Der wirtschaftswissenschaftliche „Nobelpreis“ 2023 für die Aufdeckung der „wichtigsten Faktoren geschlechtsspezifischer Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt“

„Ich habe keine Ausbildung in Ökonomie und hasse sie aus tiefstem Herzen“
(Alfred Nobel)

Nein, es soll hier nicht erneut die Fragwürdigkeit der Tatsache, dass gleichsam im Windschatten der alljährlichen Verleihung der Nobelpreise auch (eben nicht) einer für die Wirtschaftswissenschaften verliehen wird, behandelt werden (vgl. dazu beispielsweise die Bemerkungen in dem Beitrag Nichts weniger als die Linderung der globalen Armut durch ziemlich kleine Sachen, die aber experimentell „evidenzbasiert“? Anmerkungen zum „Nobelpreis“ für Wirtschaftswissenschaften 2019, der hier am 14, Oktober 2019 veröffentlicht wurde). Erst 1968 wurde dieser Preis von der schwedischen Reichsbank gestiftet und als „The Sveriges Riksbank Prize in Economic Sciences in Memory of Alfred Nobel“ erstmals 1969 verliehen. Mehr als 90 Menschen haben den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften seit der ersten Auszeichnung 1969 erhalten – darunter waren mit Elinor Ostrom (2009) und Esther Duflo (2019) bislang erst zwei Frauen.

2023 ist dann die dritte Frau ausgezeichnet worden. Die US-Ökonomin Claudia Goldin von der Harvard University wurde für ihre Forschung zur Rolle von Frauen auf dem Arbeitsmarkt mit dem „Nobelpreis“ für Wirtschaftswissenschaften prämiert.

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Ein Entgeltgleichheitsgesetz als bislang zahnloser Tiger, aber das Bundesarbeitsgericht hat nun einen Meilenstein in Richtung echte Entgeltgleichheit gesetzt

Das Mitte 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) erfasst Betriebe mit regelmäßig mehr als 200 Beschäftigten und bringt Mitarbeitern einen Anspruch auf Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots (vgl. § 10 EntgTranspG). Das Gesetz soll die Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern im Sinne von „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ durchsetzen. Das EntgTranspG hat seine Wurzeln im europäischen Recht und soll die europäische Richtlinie 2006/54/EG umsetzen. Anfang des Jahres 2017, der Gesetzentwurf war gerade vom Bundeskabinett verabschiedet, klang es sehr selbstbewusst, was aus dem Bundesfamilienministerium den Menschen mitgeteilt wurde: »Das Gesetz will den seit über 50 Jahren geltenden Anspruch von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchsetzen. Es schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Lohn voranzutreiben.« Und die damalige Ministerin Schwesig (SPD) lies sich mit diesen Worten zitieren: »Nun ist der Weg frei für ein Gesetz, das ein wichtiges Tabu brechen wird: nämlich, über sein Gehalt zu sprechen. Der Gesetzesentwurf schafft mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern – und zwar über Transparenz von Gehalts- und Entgeltsystemen. Mit dem individuellen Auskunftsanspruch, der Berichtspflicht und den Prüfverfahren wird die Unternehmenskultur verändert.« Dazu der Beitrag Gerechtigkeit beim Lohn per Gesetz? Das „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“ zwischen Hoffnung und Enttäuschung vom 11. Januar 2017. Der Beitrag damals wurde übrigens mit diesen Worten beendet: „Man muss kein Prophet sein um vorhersagen zu können, dass die tatsächlichen Auswirkungen in der betrieblichen Praxis mehr als überschaubar bleiben werden.“

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Vom „Fallbeil“ für Mütter, den Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen und dem Rollenmodell des Sozialstaates in Deutschland

Im März 2019 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Der jährliche K(r)ampf um die Anteilswerte: Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern und das große Fallbeil für viele Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Dort wurde auf eine Studie hingewiesen, in der verglichen wurde, wie sich die Gehälter von Frauen und Männern nach der Geburt des ersten Kindes in verschiedenen Ländern entwickeln. Die Studienautoren haben dafür Daten aus Österreich, Deutschland, Schweden, Dänemark, Großbritannien und den USA analysiert. Eine Geburt bedeutet in jedem dieser Länder für Frauen, dass sie in den Folgejahren weniger verdienen. Wobei es enorme Unterschiede gibt.

Interessant ist die Langzeitbetrachtung. Selbst zehn Jahre nach der Geburt des ersten Kindes liegt das Erwerbseinkommen von Frauen in Österreich im Schnitt um 51 Prozent unter dem Wert ein Jahr vor der Geburt. In Deutschland beträgt die Differenz 61 Prozent. In beiden Ländern erleiden dagegen Männer gar keine Einbußen.

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