Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wird als Versicherungsleistung der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt, wenn Versicherte wegen Krankheit oder einer Beeinträchtigung unter den allgemeinen Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht mehr in der Lage sind, mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten. Beträgt die Arbeitsfähigkeit weniger als drei Stunden am Tag, wird eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Beim Erreichen der Regelaltersgrenze wird diese Rente in eine Altersrente in gleicher Höhe umgewandelt.
Die Erwerbsminderungsrente steht unter anderem deshalb in der Kritik, weil ihre Höhe oftmals nicht ausreicht, den einmal erreichten Lebensstandard zu erhalten. Nicht selten müssen Versicherte zudem ergänzende Grundsicherungsleistungen beziehen und sind von Armut bedroht.
So beginnt die Anfrage „Die Erwerbsminderungsrente“ der Bundestagsfraktion der Grünen aus dem vergangenen Jahr, die auf Bundestags-Drucksache 19/1208 vom 19.03.2018 von der Bundesregierung beantwortet wurde. Darin findet man zahlreiche Informationen zu dieser besonderen Form der Alterssicherung. Fast 20 % der jährlichen Rentenzugänge entfallen auf Erwerbsminderungsrenten. Wir sprechen hier über 180.000 Menschen – pro Jahr. Insgesamt wurden 2017 Erwerbsminderungsrenten an mehr als 1,8 Millionen Menschen ausgezahlt.