Vertragsabgänge nicht durch Neuabschlüsse kompensiert werden. Auf Jahressicht ging der Nettobestand an Riester-Verträgen – also unter Einberechnung der Kündigungen und Vertragsabgänge – um 10.000 auf 16,597 Millionen zurück«, kann man dieser Meldung entnehmen: Zahl der Riester-Verträge ist 2018 erstmals gesunken. Man kann sich bildlich vorstellen, wie nervös angesichts solcher Entwicklung Akteure der Versicherungswirtschaft werden, die so manches Fell davon schwimmen sehen.

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Das Bundesverfassungsgericht als Retter der Pensionskassen? Auf alle Fälle werden der Sozialversicherung goldene Eier aus dem Nest genommen

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein Universum für sich. Man verfällt einem gewaltigen Irrtum, wenn man von „der“ Betriebsrente ausgeht. Nicht nur, weil viele Menschen bei „Betriebs“rente davon ausgehen, dass die vom Unternehmen finanziert wird, als Zusatzleistung, was in Zeiten der Entgeltumwandlung, bei der die Beschäftigten einen Teil oder gar die ganze Betriebsrente selbst finanzieren, nicht mehr stimmen muss. Da gibt es auch eine verwirrenden Formenvielfalt bei der Art und Weise der betrieblichen Altersvorsorge. Nehmen wir nur als Beispiel die unterschiedlichen „Durchführungswege“, über die eine betriebliche Altersvorsorge realisiert werden kann.

Und seit dem letzten Versuch einer gesetzgeberischen Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge werden wir mit der „Zielrente“ im Sozialpartnermodell einen weiteren Durchführungsweg bekommen (vgl. dazu ausführlicher und kritisch den Beitrag Die halbierte Betriebsrentenreform, eine „kommunikative Herausforderung“ gegenüber den Arbeitnehmern und das von vielen totgesagte Pferd Riester wird erneut gedopt vom 3. Juni 2017). 

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Betriebsrenten sind sicher. Also eine sichere Quelle für Besorgnis und düstere Aussichten. Das gefällt den Mehrsäulenverschiebern im Alterssicherungssystem gar nicht

In der Sozialpolitik ist eines sicher – manche Themen, die im öffentlichen Diskurs kurzzeitig von der Berichterstattung aufgegriffen und dann wieder zu den Akten gelegt werden, fressen sich weiter durch die Landschaft, wenn sie denn nicht wirklich bearbeitet werden oder sich auch nicht bearbeiten lassen. Bis sie dann wieder ganz dringlich, weil nicht mehr zu leugnen auf die Tagesordnung gesetzt werden müssen.

Schauen wir zurück in das Jahr 2016. Am 21. Juni 2016 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Betriebsrenten als Butter in der Sonne? Das wäre ärgerlich für die Finanzindustrie und ihre Hoffnungen auf ein Riester-Substitut. Und Betroffene erleben ihr blaues Wunder. Dort konnte man lesen: »Offensichtlich geht es vielen Betriebsrenten nicht gut – und erst recht nicht denen, die da noch kommen sollen. Nicht wirklich überraschend hat das etwas zu tun mit dem selbst gestandene Volkswirte irritierenden Umfeld einer seit Jahren anhaltenden und auf absehbare Sicht auch weiter vorherrschenden Niedrig-, Null- und sogar Negativzinswelt, in der sich die Kapitaldeckungsvarianten bewegen und absehbar weiter bewegen müssen.« Und dann wurde von den näher kommenden Einschlägen berichtet. Beispielsweise von der nach eigenen Angaben größte Pensionskasse in Deutschland. »Die BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. plant, auf ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung am 24. Juni im Hotel Intercontinental in Berlin eine tiefgreifende Änderung der sogenannten Leistungspläne beschließen zu lassen. Das würde für junge Beschäftigte deutlich geringere Ansprüche auf Betriebspensionen bedeuten.« Damals ging es – noch – darum:

»Anwartschaften auf Rentenzahlungen, die in der Vergangenheit erworben wurden, bleiben bestehen – hingegen sollen die Kunden der Pensionskasse mit den entsprechenden Verträgen für die künftigen Einzahlungen … im Alter weniger Rente erhalten, als sie bislang eingeplant haben und als vereinbart war.« Es soll fast ein Viertel weniger Rente für die betroffenen Bankmitarbeiter geben, zumindest was die künftigen Einzahlungen betrifft.«

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