Den Verantwortlichen für „pathogene Umstrukturierungen“ durch „Management by Terror“ wurde der Prozess gemacht. In Frankreich. Ein Schuldspruch ist herausgekommen

Wir würden auch in Deutschland viele, sehr viele Zeugen für eine Anklage finden können, die dem Vorwurf nachgeht, dass das, was von Unternehmensberatern und Führungskräften gerne verschleiernd als „Umstrukturierungen“ bezeichnet und das mit zahlreichen bunten Powerpoint-Folien zu einem abstrakten Hin-und-Herschieben von entmenschlichten Kästchen auf vielen Folien verwässert wird, im wahrsten Sinne des Wortes „ent-menschlicht“, was in schweren Krankheiten und zuweilen auch in einer Selbsttötung der Betroffenen münden kann. Und wenn so etwas passiert, dann wird das sofort zu einem Problem des Einzelnen gemacht, auf eine unverständliche und nur dem Einzelnen zurechenbare Tat eines konkreten „kranken“ Menschen verengt, um gar nicht erst die Frage nach (möglichen) Mittätern aufkommen zu lassen.

Insofern verwundert es nicht, wenn solche Fragen noch nicht einmal zugelassen werden, dass das auch nicht vor einem Gericht zur Verhandlung gebracht wird. Vor diesem Hintergrund lässt dann so eine Meldung aufhorchen: »Vor zehn Jahren erschütterte eine Suizidserie von Mitarbeitern des Staatsunternehmens ganz Frankreich. Nun wurde die damalige Konzernspitze wegen „institutionellen psychischen Mobbings“ schuldig gesprochen«, kann man diesem Artikel entnehmen: Gericht verurteilt Ex-Chef von France Télécom zu Gefängnisstrafe. Schauen wir also zu unseren Nachbarn, nach Frankreich.

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Der Armutsbericht 2019, eine grobschlächtige Vierteilung des Landes und eine klaffende offene Wunde, die größer wird: Altersarmut

Alle Jahre wieder veröffentlicht der Paritätische Wohlfahrtsverband seinen Armutsbericht. Der für 2019 beginnt mit durchaus erfreulichen Nachrichten: »Im Jahr 2018 waren 15,5 Prozent der Menschen in Deutschland von Armut betroffen. Im Vergleich zu 2017 sank die Armutsquote damit um 0,3 Prozentpunkte. Für Hunderttausende bedeutete dieser prozentual kleine Rückgang einen Fortschritt: 210.000 Menschen weniger als noch im Vorjahr mussten rechnerisch unterhalb der Armutsgrenze leben.« Aber dabei bleibt der neue Bericht nicht stehen: »Jahre schien es so, als würde die Armutsgrenze zwischen Ost und West verlaufen. Jetzt hat der Paritätische Wohlfahrtsverband auch im Westen Problemzonen identifiziert«, so versucht es dieser Artikel zusammenzufassen: Wohlfahrtsverband sieht Deutschland viergeteilt. »Den „wohlhabenden“ Ländern Bayern und Baden-Württemberg mit einer Armutsquote von zusammen 11,8 Prozent, stünden Nordrhein-Westfalen und der Osten mit rund 18 Prozent gegenüber. Dazwischen lägen die weiteren Regionen Westdeutschlands mit einer Armutsquote von zusammen knapp 16 Prozent.«

Aber die Unterteilung des Landes auf der Ebene der Bundesländer in vier Blöcke erscheint doch mehr als grobschlächtig. Das wird besonders deutlich, wenn man sich anschaut, welche Unterschiede innerhalb der einzelnen Bundesländer beobachtbar und wie auseinanderlaufend zuweilen die Entwicklungen zwischen den Regionen innerhalb eines Bundeslandes sind.

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Sanktionen gegen Arbeitslose sind nicht nur in Deutschland ein Thema. Ein Blick nach Frankreich, wo gerade die Sanktionen verschärft werden. Und nach Österreich

Die Sanktionen gegen erwerbsarbeitslose Menschen werden in diesen Tagen in Deutschland vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Leistungskürzungen im Grundsicherungssystem (Hartz IV) mal wieder diskutiert. Wobei es dabei um Sanktionen in der bedürftigkeitsabhängigen Sozialhilfe geht. Es gibt neben dem SGB II aber auch die im SGB III geregelte Arbeitslosenversicherung und auch dort wird sanktioniert, sogar mehr als bei den Hartz-Empfängern (ein Aspekt, der nicht nur in diesen Tagen so gut wie nie erwähnt wird, vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Sanktionen in der Arbeitslosenversicherung: Wenn die Folgen angeblich „versicherungswidrigen Verhaltens“ vor dem Bundessozialgericht landen vom 3. Mai 2018 – übrigens mit einer interessanten Parallele zu dem neuen Urteil des BVerfG, denn das Bundessozialgericht – darum geht es in dem Beitrag – hatte der ausgreifenden Sanktionspraxis der Arbeitsagenturen im Versicherungsbereich Grenzen gesetzt).

Aber nicht nur in Deutschland ist das ein Thema. Beispielsweise auch bei unseren Nachbarn in Frankreich. Bereits in dem Beitrag Eine Wahl zwischen Pest und Cholera oder doch eine notwendige „Modernisierung“? Der „halbierte“ Wahlsieg von Emmanuel Macron in Frankreich und die Sozialpolitik vom 7. Mai 2017 konnte man hier lesen: »Explizit wollte Macron auf die arbeitsmarktpolitischen Rezepte von Nicolas Sarkozy zurückgreifen. Dieser hatte Anfang 2008 eine Änderung der Arbeitslosenversicherung durchsetzen können, welche stärkere Aktivierungsmechanismen beinhaltete. Aufgrund des Personalmangels in den Arbeitsämtern konnte diese jedoch nie wirklich im geplanten Umfang umgesetzt werden. Macron schließt nun daran an. «Aktivierungs- und Sanktionselemente» in der Arbeitslosenversicherung sollen verstärkt und ausgebaut werden. Jedem, der zwei Arbeitsangebote ablehnt oder dessen «Intensität der Jobsuche» den Arbeitsämtern nicht ausreichend erscheint, soll die Arbeitslosenunterstützung vollständig gestrichen werden können.«

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