Schäuble allein zu Haus? Hartz IV für Flüchtlinge absenken, fordert der Bundesfinanzminister. Oder plaudert er nur ein wenig?

Bei so einer Meldung spitzt man die sozialpolitischen Ohren: Wolfgang Schäuble will Hartz IV für Asylbewerber senken. Und reibt sich anschließend die Augen ob der Begründung, die in dem Artikel kolportiert wird: »Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will den Hartz-IV-Satz für Flüchtlinge senken. „Können wir nicht wenigstens die Kosten für die Eingliederungsleistungen abziehen?“, fragte Schäuble am Dienstag in Berlin. „Wir werden darüber noch diskutieren müssen.“ Sonst erhalte ein Flüchtling, der noch die Sprache und zum Teil Lesen und Schreiben lernen müsse, ebenso viel wie jemand, der 30 Jahre gearbeitet habe und nun arbeitslos sei.« Allein in dieser Aussage sind zwei richtig große Klöpse enthalten. Zum einen sein Hinweis auf die Eingliederungsleistungen. Der ist richtig putzig, denn er vermittelt den Eindruck, die werden den Hartz IV-Empfängern ausgezahlt. Was nun wirklich nicht der Fall ist, denn es handelt sich hierbei um Mittel, die verwendet werden können beispielsweise für Arbeitsgelegenheiten oder Qualifizierungsmaßnahmen, wenn sie denn da sind. In den vergangenen Jahren wurden diese Eingliederungsmittel erheblich gekürzt und außerdem bedienen sich viele Jobcenter an diesem Topf, denn die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig mit dem Budget für Verwaltungsausgaben, also werden Gelder für die Förderung umgewidmet für die Verwaltungsausgaben der Jobcenter (vgl. hierzu beispielsweise Unterfinanzierte Jobcenter: Von flexibler Nutzung zur Plünderung der Fördergelder für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen). Also das war schon mal nichts.

Wie aber ist es mit seinem zweiten Punkt? Man müsse Hartz IV absenken, »erhalte ein Flüchtling, der noch die Sprache und zum Teil Lesen und Schreiben lernen müsse, ebenso viel wie jemand, der 30 Jahre gearbeitet habe und nun arbeitslos sei.« Das nun wiederum ist eine totale Verkennung der Grundprinzipien des Grundsicherungssystems. Denn das von ihm wohl offensichtlich in spalterischer Absicht vorgetragene Argument ist keines, denn dieses Problem stellt sich auch in einer Hartz IV-Welt ohne Flüchtlinge.

In der alten Prä-Hartz-Welt gab es neben dem beitragsfinanzierten Arbeitslosengeld die bedürftigkeitsabhängige, allerdings am früheren Arbeitseinkommen orientierte Arbeitslosenhilfe und als eigenes, letztes Auffangsystem die Sozialhilfe. Mit den „Hartz-Reformen“ hat man die beiden unteren Etagen zusammengelegt, dabei allerdings den Bezug auf das frühere Arbeitseinkommen beseitigt. Das bedeutet im Klartext für den Normalfall: Ein Arbeitnehmer, der seinen Job verliert und ein Jahr lang Arbeitslosengeld I als Versicherungsleistung bezieht, fällt in das Grundsicherungssystem (SGB II) mit dem Arbeitslosengeld II – und bekommt genau so viel oder wenig wie eine Person, die ihr Leben lang nie gearbeitet hat. Sollte der Herr Bundesfinanzminister hier ein Problem sehen oder ar eine Ungerechtigkeit, dann hätte er das schon längst thematisieren können und müssen. Ganz offensichtlich geht es hier um etwas ganz anderes: Er bedient die Abgrenzungsgefühle nach unten gegen die Gruppe der Flüchtlinge bei denjenigen, die selbst ganz unten angekommen sind.

Ansonsten hätte man von einem Bundesminister schon erwartet, dass er die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts kennt und berücksichtigt. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der hier interessierenden Causa mit einem wegweisenden Urteil bereits zu Wort gemeldet und vor allem dieser eine Satz aus der Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2012 sollte auch dem Bundesfinanzminister bzw. seinen Zuarbeitern bekannt sein und seine Zitation könnte die weitere Auseinandersetzung mit den Gedankenspielereien des Ministers beenden:

»Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.« (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 – 1 BvL 10/10, Randziffer 121)

Dieses Urteil des BVerfG ist insofern von besonderer Relevanz für die aktuelle Debatte, als die Verfassungsrichter hier eine wichtige Klarstellung vorgenommen haben: Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig, so die Pressemitteilung des Gerichts zur damaligen Entscheidung. Die klare Botschaft der damaligen Entscheidung: Es gibt die Verpflichtung zur Sicherstellung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Und das Gericht spricht hier von Existenzminimum im Singular, keineswegs im Plural – genau darum aber geht es Schäuble mit seinem Vorschlag (oder sagen wir besser: mit seiner Idee). Er will offensichtlich Existenzminima in den politischen Raum stellen. Das nun ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht gedeckt.

Warum dann dieser Vorstoß? Man kann es hinsichtlich der Interpretation so halten, wie es in dem Artikel Schäuble irritiert mit Kürzungsvorschlag für Flüchtlinge vorgetragen wird:

»Möglicherweise war der Minister bei dem von der Journalistin Nina Ruge moderierten Gespräch schlicht in Plauderlaune. So berichtete er auch von einem Scherz, den er sich vergangene Woche bei der Herbsttagung von IWF und Weltbank erlaubt habe. „Ich hab gesagt, als ich in Peru war, in Lima bei der IWF-Tagung, ich könnt‘ ja schnell nach Chile fliegen – ist nicht mehr so weit und die Frau Honecker lebt ja noch – und fragen, wie hat’s eigentlich der Erich gemacht mit der Mauer?“«

Sehr witzig. Vielleicht war es ja auch in Wirklichkeit so, dass der Bundesfinanzminister einfach seiner Plauderlaune erneut freien Lauf gelassen hat. Bei dem Thema wäre das allerdings mehr als fragwürdig, es geht hier immerhin um die Frage des Existenzminimums.

Es könnte natürlich auch sein, dass hinter dem Vorstoß eine bestimmte Strategie steckt, die sich darüber bewusst ist, dass der konkrete Vorschlag – gleichsam als Bauernopfer – gar keine Chance hat, sehr wohl aber das dahinter stehende Einsparmotiv.

Da verwundert es auch nicht, dass gewisse journalistische Hilfstruppen sogleich dem an sich nur plaudernden Finanzminister beigesprungen sind – immer im Dienst der Sache, hier des Abbaus sozialer Leistungen. So kommentiert Heike Goebel in der Online-Ausgabe der FAZ unter der Überschrift Sozialleistungen müssen überprüft werden und zugleich – wenn schon, denn schon – den Bogen weiter spannend: »Die Sozialleistungen für Flüchtlinge müssen auf Fehlanreize überprüft werden. Das allein wird aber nicht reichen, um den Anstieg der Sozialausgaben zu bremsen. Hält der starke Zustrom an, müssen die Sozialleistungen durchforstet werden. Es wird Kürzungen geben, nicht nur für die Flüchtlinge.« Aber so ganz sicher ist sich die Apologetin des Sozialabbaus nun auch wieder nicht, denn sie stellt etwas verunsichert – man weiß ja nie – die Frage in den Raum: »Oder wollte Schäuble mit seinem Hinweis auf Hartz IV das Feld für höhere Steuern und Schulden vorbereiten?«

Das mag alles vielleicht so sein. Sicher ist hingegen, dass der Bundesfinanzminister weiß, was auf ihn bzw. den Bundeshaushalt zukommen wird, wenn auch nur in Umrissen, die aber genügen. „Im Hartz-IV-System fehlen Milliarden“, konnte man in der Print-Ausgabe der FAZ am 6. Oktober 2015 lesen. Da bekommt man einen ersten Eindruck von den Größenordnungen, über die wir hier sprechen – und erneut werden wir auch wieder mit den Verwaltungskosten der Jobcenter konfrontiert:

»Die 408 deutschen Jobcenter sollen nach dem Willen von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) im kommenden Jahr bis zu 3,3 Milliarden Euro zusätzlich vom Bund erhalten, damit sie die Mehrausgaben für die vielen Flüchtlinge decken können. Der Betrag ist aber womöglich viel zu knapp kalkuliert – selbst wenn man die bisherige Prognose von 800 000 Asylbewerbern in diesem Jahr zugrunde legt. Das zeigen Berechnungen der Bundesländer. Danach müsste nun allein das Budget der Verwaltungskosten, mit denen die Jobcenter ihr Personal und ihren laufenden Betrieb finanzieren, um 1,1 Milliarden Euro im Jahr steigen … Bisher sieht Nahles’ Etat für 2016 insgesamt 4 Milliarden Euro für Verwaltungskosten der Jobcenter vor, ebenso viel in diesem Jahr und 650 Millionen Euro weniger als noch 2014. Die Verwaltungskosten machen knapp ein Zehntel aller Hartz-IV-Ausgaben aus; der größte Posten ist mit gut 19 Milliarden Euro das Arbeitslosengeld II. Überträgt man diese Kostenverteilung auf die von Nahles nun angestrebte Budgetaufstockung um 3,3 Milliarden Euro, dann wären darin rund 300 Millionen für Verwaltungskosten enthalten – also nur etwas mehr als ein Viertel dessen, was nun nach gemeinsamer Überzeugung der Länder nötig ist … Seit Jahren buchen Jobcenter laufend Gelder aus dem Topf für Eingliederungs- und Fördermaßnahmen für Arbeitslose um, damit sie ihre eigenen Personal-, IT- und Heizkosten bezahlen können. Schon 2014 hatten sie dafür fast 500 Millionen Euro aus dem Fördertopf entnommen, der ebenfalls ein Gesamtvolumen von rund vier Milliarden Euro hat. In diesem Jahr werden es sogar fast 650 Millionen Euro sein.«

Und dann erfahren wir auch den wohl wahrscheinlichsten Grund für die Schäuble’sche Plauderei: Die Bundesarbeitsministerin Nahles verhandelt derzeit mit Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) über jene 3,3 Milliarden. Details werden voraussichtlich erst im November nach der neuen Steuerschätzung festgezurrt. Und bis dahin kann man ja ein wenig herumzündeln, denn auch wenn es inhaltlich wie gezeigt keine Substanz hat – bei vielen Menschen bleibt die Botschaft hängen, die unters Volk gebracht werden sollte. Insofern kann und darf man das nicht nur abtun als Merkwürdigkeit eines Bundesfinanzministers, der sich ein wenig hat gehen lassen. Wir haben es hier immerhin mit einem echten Profi zu tun.

Ruf mich (lieber nicht) an. Vom Recht auf Durchwahl in Zeiten der Jobcenter

Die Jobcenter – diese letzten Außenposten unseres Sozialstaates – sind schon eigenartige Gebilde. Auf der einen Seite sind sie die sichtbaren Zitadellen des Hartz IV-Systems und stehen immer wieder vor Ort und auch ganz grundsätzlich in der Kritik, nicht nur seitens der Betroffenen, sondern auch aus Wissenschaft und Politik. Auf der anderen Seite müssen sie eine Menge ausbaden, so eine hyperkomplexe Gesetzgebung mit einer Vielzahl an unbestimmten Rechtsbegriffen, die in der Realität dann mit mehr oder eben weniger Leben zu füllen sind. Oder eine kapitale Unterfinanzierung vor allem der einen Seite des „Fordern und Fördern“. Zugleich sind sie Objekt einer „BWL-besoffenen“ Ausrichtung von Verwaltung, symbolhaft am deutlichsten erkennbar an der Etikettierung der Menschen, die Leistungen aus dem Grundsicherung bedürfen, als „Kunden“. Bei diesem Begriff denkt der Normalbürger nicht selten an Zuschreibungen wie der „Kunde ist König“. Und das im Jobcenter, wird jetzt der eine oder andere denken. Genau. Allein schon diese eben durchaus naheliegende Assoziation verdeutlicht die leider nicht nur semantische Verirrung, die wir in diesem Bereich beklagen müssen.

Man muss sich klar machen, dass es bei vielen Kontakten zum Jobcenter nicht um ein Coaching-Seminar nach dem Motto, was würden sie denn gerne machen wollen, geht. Sondern um existenzielle Geldleistungen. Um das Dach über dem Kopf, das man möglicherweise zu verlieren droht. Um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Es ist unmittelbar einleuchtend, dass diese Konfiguration zu einem Dilemma werden muss, wenn man beide Seite berücksichtigt. Also vereinfachend gesagt: Aus der Perspektive der betroffenen Menschen kann und ist es nicht selten existenziell, die eigenen Probleme besprechen zu können, was voraussetzt, dass man Zugang hat zu jemanden, mit dem man kommunizieren kann. Also den Sachbearbeiter oder den Fallmanager, der für einen „zuständig“ ist. Auf der anderen Seite des Schreibtisches ist es aber zugleich eben auch so, dass genau das angesichts der enormen Heterogenität der Fälle den Laden blockieren kann, dass man nicht mehr zu seiner anderen Arbeit kommen kann, dass es nicht möglich ist, in einer notwendigen Ruhe Fälle oder Menschen zu bearbeiten.

Genau um dieses Dilemma geht es letztendlich, wenn man eine solche Nachricht serviert bekommt: Vom Recht auf Durchwahl, so hat Thomas Öchsner seinen Artikel überschrieben. Und weiter erfahren wir: »Müssen Jobcenter interne Nummern nennen? Ein Rechtsanwalt hat bereits 70 Klagen eingereicht. Jetzt kann er seinen ersten Erfolg vorweisen.«

Bevor wir uns vertiefen in den aktuellen Fall, den Öchsner hier aufgreift, muss eingefügt werden, dass der eine oder andere „alte Hase“ stutzen und die Frage aufwerfen wird, war da nicht schon mal was genau in diese Richtung – und sogar vom gleichen Verfasser? Eine Kompetenz übrigens, die in unserer schnelllebigen Zeit immer mehr ausdünnt. Ja, da war was.

Am 22. Januar 2013 hat Thomas Öchsner einen Artikel veröffentlicht unter der Überschrift Auskunft unter dieser Nummer. Und damals konnten wir lesen: »Beim persönlichen Sachbearbeiter durchklingeln, um drängende Fragen zeitnah zu klären? Bislang war das Arbeitssuchenden nicht möglich – die Jobcenter hielten die Durchwahlen ihrer Mitarbeiter mit Verweis auf den Datenschutz unter Verschluss. Ein Gerichtsurteil könnte die Telefon-Praxis nun kundenfreundlicher machen.« Ausgangspunkt für seine Überlegungen war: Das Leipziger Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass das Jobcenter Leipzig die Durchwahlnummern seiner Sachbearbeiter herausgeben muss. Die grundsätzliche Frage, um die es damals ging: Dürfen Ämter die persönlichen Dienstnummern ihrer Mitarbeiter geheim halten oder widerspricht dies dem Informationsfreiheitsgesetz?

»Im Fall des Jobcenters meinten die Leipziger Richter, die Durchwahlnummern der Bearbeiter würden nicht unter den persönlichen Datenschutz fallen. Auch habe der Informationsanspruch der Bürger Vorrang vor der inneren Organisation des Jobcenters.«

Erreicht hat diese Aussage ein Mann, dessen Name gleich wieder auftauchen wird: Der Leipziger Rechtsanwalt Dirk Feiertag.  Eine schnelle Hilfe für Arbeitslose werde „durch die Abfertigung der Betroffenen in einem Callcenter systematisch verhindert“, so wurde er damals zitiert. Auch Anfang des Jahres 2013 gab es natürlich eine Gegenposition, die der Bundesagentur für Arbeit (BA), die hier nicht unterschlagen werden soll:

»Die Behörde weist darauf hin, dass die insgesamt 76 Callcenter für Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger jährlich gut 30 Millionen Anrufe erhielten. Mehr als 80 Prozent der Anfragen ließen sich sofort klären. Jeder Jobsuchende könne über die Hotline einen persönlichen Gesprächstermin mit seinem Vermittler buchen, der nur so Zeit und Ruhe hätte, mit dem Arbeitslosen zu reden.«

Vor diesem erneut grundsätzlichen Hintergrund ist klar, dass das Jobcenter Leipzig diese Entscheidung nicht hat akzeptieren wollen und wir werden aus dem Artikel entlassen mit dem Hinweis, dass man deshalb Revision eingelegt habe.

Und im September 2015 taucht eben dieser Rechtsanwalt Dirk Feiertag erneut auf in einem Artikel – der wie der 2013 von Thomas Öchsner geschrieben wurde: Vom Recht auf Durchwahl. Er hält die Hotline- und Callcenter-Arechitektur der meisten Jobcenter, die sich diesem System unterworfen haben,  für „alles andere als bürgerfreundlich“. Wenn die telefonische Kommunikation besser wäre, ließen sich viele Konflikte in den Jobcentern schnell ausräumen, so Feiertag. Und offensichtlich ist er ein Mann der juristischen Tat, denn er hat »bundesweit mittlerweile etwa 70 Klagen gegen Jobcenter eingereicht, um die Herausgabe von Durchwahlen gerichtlich zu erzwingen. Stets beruft er sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz. Jetzt kann er seinen ersten rechtskräftigen Erfolg vorweisen.« Und es geht nicht um den 2013 beschriebenen Fall aus Leipzig, sondern:

»Das Verwaltungsgericht Regensburg verpflichtete das Jobcenter im Landkreis Regen, die Diensttelefonnummern der Mitarbeiter herauszurücken und fand dabei klare Worte: So hielten die Richter die Behauptung des Jobcenters, es gebe eine solche Liste nicht, für „verwunderlich und nicht nachvollziehbar“. Weder sei durch eine Herausgabe die öffentliche Sicherheit gefährdet, noch sei ein erhöhter Arbeitsaufwand oder ein etwaiges Interesse schutzwürdig, „von direkten Kontaktaufnahmen von Kunden verschont zu bleiben“. Dieses Urteil hat die Behörde nun akzeptiert. Gegen die Nichtzulassung der Berufung geht das Jobcenter nicht mehr vor.«

Andere Verwaltungsgerichte gaben Feiertags Klägern ebenfalls recht. Aber offensichtlich geht es hier zu wie im Fußball: Ein Spiel gewonnen, dann verloren, denn:

»In der zweiten Instanz hatte der Rechtsanwalt jedoch bislang weitgehend das Nachsehen, so zum Beispiel beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen. Dessen 8. Senat wies darauf hin, dass die Weitergabe von Informationen nicht die Funktionsfähigkeit einer Massenverwaltung gefährden dürfe. Genau dies sei der Fall, wenn viele Leistungsempfänger anrufen würden, „zu denen mitunter auch Personen mit querulatorischer Neigung zählen“. Wegen der unterschiedlichen Rechtsprechung sei aber „eine Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht geboten“.«

Gegen die Entscheidung des OVG NRW hat der Anwalt Feiertag bereits Revision eingelegt und damit wandert das nun weiter nach oben. »Vielleicht entscheidet das Bundesverwaltungsgericht schon 2016, ob es ein Recht auf Durchwahl gibt«, so schließt der Artikel.

Gut gemeint: Ein Vorstoß in den Kernbereich der verhärteten Langzeitarbeitslosigkeit über die unschuldigen Kinder. Aber auch gut gemacht?

Da muss man schon ein wenig um die Ecke denken: „Wer die Verhärtung von Armut bekämpfen will, muss möglichst früh ansetzen – also bei den Kindern“. Und um das zu schaffen will man bei den Eltern ansetzen, die als Voraussetzung mitbringen müssen, dass beide Elternteile im Hartz IV-Bezug (also im Regelfall seit längerem in dieser prekären Situation) sind und von denen keiner irgendeine ergänzende Beschäftigung, nicht einmal einen Minijob, ausübt und auch keiner an irgendeiner arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahme teilnimmt und deren Kind bzw. Kinder nicht jünger sein dürfen als sechs Jahre. Wir können begründet annehmen, dass man mit dieser Definition der – da kommt er, der deutsche Folterbegriff – „Zielgruppe“ wirklich auch die „harten Fälle“ erreichen wird, also Menschen, von denen wahrscheinlich sehr viele seit Jahren im Leistungsbezug sind.
Aber beginnen wir lieber mit der guten Absicht: Sozialpartner verbünden sich gegen Hartz-IV-Karrieren, meldet beispielsweise die FAZ unter der Rubrik „Kinderarmut“.

Dietrich Creutzburg beschreibt den Ausgangspunkt für den gemeinsamen Vorstoß von DGB und BDA: »Von den gut 6 Millionen Menschen im Hartz-IV-System leben allein 2,8 Millionen schon seit mindestens vier Jahren von der staatlichen Grundsicherung. Unter ihnen sind 640.000 Kinder. Vor allem eine Gruppe fällt dabei nach gemeinsamer Überzeugung von Arbeitgebern und Gewerkschaften bisher zu oft durch das Raster der Aufmerksamkeit und auch der Förderpolitik: Es gibt darunter 112.000 Familien, deren Kinder das schulpflichtige Alter erreicht haben und bei denen dennoch keiner der beiden Elternteile arbeiten geht. Die Kinder wachsen dann mit der Erfahrung auf, dass Hartz-IV-Bezug und Arbeitslosigkeit normal sind (…).« Die beiden Spitzenverbände der Gewerkschaften und Arbeitgeber haben vor diesem Hintergrund einen „Aktionsplan gegen Kinderarmut“ ausgearbeitet, der es den Jobcentern ermöglichen soll, solche Familien gezielter auf dem Weg in Arbeit voranzubringen und damit Kinder vor sogenannten Hartz-IV-Karrieren zu bewahren. Dieser Vorschlag für einen Aktionsplan trägt den Titel „Zukunft für Kinder – Perspektiven für Eltern im SGB II“. Die dazu gehörende Pressemitteilung ist überschrieben mit DGB und BDA stellen Aktionsplan gegen Kinderarmut vor. Das verdeutlicht sowohl den Handlungsauftrag wie auch das Problem des Ansatzes, denn „Kinderarmut“ als Singularität gibt es nun mal nicht, es handelt sich immer um eine abgeleitete Armut der Kinder von der ihrer Eltern. An denen kommt man partout nicht vorbei, wenn man die Situation der Kinder verbessern möchte, zugleich aber verdeutlicht das Herausstellen der Bekämpfung der Kinderarmut, dass sich dieses Anliegen irgendwie besser „verkaufen“ lässt als wenn man gleich offen diejenigen adressieren würde, um die es auch bei diesem Vorschlag wieder geht: eben die Eltern.

Den Erläuterungen von DGB und BDA kann man den folgenden Ansatz entnehmen:

»Qualifizierte Fallmanager würden gemeinsam mit den Hilfesuchenden eine individuelle Eingliederungsstrategie entwickeln und vereinbaren. Ergänzende Leistungen, wie Kinderbetreuung und psychosoziale Beratung, würden von den Kommunen bereitgestellt.
Sollte es nach etwa einem Jahr nicht gelungen sein, zumindest ein Elternteil in den Arbeitsmarkt zu integrieren – und das hat stets Vorrang -, schlagen BDA und DGB eine zeitlich befristete, öffentlich geförderte und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Als gezielte finanzielle Anreize für Jobcenter, die sich engagieren wollen, schlagen die Sozialpartner 280 Mio. Euro vor. Das Programm soll zunächst auf drei Jahre angelegt sein und wissenschaftlich begleitet werden.«

An dieser Stelle werden nicht wenige Insider der Arbeitsmarktpolitik unter Schmerzen aufstöhnen. Nicht schon wieder ein Sonderprogramm. Denn Programmitis und Modellprojektionitis sind bekanntlich zumindest aus Sicht der meisten Praktiker zwei der Grundübel (nicht nur) in der Arbeitsmarktpolitik, die oftmals, von einzelnen sinnvollen Ergebnissen abgesehen, enorme Ressourcen verschlingen, zu einer Anpassung der real existierenden Menschen an die Zielgruppenvorgaben der Programme zwingen und letztendlich – aufgrund der zeitlichen Befristung – kaum bis gar nicht „nachhaltig“ wirken (können). Außerdem sind wir hier konfrontiert mit einer systemischen Eigendynamik dergestalt, dass je genauer und abgrenzender die Zielgruppen der einzelnen Programme und Maßnahmen gestrickt werden, um so größer wird der Expansionsbedarf zur Abdeckung der anderen, davon nicht erfassten, aber weiter existenten Fälle, die man nun auch irgendwie bedienen müsste und sollte. Ein Teufelskreis.

Schauen wir einmal genauer in den „Aktionsplan“ hinein – und man muss konzedieren, dass man die angesprochene Problematik zwar nicht wirklich aufzulösen, sie aber zumindest etwas abzumildern versucht. Neben dem im Rechtskreis SGB II mit seinen vielen Sanktionstatbeständen wichtigen Hinweis, dass die Teilnahme seitens der Betroffenen freiwillig sein sollte, kommt mit Blick auf diejenigen, die das hauptsächlich und federführend machen müssen, also die Jobcenter, der folgende Passus:

»Jobcenter, die sich an dem vorgeschlagenen Aktionsplan beteiligen, sollen dies ebenfalls freiwillig tun. Es ist nicht unsere Absicht, deren Arbeit durch ein aufgezwungenes Sonderprogramm zu verkomplizieren.« (DGB/BDA 2015: 3)

Stattdessen soll es es Anreize geben, sich daran zu beteiligen – eben der Zugang zu zusätzlichen Mitteln: »Für zusätzliche Aktivitäten der Jobcenter im Rahmen des hier vorgeschlagenen Aktionsplans „Zukunft für Kinder – Perspektiven für Eltern im SGB II“ sollte der Bund mittels eines Sonderprogramms zusätzlich zum regulären Eingliederungsbudget (EGT) ein Finanzvolumen von ca. 280 Mio. Euro zur Verfügung stellen … Zusätzliche finanzielle Mittel aus dem Sonderprogramm erhalten nur jene Jobcenter, die zusätzliche Anstrengungen gegen Kinderarmut unternehmen.« (DGB/BDA 2015: 4). Was natürlich dazu führen muss, dass in den Jobcentern, die sich beteiligen, entsprechende Anstrengungen notwendig werden, den Vorgaben des zusätzlichen Programms zu folgen und diese in der täglichen Arbeit auch abzubilden. Dazu der „Aktionsplan“: »Das Jobcenter sollte in eigener Verantwortung überlegen, ob gesonderte Strukturen, z.B. spezielle Teams, sinnvoll sind. Eine gesonderte Organisationseinheit würde den Charakter des vorgeschlagenen Aktionsplans auch mit Blick auf das Zielsystem betonen. Es kann aber auch örtlich sinnvoll sein, vorhandene Strukturen und Aktivitäten „nur“ gezielt zu verstärken.«

Die Durchsicht der weiteren Elemente der inhaltlichen Ausgestaltung verdeutlicht, dass hier die als erfolgreich oder wenigstens als irgendwie wirksam erkannten Bausteine aus anderen Modellversuchen und praktischen Erfahrungen vor Ort zusammengestückelt werden:

»Die zuständigen Fallmanager/innen oder Vermittler/innen brauchen flexible Handlungsmöglichkeiten im Rahmen eines Budgets, um den Elternteilen sinnvolle Angebote machen zu können. Wir schlagen eine Ausweitung der Möglichkeiten vor, die § 44 f. SGB III (Vermittlungsbudget, Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen) den Vermittler/innen einräumt. So könnte Langzeitarbeitslosen ein Coach an die Seite gestellt werden, der die Jobsuche und den Beginn einer neuen Erwerbstätigkeit begleitend unterstützt. Die in einzelnen Arbeitsagenturen und Jobcentern durchgeführten Modellprojekte („INA“) zum Coaching waren erfolgreich. Dieser Ansatz sollte im vorgeschlagenen Aktionsprogramm genutzt werden können. Die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen könnte dort, wo dies sinnvoll und nötig erscheint, durch einen finanziellen Anreiz im Sinne einer Erfolgs- oder Durchhalteprämie stimuliert werden. Diese Hilfen und Anreize sollen gezielt mit Blick auf den Einzelfall eingesetzt werden, als Teil des zwischen Vermittler/in und Elternteil vereinbarten Vorgehens.« (DGB/BDA 2015: 5)

Im weiteren Gang der Beschreibung werden dann alle irgendwie relevanten Partner der Jobcenter bei der Integrationsarbeit aufgezählt und mitverhaftet – von den Kommunen mit ihren Angeboten natürlich bis hin zu den Krankenkassen, örtliche „Paten“ aus der „Zivilgesellschaft“ und in besonderen Fällen auch »eine familienbegleitende Betreuung durch eine/n Familiencoach/in«.
Nun sind Gewerkschaften und Arbeitgeber keine Traumtänzer und sie formulieren in ihrem Papier (S. 5) selbst das zentrale Problem: »Die Integration von arbeitslosen Eltern kann nur gelingen, wenn entsprechende geeignete Arbeitsplätze gefunden werden.«

Und was, wenn das trotz aller Netzwerke und Anstrengungen nicht gelingt? Dann taucht sie auf, die „öffentlich geförderte Beschäftigung“ – oder sagen wir an dieser Stelle schon: das, was von ihr überhaupt noch übrig geblieben ist, nach Jahren nicht nur der budgetären, sondern vor allem der förderrechtlichen Verstümmelung:

»Gelingt es innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z.B. ein Jahr) nicht, zumindest ein Elternteil zu integrieren, wird – ultima ratio – eine zeitlich befristete öffentlich geförderte Beschäftigung in sozialversicherungspflichtiger Form im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Fördermöglichkeiten angestrebt … Den Sozialpartnern in den Beiräten der Jobcenter sollte die Aufgabe zukommen, die Einsatzfelder öffentlich geförderter Beschäftigung vorab zu prüfen, ob eine Verdrängung regulärer Beschäftigung zu erwarten ist.«

Kein Wort dazu, dass man nun wirklich neue Wege der öffentlich geförderten Beschäftigung gehen müsste, um halbwegs vernünftig arbeiten zu können. Wenigstens ein Hinweis auf den desaströsen rechtlichen Zustand hätte man sich gewünscht. Alles wird irgendwie passungsfähig gemacht zu dem, was da ist. Egal, ob das, was da ist, von vielen Praktikern und Experten als untauglich und sogar in vielerlei Hinsicht als kontraproduktiv bewertet wird.

Damit das nicht missverstanden wird – den neuen Vorstoß der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sollte man als eine wirklich gute Absicht bewerten, einer der vielen Teilgruppen im Hartz IV-System zu helfen, die bislang entweder durch den Rost gefallen oder die aus ganz unterschiedlichen Gründen mit den vorhandenen Instrumenten nicht zu erreichen sind.

Aber irgendwie erinnert das Vorgehen an den höchst problematischen „Windows-Effekt“. Damit ist gemeint, dass man das bestehende Betriebssystem mit immer neuen zusätzlichen und anderen Funktionen angereichert hat, in dem man diese „add-on“ gepackt hat, bis irgendwann zahlreiche Schnittstellen-Fehler auftreten mussten, weil sich unten immer mehr Müll angesammelt hat, der nicht beseitigt worden ist. Bildlich gesprochen stehen wir in der Arbeitsmarktpolitik vor einem ähnlichen Problem. Man packt oben immer mehr drauf und weigert sich aber, zu einem bestimmten Zeitpunkt einfach mal einen Schnitt zu machen und eine Generalrevision vorzunehmen.

Für die Arbeitsmarktpolitik würde das bedeuten – was übrigens seit Jahren gefordert wird -, dass man das Förderrecht radikal entschlackt und den Profis vor Ort ein Instrumentarium an die Hand gibt, das sie flexibel einsetzen können. Wenn man dann noch berücksichtigt, dass gerade eine sich verhärtende Langzeitarbeitslosigkeit auch bei einem wesentlich flexibleren Förderrecht nicht bekämpft werden kann, wenn man gleichzeitig die Fördermittel bei – wie gesagt – zunehmender Problemschwere zusammenstreicht, dann hätte man die beiden zentralen Ansatzpunkte für eine echte Reform, die ihren Namen verdienen würde.