Ein zorniger Brief von Jobcenter-Mitarbeitern an die Bundesarbeitsministerin sowie Hinweise aus den Jobcentern zum Umgang mit denen, die zu ihnen kommen werden

In den vergangenen Tagen wurde mal wieder über die Jobcenter, diese letzten Außenposten des Sozialstaats in unserem Land, berichtet. Zum einen anlässlich der Inaussichtstellung einer Entrümpelung des Leistungsrechts im SGB II (vgl. hierzu den Beitrag Entbürokratisierung des SGB II und mehr Luft für die Jobcenter? Von Luftbuchungen, Mogelpackungen und einem trojanischen Pferd vom 14.02.2016) sowie der Forderung der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nach 450 Mio. Euro mehr Geld, um damit Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge finanzieren zu können (vgl. dazu den Beitrag Die Bundesarbeitsministerin fordert „Ein-Euro-Jobs“ für Flüchtlinge. Aber welche? Und warum eigentlich sie? Fragen, die man stellen sollte vom 13.02.2016). Nun haben sich die Betroffenen auf unterschiedlichen Ebenen zu Wort gemeldet.

Die grüne Bundestagsabgeordnete Brigitte Pothmer berichtet unter der Überschrift Jobcenter-Personalräte kritisieren Pläne zur Rechtsvereinfachung: »Bundesministerin Nahles hat versprochen, dass ihr Gesetz zur Rechtsvereinfachung die Arbeit der Jobcenter nachhaltig erleichtern soll. Das sehen die Personalräte der Jobcenter offensichtlich ganz anders. Mit Blick auf den Entwurf der Ministerin fürchten sie sogar noch mehr Arbeit.« Entnommen hat sie das einem Brief der Arbeitsgemeinschaft der Jobcenter-Personalräte an die Ministerin.  Darin findet man den Hinweis, dass es in den Belegschaften eine große Erwartungshaltung gab in Bezug auf die angekündigten Rechtsvereinfachungen und die Reform des SGB II.

Die Personalräte beschreiben einige Beispiele, warum es nicht zu erwarteten Entlastung der Jobcenter kommen kann. Dabei wird auch das bestätigt, was hier bereits in dem Beitrag über den Rechtsvereinfachungsentwurf als Rosstäuscherei beschrieben wurde:

»Der Erfüllungsaufwand wird sich durch die Verlängerung des Regelbewilligungszeitraums auf zwölf Monate in den gemeinsamen Einrichtungen in keiner Weise verringern. Seit der Einführung des Leistungsfachverfahrens Allegro, die am 18.08.2014 begonnen hat und seit dem 30.06.2015 offiziell beendet wurde, werden die Leistungen in der Regel bereits für zwölf Monate bewilligt.«

Dieser Punkt wird hier deshalb erneut aufgerufen, weil sich in dem Papier der Jobcenter-Personalräte ein interessanter Hinweis findet auf einen weiteren bereits benannten Kritikpunkt, dass der Gesetzentwurf selbst hinsichtlich der Sparsumme einen Betrag nennt, der noch nicht einmal ein Prozent der Verwaltungsausgaben umfasst:

»Besonders interessant ist die Angabe zur Reduzierung des Erfüllungsaufwandes der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Höhe von rund 39 Millionen Euro jährlich. Zum einen entspricht dies nämlich nur ca. 0,86% allein des Bundesanteils der Verwaltungskosten der 408 Jobcenter (die zweite Tranche der für die Flüchtlinge noch zurückgehaltenen Haushaltsmittel ist dabei nicht einmal eingerechnet). Zum anderen entfallen in der Berechnung dieser 39 Millionen Euro jährlich rund 38 Millionen auf die Verlängerung des Regelbewilligungsabschnittes auf zwölf Monate. Dieser Effekt kann sich jedoch gar nicht einstellen, da zumindest in den 303 gemeinsamen Einrichtungen bereits seit 18.08.2014 in der Regel für zwölf Monate bewilligt wird.«

Das ist nun wirklich nichts anderes als eine Luftbuchung.

In der FAZ vom 15.02.2016 wurde über diesen Brief der Personalräte berichtet unter der Überschrift „Nahles-Gesetz erzürnt Personalräte der Jobcenter“. Darin findet man die Bewertung, »das geplante Vereinfachungsgesetz, das Anfang Februar vom Kabinett beschlossen wurde, kommt ausgerechnet bei den Mitarbeitern nicht gut an. Es sei „in keiner Weise geeignet, Personalressourcen freizusetzen, die dann in die aktive Arbeitsvermittlung umgeschichtet werden könnten“, heißt es in einem Rundschreiben der Jobcenter-Personalräte … Bei dem von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegten Entwurf handele es sich „um keine Reform, noch nicht einmal ein Reförmchen und in der Summe auch nicht um Rechtsvereinfachungen“.«

Und auch zu dem zweiten Thema, der Forderung der Bundesarbeitsministerin nach mehr Geld für Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge, was hier ebenfalls kritisch analysiert wurde, haben sich Vertreter der Jobcenter zu Wort gemeldet. Das „Bundesnetzwerk Jobcenter“ – ein bundesweiter Zusammenschluss von Leitern von gemeinsamen Einrichtungen gem. § 44a SGB II und kommunalen Jobcentern – hat sich Anfang 2016 mit diesem Papier in die Debatte eingebracht: Flüchtlinge in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren – Aufgabe der Jobcenter. Positionen des Bundesnetzwerks Jobcenter. Einige Punkte aus diesem Papier:

Die Jobcenter in Deutschland werden ab 2016 zu den wichtigsten Anlaufstellen der Flüchtlinge, die das Anerkennungsverfahren mit dem Ergebnis eines gesicherten Aufenthalts durchlaufen haben. Das IAB rechnet für 2016 damit, dass bedingt durch Flüchtlingsbewegungen im Rechtskreis SGB II 90.000 zusätzliche Arbeitslose und 230.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu registrieren sein werden. Dies ist als sehr vorsichtige Schätzung anzusehen. Im politischen Raum wird zum Teil mit wesentlich größeren Zuwächsen im System des SGB II gerechnet.

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bietet mit § 5 die Möglichkeit, Arbeitsgelegenheiten einzurichten. Dieses Instrument sollte intensiv genutzt werden. Die Konzeption der Arbeitsgelegenheiten nach dem AsylbLG sollte durch die zuständigen Träger vor Ort möglichst eng mit den Jobcentern abgestimmt werden, um die ggf. bei positivem Ausgang des Asylverfahrens anschließende Förderung im SGB II vorzubereiten. Auch betriebliche Praktika schon während des Asylverfahrens können sinnvoll sein.

So ist seit Jahren bekannt, dass die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) geförderten Integrationskurse nur sehr bedingt geeignet sind, die Arbeitsmarktintegration wirksam zu unterstützen. Es gibt zu wenige Kurse, die Wartezeiten vor dem Start sind viel zu lang. In diesen Wartezeiten müssen Qualifizierung und Arbeitsintegration oft ruhen, da die dafür erforderlichen Sprachkenntnisse nicht vorhanden sind. Zudem sind die Kurse oft nicht so angelegt, dass lernungewohnte Erwachsene motiviert und erfolgreich teilnehmen. Sehr oft werden die Lernziele nicht erreicht. Die Sprachkompetenzen der Teilnehmer bleiben hinter den Anforderungen des Arbeitsmarktes zurück … Zu erwägen wäre, die Bewirtschaftung der Mittel für Integrationskurse und deren Steuerung ganz vom BAMF in die Hände der Jobcenter zu verlagern. Dadurch könnte auch in diesem Bereich das Prinzip der „Hilfe aus einer Hand“ umgesetzt werden.

Da für viele Flüchtlinge und Neuzuwanderer eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt nicht möglich sein wird, ist es wichtig, sinnstiftende und betreute Arbeitsmöglichkeiten im öffentlichen Interesse zu schaffen, die aber gleichwohl qualifizierenden Charakter haben und für den Arbeitsmarkt relevante Arbeitserfahrungen ermöglichen. Dafür bietet es sich an, das Instrument der Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II weiterzuentwickeln. Die durch Änderungen im SGB II immer restriktiveren Einsatzbedingungen sollten wieder stark gelockert werden. Insbesondere sollte die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten ermöglicht werden, die sowohl praktische als auch qualifizierende Elemente enthalten. Erfahrungen zeigen, dass auch Sprachkenntnisse wesentlich wirksamer vermittelt werden können, wenn Lernen eng mit der praktischen Anwendung im Arbeitskontext verbunden werden kann (Konzept „Sprache und Arbeit“). Dafür müssen Arbeitsgelegenheiten wieder flexibilisiert und vor Ort umfassend gestaltbar gemacht werden. Den Jobcentern sollte die Möglichkeit gegeben werden, Arbeitsgelegenheiten je nach den örtlichen Bedingungen mit Qualifizierungsbausteinen zu verbinden und dies mit Trägern in einem integrierten Konzept für Arbeit, Qualifizierung und Sprachtraining zu vereinbaren.

Man sieht an den beiden Beispielen – es fehlt nicht an Stellungnahmen derjenigen, die vor Ort arbeiten und Verantwortung tragen.

Eine andere Frage ist, ob sie denn auch Gehör finden.

Entbürokratisierung des SGB II und mehr Luft für die Jobcenter? Von Luftbuchungen, Mogelpackungen und einem trojanischen Pferd

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will die Bürokratie in den Jobcentern abbauen. Die sollen Spielraum bekommen, damit sie sich besser um Langzeitarbeitslose und Flüchtlinge kümmern können. Den Jobcentern soll „mehr Luft“ bleiben für die Vermittlung der Hartz IV-Empfänger. So die Tonlage in vielen Artikeln, in denen über ein Gesetzentwurf aus dem Hause Nahles berichtet wurde. Es geht um das „Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung“, so heißt das Vorhaben ganz korrekt im Amtsdeutsch. Die Koalition stellt Bürokratieabbau in Jobcentern in Aussicht, so ist einer der vielen Artikel überschrieben, die nicht nur begrifflich Hoffnung säen, denn Hand aufs Herz: Wer kann gegen Bürokratieabbau sein? Das ist per definitionem eine gute Sache. Einige Journalisten haben sich gar dazu hinreißen lassen, die Option einer „Entbürokratisierung“ durch das neue Gesetz in greifbare Nähe zu rücken, so beispielsweise Uwe Ritzer: »Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will die Jobcenter entbürokratisieren«, schreibt er in seinem Artikel Wie Nahles die Jobcenter-Bürokratie zerschlagen will. Da wird man vor dem Hintergrund dessen, was wir über das Bürokratiemonster, mit denen die Jobcenter heute konfrontiert sind, fast schon elektrisiert und man muss unbedingt einen genaueren Blick darauf werfen, was denn da für eine – angeblich – formidable Gesetzesvereinfachung vorgelegt worden ist.

Beginnen wir ganz formal mit einigen Anmerkungen zum Stand der Dinge, wie sich das bei gesetzgeberischen Vorhaben so gehört: Der Gesetzentwurf wurde am 3. Februar 2016 vom Bundeskabinett verabschiedet, soll am 18.03.2016 erstmals im Bundesrat beraten und am 14.04.2016 in erster Lesung dem Bundestag vorgelegt werden. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz am 09.06.2016 im Zuge der zweiten und dritten Lesung beschlossen und am 08.07.2016 dem Bundesrat zur Entscheidung vorgelegt werden. In Kraft treten sollen die SGB-II-Änderungen nach dem Willen des Ministeriums für Arbeit und Soziales zum 01.08.2016. Nun muss man wissen, dass dieser Entwurf eine längere Vorgeschichte hat.

Bereits im November 2012 hatte die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts im SGB II beschlossen. Diese AG Rechtsvereinfachung gab es von Juni 2013 bis Juni 2014 und sie hat eine ganze Reihe an Vorschlägen erarbeitet, von denen nun ein Teil vom Gesetzgeber umgesetzt werden soll. Es wurden 124 Vorschläge in die AG eingebracht und letztendlich hat man sich auf 36 verständigen können (vgl. Bericht über die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschließlich des Verfahrensrechts – im SGB II (AG Rechtsvereinfachung im SGB II) vom 02. Juli 2014, Seite 2).

Die Materialien zum Gesetzgebungsprozesses, also vom Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe über die Referenten- und Gesetzentwürfe bis hin zu dem Kabinettsbeschluss findet man hier. Zu den konkreten Inhalten gibt es eine detaillierte Übersicht und Kommentierung von Bernd Eckhardt: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung. Geplante Rechtsänderungen im SGB II – Regierungsentwurf vom 3.2.2016. Eine erste Darstellung und Kommentierung, in: Sozialrecht Justament, Heft 1/2016, S. 5-32.

Wenn man sich mühsam durch die im Entwurf normierten Änderungen am SGB II durcharbeitet, dann wird man – von wenigen kleinteiligen Verbesserungen abgesehen – durchaus die Bewertung von Bernd Eckhardt teilen müssen: Der Gesetzentwurf atmet überall den Geist der „Krämerseele“, so hat er das ausgedrückt (S. 31): »Hier werden 15,33 Euro Werbungspauschale gestrichen, da wird der Mehrbedarf Behinderter in BVB-Maßnahmen gestrichen, dort werden Aufrechnungen auf 30 % der Höhe nach begrenzt, aber zur Dauereinrichtung.«

Nein, die Beschäftigten in den Jobcenter (und damit natürlich die betroffenen Hilfeempfänger) dürfen sich keine Hoffnung machen, dass es wirklich zu dem kommen wird, was als Ziel der Öffentlichkeit vorgegaukelt wurde und wird – also endlich mehr Ressourcen in den heute schon völlig überlasteten Jobcentern freizumachen für eine Betreuung und Vermittlung der erwerbsfähigen Hartz IV-Empfänger. Und der vielen neuen „Kunden“, die ab dem Sommer in das Grundsicherungssystem kommen werden, also aus den Reihen der Flüchtlinge, wenn deren aufenthaltsrechtliche Klärung den Übergang in die Zuständigkeit des SGB II und damit der Jobcenter auslöst. Die hier seitens der Regierung genannten ursprünglich mal 200.000 sind mittlerweile auf 300.000 bis 420.000 zusätzlichen Hilfeempfängern angewachsen, die man erwartet. Aber – gewissermaßen eine zynische Randnotiz – je schneller das BAMF die Asylentscheidungen hinbekommt, was ja von ihr erwartet wird, um so größer wird die Zahl der Neukunden für die Jobcenter.

Dabei zeigen die immer wieder in den Medien vorgetragenen Beispiele aus den Tiefen und Untiefen des Leistungsrechts mehr als eindrücklich die Absurdität eines hypertrophiert daherkommenden Systems. Als Beispiel sei hier Uwe Ritzer zitiert, der in seinem Artikel schreibt:

»Da ist zum Beispiel die Sache mit dem Warmwasserboiler. Hartz-IV-Empfänger, die sich getrennt von ihrer Heizung mit Warmwasser versorgen, erhalten dafür seit Jahresbeginn monatlich zu ihrem Regelsatz von 404 Euro obendrauf 9,29 Euro. Das gilt für Erwachsene, Kinder und Jugendliche erhalten weniger. Der Boiler-Zuschlag ist in sechs Staffeln aufgesplittet. Kinder bis zu sechs Jahren erhalten 1,90 Euro pro Monat. Am siebten Geburtstag erhöht sich der Satz auf 3,24 Euro. Für diese zusätzlichen 1,34 Euro muss das zuständige Jobcenter eigens einen Bescheid erlassen … Pausenlos kommen neue, immer pedantischere Vorschriften hinzu, die sie beachten müssen. Mal geht es um einen Sonderaufschlag für orthopädische Hausschuhe, mal um Wandfarbe extra für die Wohnungsrenovierung, um Tapetenkleister, Umstandskleidung oder zwei Euro mehr pro laufendem Meter Fußleisten, wenn diese in einer Wohnung fehlen. Die durchschnittliche Akte eines Hartz-IV-Empfängers umfasst 650 Seiten.«

Und man könnte noch viele weitere Beispiele nennen und beklagen. Damit nähern wir uns dem eigentlichen Kern des Problems, der aber nicht mal ansatzweise durch den neuen Gesetzentwurf adressiert wird: Das System Hartz IV ist ins Leben gerufen worden unter dem Dach einer Philosophie der Pauschalierung, schon damals unter dem Primat einer angeblichen effektivitäts- und effizienzsteigernden Wirkung im Sinne einer Entbürokratisierung, teilweise verbunden mit dem Ziel, die Betroffenen durch die „Einpreisung“ der meisten damaligen einmaligen Leistungen in die neue Pauschale davon zu „befreien“, wegen jeder Kleinigkeit zum Sozialamt zu müssen, um das dort dann zu beantragen.

Dazu Ritzer: »Statt viele an den jeweiligen Fall angepasste Einzelleistungen aus unterschiedlichen Sozialhilfe-Töpfen sollte es eine pauschale Grundsicherung geben. Sie sollte alle Ansprüche abdecken, übersichtlich sein für die Betroffenen, aber auch einfach für die mit ihrer Bewilligung befassten Mitarbeiter. Sie sollten schließlich mehr Zeit dafür haben, Hartz-IV-Empfänger in Arbeit zu bringen, anstatt nur ihre Fälle zu verwalten. So war der Plan.«

Mit den Plänen ist das ja immer so eine Sache. Letztendlich – aus der Perspektive einer angestrebten umfassenden Pauschalierung – ist Hartz IV als Tiger gesprungen und ziemlich krachend als Bettvorleger gelandet. Wenn man ausgehend von den beiden extremen Endpunkten, also vollständige Pauschalierung hier und einzelfallbezogene Leistungsgewährung auf der anderen Seite, das SGB II heute bewerten muss, dann passt das in diese Formel: Nicht Fisch, nicht Fleisch. Auf der einen Seite tatsächlich mehr Pauschalierung als in der alten Sozialhilfewelt des BSHG, aber zugleich immer mehr Sonderregelungen, auch durch eine einzelfallbezogene Rechtsprechung der Sozialgerichte bedingt.

Die Anerkenntnis dieses nicht-auflösbaren Dilemmas verweist dann auch auf das, was man eigentlich tun müsste, um wirklich einen befreienden Sprung nach vorne machen zu können: Wenn man wirklich eine spürbare Entbürokratisierung hinbekommen wollte, dann müsste man radikal pauschalieren, mit nur ganz wenigen Ausnahmen für besondere begründungspflichtige Einzelfälle – wenn man das aber tun würde, dann müsste die Pauschale großzügig bemessen sein, um möglichst viele abweichende Fallkonstellationen darüber auch einfangen zu können.

Das nun wiederum fürchtet die Politik wie der Teufel das Weihwasser, denn eine großzügiger bemessene Regelleistung im SGB II-System hätte enorme Mehrausgaben im Haushalt zur Folge, wobei nicht nur die höheren Leistungen relevant wären, sondern auch Auswirkungen bis in das Steuerrecht hinein in Rechnung zu stellen wären, beispielsweise beim steuerfrei zu stellenden Existenzminimum.

Aus dieser – institutionenegoistisch durchaus nachvollziehbaren – Verweigerungshaltung (und wir haben noch gar nicht die polit-psychologischen Widerstände gegen höhere Hartz IV-Leistungen einbezogen) resultiert aber leider auch zugleich eine Potenzierung des zentralen Problems des Hartz IV-Systems: Gemeint ist hier der faktische Charakter der Grundsicherung als ein eben nicht-bedingungsloses Grundeinkommen, zumindest für viele Betroffene. Die Illusion vieler Beteiligter bei der Konstruktion dessen, was dann als Hartz IV über uns gekommen ist, war die Annahme, dass ein Verbleib in diesem System nur von vorübergehender Natur sein würde, wobei durch den professionellen Einsatz des Waffenarsenals des „Forderns und Förderns“ die Zeitspanne bis zu einem Ende der Hilfsbedürftigkeit immer kürzer werden würde.

Nun reden wir aber über ein System, aus dem derzeit fast 4,3 Mio. erwerbsfähige Hilfeempfänger sowie mehr als 1,7 Mio. Kinder unter 14 Jahren Leistungen erhalten. Und nicht wenige beziehen seit vielen Jahren diese Leistungen und bei vielen ist auch nicht absehbar, ob und wann sie jemals vollständig aus dem Grundsicherungssystem katapultiert werden können. Wenn wir aber über ein letztes Auffangnetz in unserer Gesellschaft reden, auf das Millionen Menschen eben nicht nur für eine begrenzte, überschaubare Zeit angewiesen sind, sondern möglicherweise auf Dauer, dann wird natürlich die Unterdimensionierung der Pauschale, aus dem die laufenden Kosten des Lebensunterhalts gedeckt werden müssen, für die Betroffenen zu einem richtig großen Problem.

Aber an diese Kernproblematik geht man schlichtweg nicht ran. Der vorliegende Gesetzentwurf würde im Ergebnis – das ist gleichsam eine doppelte Dramatik – nicht nur nicht die versprochene Entbürokratisierung für die Jobcenter bringen, er führt, wie gleich noch zu zeigen sein wird, quasi über die Hintertür einen Mechanismus ein, der die Schlinge um den Hals der von einer an sich schon fragwürdig niedrig bemessenen Grundsicherungsleistung bereits geplagten Hilfeempfänger weiter anzuziehen in der Lage ist. Gemeint ist die Sanktionierung mit der Folge einer Absenkung des eigentlich als Existenzminimums deklarierten Geldbetrages.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird keine spürbaren positiven Auswirkungen auf die Arbeit in den Jobcenter haben – dieser Aspekt wurde auch schon in einigen kritischen Presseberichten vorgetragen, beispielsweise in dem Artikel Verloren im Dschungel der Paragrafen von  Bernhard Walker oder in dem Beitrag Ein bisschen weniger Bürokratie von Peter Hermann. Aber warum können die Mitarbeiter in den Jobcenter nicht auf eine deutliche Entlastung hoffen? Man könnte diese bei den Betroffenen sicher drängende Frage mit einem Verweis auf den Gesetzentwurf abtötend beantworten: Im Kabinettsentwurf für das sogenannte „Rechtsvereinfachungsgesetz“ findet sich ganz vorne eine mehr als entlarvende Formulierung: »Der Erfüllungsaufwand der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende reduziert sich durch die Neuregelungen um rund 39 Millionen Euro jährlich.« Das offenbart die ganze Fragwürdigkeit des Unterfangens – denn gerade mal um ein Prozent (!) der gegenwärtigen Verwaltungskosten würden die Jobcenter entlastet werden. Dafür überhaupt ein Gesetzgebungsverfahrens auf die Schiene zu setzen ist an und für sich ein Fall für den Rechnungshof.

Wie es zu dieser katastrophal niedrigen Entlastungssumme kommen kann, lässt sich an einem Beispiel (von vielen) illustrieren: In vielen Medienberichten wurde als konkrete Maßnahme für eine Entlastung der Jobcenter darauf hingewiesen, dass man in Folge der Gesetzesänderung statt alle sechs Monate nur noch einmal im Jahr eine Bewilligung verschicken müsse. Prima. Nun sollte man wissen, dass es hier um die Regelung des Regelfalls geht, von dem auch bislang schon abgewichen werden konnte. Was die meisten Jobcenter längst tun. Beispiel Jobcenter Leipzig: Dort wurden bisher schon 80 Prozent aller Bewilligungen für ein Jahr ausgesprochen. So viel zum „großen Wurf“. Das muss man eine Luftbuchung nennen. Insgesamt haben wir es mit einer echten Mogelpackung zu tun.

Allerdings werden wir nicht mit einer Mogelpackung konfrontiert, wenn es um weitere Restriktionen für die „Kunden“ des Jobcenters geht. Hier nur ein Hinweis, eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Thematik ist einem eigenen Blog-Beitrag vorbehalten: Gemeint sind die Kürzungen der Leistungen in Folge von Sanktionen. Dazu muss man rückblickend wissen, dass ein ursprünglicher Vorschlag darauf zielte, bei den hoch umstrittenen Sanktionen eine Verbesserung herzustellen, in dem die heute gegebene Situation eines deutlich schärferen Sanktionsregimes für die Unter-25jährigen im SGB II durch eine Gleichstellung mit den Sanktionsvorschriften für die Erwachsenen für die betroffenen jungen Menschen etwas zu entschärfen. Aber die CSU als Verfechterin einer „schwarzen Pädagogik“ hat das kategorisch verweigert, so bleibt es bei dem Sanktionsgefälle. Insofern eine Niederlage vor allem der SPD, die eine Entschärfung gefordert hat. Aber damit nicht genug. Gleichsam über die Hintertür wird jetzt für alle eine Verschärfung der Sanktionsfolgen in das Gesetz gehoben, das ja ein sozialdemokratisch geführtes Ministerium zu verantworten hat. Man hat offenbar ein trojanisches Pferd in den Gesetzesentwurf eingeschmuggelt.

Dazu beispielsweise der Artikel Bundesregierung will Hartz-IV-Sanktionen verschärfen. Und das soll so gehen: Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher, die eine Arbeit aufgeben oder nicht antreten, können sich über einen Zeitraum von vier Jahren erstrecken. Konkret geht es um Ersatzansprüche bei »sozialwidrigem Verhalten«. Man achte auf die Terminologie.

»Wer etwa aus personenbezogenen Gründen gekündigt wird, soll nicht nur mit der bisher üblichen dreimonatigen Zahlungssperre belegt werden, sondern auch einen Kostenersatz leisten »wegen sozialwidrigem Verhalten für eine unbestimmte Zeit für alle gezahlten SGB II Leistungen«, wie der Sozialrechtler Harald Thomé in seiner Stellungnahme schreibt.«

Fabian Lambeck hat diesen Aspekt in seinem Artikel Hartz holt auch noch das Letzte raus vertieft. Bislang gilt bei Ablehnung einer Arbeit oder einer Kündigung aus personenbezogenen Gründen eine einmalige Sanktion für drei Monate. Wer sich unauffällig verhält, der bekommt danach wieder den vollen Regelsatz. Mit der vorgesehenen Neuregelung würde, so Harald Thomé, faktisch eine zusätzliche Sanktion eingeführt. Es geht also um das angesprochene „sozialwidrige Verhalten“, ein an sich mehr als diskussionsbedürftiger Terminus aus alten Zeiten. Bislang galt hier eine Ersatzpflicht nur in Ausnahmefällen, etwa bei kriminellen Handlungen. Neu wäre ein erhebliche Ausweitung dieser Ersatzpflicht, etwa bei »Erhöhung oder Aufrechterhaltung der Hilfebedürftigkeit«, zum Beispiel durch selbst verschuldeten Jobverlust.

Was sagt das Ministerium dazu? Lambeck zitiert einen Sprecher des BMAS,  der auf den entsprechenden Paragrafen 34 SGB II verwies. Dort steht tatsächlich, dass vom Amt ein Erstattungsanspruch geltend gemacht werden kann, »wenn eine Beschäftigung ohne wichtigen Grund abgelehnt wird und dadurch die Hilfebedürftigkeit aufrechterhalten bleibt oder in denen der Wechsel in eine günstigere Steuerklasse verweigert wird«.

Und wenn wir schon dabei sind, dann gibt es noch einen oben drauf:

»Die Ausweitung des Ersatzanspruches gilt auch für Sachleistungen, also Lebensmittelgutscheine, die Sanktionierte vom Jobcenter erhalten, damit sie nicht hungern müssen. Würde der Änderungsvorschlag aus dem Bundesarbeitsministerium umgesetzt, dann wäre so ein Lebensmittelgutscheine »nicht mehr geschenkt, sondern muss dem Amt durch großzügige Aufrechnung von 30 Prozent des Regelbedarfes zurückgezahlt werden«, wie Thomé schreibt.«

Auch aus den Reihen der Wohlfahrtsverbände gibt es (nicht nur) hier deutliche Kritik, so seitens des Paritätischen in der Pressemitteilung Kürzungen und Sanktionen: Massive Kritik des Paritätischen an Hartz-IV-Verwaltungsreform vom 03.02.2016 – zugleich wird hier darauf hingewiesen, dass es nach der „Reform“ sogar zu mehr Sozialgerichtsverfahren kommen wird als bislang schon:

»Bei den Wohnkosten sind weitere Verschlechterungen absehbar. Entgegen der ursprünglichen Intention, Sanktionen zu entschärfen, sollen nun sogar zusätzliche Möglichkeiten der Verhaltenskontrolle und Sanktionierung eingeführt werden, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes … Der Verband kritisiert insbesondere die völlig unpraktikable Pauschalierung der Heizkosten. „Bereits 2014 blieben Hartz-IV-Bezieher bundesweit auf 620 Millionen Euro Wohnkosten sitzen, die nicht übernommen wurden. Dies ist einer der Hauptgründe der großen Zahl von Widersprüchen und Klagen vor den Sozialgerichten. Mit der zusätzlichen Pauschalierung der Heizkosten wird die Zahl der Klagen mit Sicherheit zunehmen“, prognostiziert Schneider. Den gleichen Effekt sagt der Verband bei der Einführung so genannter „Ersatzansprüche“ bei sozialwidrigem Verhalten voraus … „Die Sozialgerichte werden ordentlich zu tun bekommen.“

Es sollte deutlich geworden sein, was von diesem Reförmchen statt Reform zu halten ist. Nichts.

Die Bundesarbeitsministerin fordert „Ein-Euro-Jobs“ für Flüchtlinge. Aber welche? Und warum eigentlich sie? Fragen, die man stellen sollte

Wieder einmal werden wir Zeuge einer dieser bedenklichen Ausformungen von Berichterstattung in mehrfacher Hinsicht. Da gibt die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ein Interview, stellt eine Forderung in den öffentlichen Raum, alle schreiben das schnell ab und andere reagieren sofort mit Pressemitteilungen darauf, aber keine stellt einige notwendige Fragen. Ob und wie das denn eigentlich passt, was da gefordert wird. Und ob es möglicherweise ganz andere Beweggründe geben könnte für das, worauf sich jetzt alle stürzen. Und in vielen aus der Hüfte abgeschossenen Stellungnahmen ist ein schwerwiegendes Nicht-Wissen über die arbeitsmarktpolitischen Instrumente und ihrer Wirkungen identifizierbar.

Aber der Reihe nach: Ausgangspunkt ist ein Interview, das unter dieser Überschrift veröffentlicht worden ist: Arbeitsministerin Nahles fordert halbe Milliarde Euro mehr für Flüchtlinge. In diesem Interview geht es insgesamt um die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Im Verlauf des Gesprächs macht sie dann diese Ansage: »Wir brauchen … ein Integrationsfördergesetz. Wir haben ja nicht nur über eine Million Flüchtlinge, sondern auch über eine Million Langzeitarbeitslose. Ich werde nicht zulassen, dass die beiden Gruppen gegeneinander ausgespielt werden.« Ein offensichtlich ehrenwertes Unterfangen, denn natürlich steckt da sozialer Sprengstoff drin, wenn das so wäre bzw. ist. Und dann fährt sie fort: »Aus dem laufenden Haushalt meines Ressorts für Arbeitsmarktpolitik sind die zusätzlichen Aufgaben nicht zu bewältigen. Wir können das Geld nicht bei den Langzeitarbeitslosen wegnehmen. Sonst entsteht ein Verdrängungswettbewerb, der Ängste schürt, statt sie abzubauen. Wir brauchen deshalb zusätzliche Gelder für die Integration der Flüchtlinge.«
Und dann wird sie konkreter – und dieser Passus wurde dann von allen anderen aufgegriffen:

»Ich möchte zum Beispiel 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge schaffen. Bisher sitzen die Menschen manchmal zwölf Monate herum, ohne etwas tun zu können. Das löst auf allen Seiten Spannungen aus. Wir müssen so früh wie möglich ansetzen, das kann ich aber nur mit Unterstützung des Finanzministers. Es geht hier um 450 Millionen Euro zusätzlich im Jahr.«

Genau an dieser Stelle sollte man schon einmal innehalten und sich die zugegeben komplexe Zuständigkeitsfrage in Erinnerung rufen.

Denn für die Flüchtlinge am Anfang ist das SGB II, also das Hartz IV-System und mit ihm die Jobcenter, gar nicht relevant. Die Flüchtlinge schlagen erst dann im Hartz IV-System auf, wenn sie als Asylberechtigte anerkannt sind. Am Anfang sind bzw. wären sie theoretisch Asylbewerber – theoretisch deshalb, weil viele von ihnen  Monate warten müssen, bis sie überhaupt einen Asylantrag stellen können beim BAMF, bis dahin sind sie noch nicht einmal Asylbewerber. Da gilt dann aber das Asylbewerberleistungsgesetz. Und für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge beispielsweise in den Erstaufnahmestellen und vor Ort in den Unterkünften sind die Bundesländer und Kommunen zuständig, wobei der Bund an der Finanzierung beteiligt ist, da er den Bundesländern dafür Gelder zur Verfügung stellt, die diese dann in ganz unterschiedlicher Form und Umfang an die Kommunen weiterleiten (sollen).

Wenn also die Bundesarbeitsministerin als Begründung für die an ihren Finanzminister-Kollegen gerichtete Forderung nach einer zusätzlichen halben Milliarde Euro für die Flüchtlinge ausführt: »Bisher sitzen die Menschen manchmal zwölf Monate herum, ohne etwas tun zu können«, dann muss man an dieser Stelle die Frage stellen, wer ist denn eigentlich für einen anderen Umgang mit den betroffenen Menschen an dieser Stelle zuständig? Auf alle Fälle nicht die Jobcenter (mit ihren Arbeitsgelegenheiten, die umgangssprachlich, aber inhaltlich falsch als „Ein-Euro-Jobs“ bezeichnet werden), sondern es sind die Kommunen.

Aber auch die können, wenn sie es denn wollen, auf das Instrument der Arbeitsgelegenheit zurückgreifen. Nehmen wir mal den optimistischen Fall, dass der Flüchtling unter das Asylbewerberleistungsgesetz fällt. Dann gibt es da den § 5 AsylbLG. Der ist lapidar überschrieben mit: Arbeitsgelegenheiten (AGH).

Das Asylbewerberleistungsgesetz verpflichtet in seinem § 5 zu gemeinnütziger Arbeit in einer AGH. Diese Stellen gibt es teilweise schon seit vielen Jahren. Falls jetzt jemand auf die durchaus naheliegende Frage kommen sollte, wie viele von solchen AGH nach § 5 AsylbLG es denn gibt, dann muss hier geantwortet werden: Das weiß schlichtweg keiner. Von hier Existenz weiß man nur in der jeweiligen Einrichtung und vielleicht noch in der jeweils zuständigen Kommune. Aber gesammelt werden diese Informationen nicht. Wie viele Menschen darüber beschäftigt werden, ist also nicht bekannt. Allerdings weiß das Statistische Bundesamt, wie viel Geld dafür ausgegeben wurde: 2014 waren es angeblich 8,75 Millionen Euro, etwa je zur Hälfte in Einrichtungen und außerhalb (Quelle: EFAS – Informationsdienst Nr. 1/2016, S. 3). Keine große Summe, vor allem nicht, wenn man von den heutigen Zahlen an Flüchtlingen ausgeht.

Denn der Einsatz von Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge gerade am Anfang ihres Aufenthalts kann sehr wohl Sinn machen. Dies nicht nur angesichts der von der Ministerin angesprochenen Tatsache, dass es nicht wirklich integrationsförderlich ist, wenn die betroffenen Menschen monatelang zum Nichtstun verdammt sind. Sondern auch, weil die AGH nach dem AsylbLG einen entscheidenden Vorteil haben gegenüber den AGH nach § 16 d SGB II, also den „normalen Ein-Euro-Jobs“ für die Langzeitarbeitslosen im Hartz IV-System: Während die durch das immer restriktiver ausgestaltete Förderrecht nicht nur zusätzlich und im öffentlichen Interesse, sondern auch „wettbewerbsneutral“ sein müssen, was im Ergebnis bedeutet, dass man entweder legal gar keine Beschäftigung organisieren  kann oder wenn, dann nur solche Tätigkeiten, das ganz weit weg sind von dem, was auf dem normalen Arbeitsmarkt getan wird, gelten diese Einschränkungen für die AGH nach dem AsylbLG nicht.

Das hat dazu geführt, dass derzeit dieses Instrumentarium von aktiven Kommunen innovativ genutzt wird, beispielsweise im Sinne einer Verknüpfung von Beschäftigung und Qualifizierung, was bei den „normalen“ AGH schlichtweg nicht zulässig ist. Das eröffnet notwendige Spielräume, um die Flüchtlinge nicht nur irgendwie zu beschäftigen, sondern die Zeit zu nutzen, sie in Verbindung mit Sprachschulung und Qualifizierungsbausteine fit zu machen für daran anschließende Schritte zur Arbeitsmarktintegration, beispielsweise eine von vielen geforderte Berufsausbildung nach deutschem Muster.

Der Wahnsinn des zerfledderten rechtlichen Zuständigkeitsrahmen wird in diesem Jahr so richtig an die Oberfläche gespült werden. Man kann sich das so illustrieren: Viele Flüchtlinge, die sich noch unter dem Schirm des AsylbLG befinden, werden im Sommer und Herbst in die Zuständigkeit der Jobcenter und des SGB II-Systems wechseln. Anfangs hieß es, man rechne mit 200.000 zusätzlichen Menschen im Hartz IV-System, mittlerweile sind wir da schon bei einer Größenordnung von 300.000 bis 420.000 angekommen. Es könnten auch noch mehr werden. Unabhängig von den enormen Herausforderungen, die das für die heute schon im Überlast-Modus agierenden Jobcenter bedeutet, kann dann folgende Situation entstehen: Ein „neuer Kunde“ der Jobcenter hat bereits mit einer innovativen AGH begonnen, also gekoppelt mit Sprachförderung und passgenauen Qualifizierungsbausteinen versehen, die in der Kommune organisiert worden ist. Nun kann diese Maßnahme beim Übergang in das SGB II-System nicht einfach fortgeführt werden – denn förderrechtlich ist hier vieles nicht zulässig, was vorher möglich war.

Zu was das führen kann? Die Jobcenter plädieren aus ihrer Sicht verständlich mit Blick auf die angesprochene mögliche Konfliktkonstellation dafür, dass die Maßnahmen vor ihrer Zuständigkeit „ganz eng“ mit ihnen abgestimmt wird – was aber unter den herrschenden Bedingungen bedeuten würde, dass man deutlich weniger bis gar nicht mehr innovativ vorgehen könnte, damit eine mögliche Anschlussförderung nicht gefährdet wird. Man richtet sich also im Vorfeld an den schlechteren Bedingungen des Förderrechts nach SGB II aus und vergibt damit möglicherweise große Chancen.

Bei allem Verständnis für diejenigen, die nur (noch) kurze Texte lesen können/wollen/dürfen – es geht einfach nicht anders, als in diesem Umfang. Man muss versuchen, zu durchschauen, wie und wo die unterschiedlichen Systeme derzeit nicht gut zueinander passen.

Aber wieder zurück zur Bundesarbeitsministerin Nahles. Warum fordert sie denn nun 450 Mio. Euro und verbindet das mit dem Argument, man dürfe die „eigenen“ Langzeitarbeitslosen nicht „leiden“ lassen an der Integration der Flüchtlinge? Wenn es ihr um die Flüchtlinge geht, die noch gar nicht im Hartz IV-System sind, dann müsste sie diese halb Milliarde Euro an die Kommunen weiterleiten lassen, denn die müssen die AGH für die „Noch-nicht-Hartz IV-Flüchtlinge“ organisieren und finanzieren, zusammen mit den Bundesländern und dem Bund.

Aber vielleicht – wer kann schon so genau in den Kopf einer Ministerin schauen – geht es gar nicht darum, sondern um ein zusätzliches Druckmittel für die anstehenden Gespräche mit dem Herrn des Geldes, also dem Bundesfinanzminister Schäuble (CDU). Dann geht es aber auch nicht um die Flüchtlinge jetzt und in den vor uns liegenden Monaten, denn verhandelt wird bis Ostern über die Eckpunkte für den Haushalt des Jahres 2017. Also für das kommende Jahr. Und wir haben erst Februar. Dass das so ist, bestätigt die Ministerin in dem Interview selbst, wenn sie sagt: »Die Verhandlungen laufen ja jetzt schon und für das kommende Jahr.« Auch Karl Doemens stützt in seinem Artikel Nahles fordert Ein-Euro-Jobs für Flüchtlinge diesen Verweis auf das Jahr 2017, wenn er zitierend schreibt: »Im Finanzministerium wird betont, es gebe noch keine Entscheidung. Derzeit laufe das Verfahren zur Etataufstellung 2017. Bis Ostern sollen die Eckwerte stehen, sagte ein Sprecher: „Wir müssen die Gespräche abwarten.“«

Vor diesem Hintergrund wird die Forderung natürlich auch verständlicher, denn im kommenden Jahr braucht die Bundesarbeitsministerin zusätzliche Mittel, um die dann im Hartz IV-System befindlichen Flüchtlinge mit entsprechenden Maßnahmen versorgen zu können. Nur kann und muss man an dieser Stelle anmerken: Schon in der Vergangenheit hat die Ministerin offensichtlich schlecht, sehr schlecht mit dem Bundesfinanzminister verhandelt. Erst vor kurzem wurde bekannt, dass sie aus den Mitteln für Fördermaßnahmen für Langzeitarbeitslose, die bereits seit 2010 erheblich eingedampft worden sind, Gelder zur Deckung der Verwaltungskosten der Jobcenter verschoben hat (vgl. hierzu ausführlicher den Beitrag Skelettöse Umverteilung: Aus dem Topf der völlig unterfinanzierten Eingliederungsmittel die auch unterfinanzierten Verwaltungskosten der Jobcenter mitfinanzieren vom 30.01.2016).

Schaut man sich die Entwicklung der Arbeitsgelegenheiten im SGB II in den vergangenen Jahren an, dann wird eindeutig erkennbar: Die Langzeitarbeitslosen haben die Flüchtlinge nicht wirklich zu befürchten, denn der Kahlschlag wurde bereits vor der großen Flüchtlingswelle seitens der Bundesregierung organisiert, seit 2010 haben wir einen massiven Einbruch der AGH zu verzeichnen, denn durch die Einsparungen vor allem bei der öffentlich geförderten Beschäftigung musste der Großteil der Einsparungen im Haushalt des Bundes realisiert werden, die man dem BMAS damals aufgegeben hatte. Die konnten sich nur an diesen Ermessensleistungen vergreifen. Allerdings ist klar – und das treibt Frau Nahles heute sicher an: Wenn die an sich schon völlig unterfinanzierte Förderlandschaft so bleibt wie es ist und gleichzeitig mehrere hunderttausend neue Kunden in das Grundsicherungssystem eintreten, dann wird der Verteilungsk(r)ampf noch größer.

In der medialen Rezeption der Nahles-Forderung spielen diese Hintergründe keine Rolle, wegen Nicht-Wissens oder schlichter Ignoranz. Zwei Beispiele dafür:
Von Seiten der linken Kritik an der Arbeitsmarktpolitik sei hier auf den Artikel Nahles’ Ein-Euro-Integration von Susan Bonath verwiesen. Sie beginnt mit einer steilen These:

»Sie schönen die Arbeitslosenstatistik und ersparen klammen Kommunen Personalkosten. Fast nie ermöglichten sie Betroffenen den Sprung in entlohnte Beschäftigung: Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, sogenannte Ein-Euro-Jobs. Deshalb wurde ihre Zahl seit 2010 von über einer halben Million auf etwa die Hälfte reduziert.«

Nein, das was 2010 wirklich nicht der Grund, dass man die Zahl der AGHs heruntergefahren hat, sondern das Sparprogramm der damaligen Bundesregierung. Das Gerede von den „problematischen“ AGH entspringt dann gerade nicht einer wirklich fundierten Auseinandersetzung mit diesem höchst ambivalenten arbeitsmarktpolitischen Instrument (die es seit Jahren gibt und die eben nicht per se das Instrument verdammt, sondern auf die Art und Weise des Einsatzes abstellt), sondern der Legitimation für die eigentliche Zielsetzung, Mittel zu kürzen.

Ein zweites Beispiel für Bewertungen von Leuten, die nur über einen begrenzten Sachverstand verfügen, kann man diesem Artikel entnehmen: Ein-Euro-Jobs für Flüchtlinge behindern Integration: »Führende Wirtschaftsforscher kritisieren die Nahles-Idee, 500 Millionen Euro für Beschäftigungsmaßnahmen für Flüchtlinge auszugeben. Stattdessen solle in die Qualifikation investiert werden.« Aus diesem Artikel nur zwei Beispiele:

»“Durch Ein-Euro-Jobs würden Flüchtlinge vom regulären Arbeitsmarkt wegsubventioniert“, sagte Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) der „Rheinischen Post“. Flüchtlinge bräuchten keine Beschäftigungstherapie, sondern Qualifizierung.«

»Der Wirtschaftswissenschaftler Thomas Straubhaar verwies mit Blick auf die Ein-Euro-Jobs auf „nicht unbedingt gute Erfahrungen“ im Zuge der Hartz-IV-Gesetzgebung. „Ich bin überzeugt, dass man hier keine zusätzliche öffentliche Beschäftigung oder neue bürokratische Maßnahmen braucht“, sagte der frühere Direktor des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts.«

Zu Schäfer: Gerade bei den AGH nach dem AsylbLG kann man – wenn man denn will – innovative Modelle der Beschäftigung und Qualifizierung realisieren, weil sie gerade nicht derart restriktiv ausgestaltet werden müssen, wie die „normalen“ AGH nach dem SGB II. Dazu müsste man aber die Unterschiede kennen.

Und zu Straubhaar: Die Kritik an den AGH wird seit Jahren von den Praktikern und nicht-ideologisch arbeitenden Experten vorgetragen, aber nicht, weil das Instrument AGH an sich sinnlos ist (beispielsweise macht es bei bestimmten Personengruppen oder nach einer langen Erwerbslosigkeit durchaus Sinn, mit einer AGH zu starten, wenn man denn noch andere Instrumente zur Verfügung hat, die man darauf aufbauend einsetzen kann). Sinnlos ist nur die Reduzierung der öffentlich geförderten Beschäftigung auf dieses eine Instrument, dann auch noch versehen mit den förderrechtlichen Restriktionen, die wir heute beklagen müssen.

Vielleicht, um den Beitrag zu schließen, sind wir letztendlich auch hier konfrontiert mit einem hoch komplexen Dilemma, dessen Kern in dem folgenden Beispiel erkennbar wird:
Überall wird über „die“ Flüchtlinge gesprochen und immer wieder kommt die Frage, wie man „die“ Flüchtlinge in „den“ Arbeitsmarkt möglichst schnell integrieren kann.
Nun sollte jedem klar sein, dass es „die“ Flüchtlinge nicht gibt und eben auch nicht „den“ Arbeitsmarkt – was nicht nur, aber auch eine Quelle für die Nicht-Möglichkeit der Beantwortung der eingangs zitierten Frage ist.

Was man aber machen kann und was eine Menge Erkenntnisse über die Möglichkeiten wie auch die Hindernisse in der wirklichen Wirklichkeit eröffnet, ist die exemplarische Begleitung real existierender Flüchtlinge auf ihrem Weg durch die Instanzen.

Genau das ist der Ansatz von Nadine Bös von der FAZ, die über die Erfahrungen des syrischen Flüchtlings Modar Rabbat auf seiner Jobsuche berichtet, denn sie begleitet ihn seit längerem.
Der erste Bericht ist am 13. Januar 2016 erschienen unter der Überschrift Es ist toll, dass ich mich hier sicher fühlen kann. Nun folgt der zweite Bericht, der unter der weniger verheißungsvollen Überschrift Baustelle Arbeitserlaubnis steht. Man kann die Lektüre nur empfehlen, nicht nur, aber auch weil man lernen muss, dass ein Happy End möglich ist, aber dann doch zu einem Opfer der deutschen Regelwerke werden kann. Denn der junge Mann hat ein Unternehmen gefunden, das ihn einstellen will. Und dann meldet sich das Amt und stoppt die scheinbare Erfolgsstory: Keine Arbeitserlaubnis.

Es ist halt alles irgendwie viel komplizierter als man denkt und hofft.