Überforderte Kommunen, überbelegte Unterkünfte, ein Staat, der sich betroffen zeigt von den erwartbaren Folgen der eigenen Abmagerung, aber auch Beispiele, dass es anders gehen kann

Dass Schutzbefohlene unseres Staates systematisch misshandelt worden sind, ist beschämend in einem hoch entwickelten Land wie Deutschland, kommentiert Barbara Schmidt-Mattern. Die sadistischen Quälereien in gleich mehreren Notunterkünften sind kein Ausrutscher, sie sind Folge einer schlampigen, ignoranten Flüchtlingspolitik, bei der sich Land und Kommunen jetzt gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben. Übergriffe, wie sie in dem Beitrag Das Geschäft mit den Flüchtlingen des WDR-Politikmagazins Westpol der Öffentlichkeit präsentiert werden mussten (vgl. dazu auch den Blog-Beitrag Schutzlos gegenüber denen, die schützen sollen? Vorwürfe gegen private Flüchtlingsheimbetreiber. Und bodenloser Zynismus eines Bürokraten), haben neben ihren immer vorhandenen individuellen Abgründen auf Seiten der einzelnen Täter auch eine strukturelle Komponente.

Da sind beispielsweise Firmen wie European Homecare, für die Flüchtlingshilfe ein Geschäft mit Gewinnorientierung ist. Jetzt gerät das Essener Unternehmen wegen Misshandlungen in einer Unterkunft in Nordrhein-Westfalen in die Schlagzeilen. Es ist nicht das erste Mal, wie David Böcking in seinem Artikel „Schlagkräftiges Team“ für die Flüchtlingsbetreuung berichtet. Die Übergriffe auf Flüchtlinge wurden nun aber nicht direkt von Mitarbeitern des Unternehmens European Homecare verübt, sondern von Mitarbeitern der privaten Wachfirma SKI, die als Subunternehmen eingesetzt wurde. Doch European Homecare fällt nicht zum ersten Mal auf. Im Jahr 2003 geriet das Unternehmen in Österreich in die Schlagzeilen, durch Übergriffe im Flüchtlingslager Traiskirchen bei Wien. Der Traiskirchener Bürgermeister Fritz Knotzer kritisierte die Zustände in der Flüchtlingsunterkunft scharf: „Seit der Privatisierung der Flüchtlingsbetreuung im Lager sind Gewalt, Totschlag, Vergewaltigung und Korruption an der Tagesordnung. Es ist ein einziges Chaos.“ Deutlicher geht es nicht.

»Erhalten haben soll European Homecare den Auftrag wegen eines besonders günstigen Angebots. Pro Tag und Flüchtling wollte das Unternehmen mit 12,89 Euro auskommen – und unterbot damit offenbar alle anderen Bewerber. Der Kostenfaktor ist weiterhin das wichtigste Argument, mit dem European Homecare für seine Dienste wirbt: „Wir sind ein kleines schlagkräftiges Team mit großer Erfahrung und geringen Overheadkosten“, heißt es in bestem Managerdeutsch auf der Seite.«

Ein „schlagkräftiges Team“ – was für ein bitterer Zynismus angesichts der neuerlichen Vorfälle, nunmehr in Nordrhein-Westfalen. Die Geschichte des Unternehmens European Homecare passt irgendwie ins Bild: Der »Gründer Rudolf Korte betrieb in Essen eine Firma für Baubeschläge und Schlüsseldienste, bevor er nach der Wiedervereinigung die Flüchtlingshilfe zunächst in Ostdeutschland als Geschäftsmodell entdeckte.«

»Mittlerweile betreibt das Unternehmen in Deutschland 40 Einrichtungen für Asylbewerber und Flüchtlinge, wobei die Dienstleistungen von der Einrichtung über Mahlzeiten bis zur Beratung reichen … „Das sind nicht die Schlimmsten“, heißt es aus einer Nichtregierungsorganisation.« Das lässt tief blicken – hier aber interessiert besonders das Geschäftsmodell hinter dieser und anderer Firmen, die Teil einer regelrechten Flüchtlingsindustrie sind. Ihnen ist der „Gegenstand“ ihres Gewerbes egal, während sich traditionelle Hilfsorganisationen meist auch als Anwälte von Asylsuchenden verstehen und nicht gewinnorientiert arbeiten.

Insofern passen die privaten, gewinnorientierten Unternehmen in den allgemeinen Kontext der Ökonomisierung auch von Handlungsfeldern, wo der Staat eine besondere Verantwortung hat. Wenn man sich einmal auf diesen Pfad der Entstaatlichung einlässt und die outgesourcte Aufgabenerledigung dann auch noch einer ungebremsten Ökonomiserung ausgesetzt wird, dann muss es zu dem kommen, was man in vielen Handlungsfeldern des Sozial- und Gesundheitssystems studieren kann: eine immer stärkere Kostensenkungsfokussierung unter dem neutral daherkommenden Terminus der „Wirtschaftlichkeit“, diese faktisch aber kastriert im Sinne einer reinen Kosteneffizienzsteigerung. Die frisst dann nicht selten ihre Kinder, wie auch Böcking am Beispiel von European Homecare und deren Aktivitäten in Österreich aufzeigt:

»Im österreichischen Traiskirchen ist European Homecare inzwischen nicht mehr zuständig, sondern das ebenfalls umstrittene Schweizer Privatunternehmen ORS. „Sie wurden abermals unterboten“, vermutet Christoph Riedl vom Flüchtlingsdienst der österreichischen Diakonie als Grund für den Wechsel. Seine eigene Organisation habe angesichts der Bedingungen in der Ausschreibung von vorneherein verzichtet. „So billig wollten wir uns erst gar nicht bewerben.“«

Diese Zusammenhänge sind wahrlich keine Neuigkeiten, sondern hinlänglich bekannt und erforscht. Insofern bringt es Barbara Schmidt-Mattern in ihrem Kommentar zu den aktuellen Vorfällen in Nordrhein-Westfalen auf den Punkt:

»Die Versorgung und der Schutz der oft traumatisierten Flüchtlinge sind Hoheits-Aufgaben unserer Behörden. Wie kann es da angehen, dass eine solche Verantwortung in die Hände privater Firmen gelegt wird – die selbstverständlich zuerst an ihren Profit denken? Die jetzt in Verruf geratene Essener Firma European Homecare – der Name klingt wie Hohn – kassiert für jeden betreuten Asylbewerber bis zu 1.000 Euro im Monat. Zugleich aber sind Heimbetreiber, zwielichtige Sicherheitsdienste und andere Subunternehmer nicht überprüft worden, obwohl jedem Bürgermeister und auch dem Innenministerium in Düsseldorf einleuchten dürfte, dass es eben nicht reicht, jemanden für fünf Euro pro Stunde an eine Tür zu stellen, nur weil er Muskeln hat.«

Und ergänzend dazu kann man dem Beitrag „Wir brauchen klare Standards“ entnehmen:

»Während renommierte Hilfsdienste wie das Deutsche Rote Kreuz, die Malteser oder Johanniter wegen der steigenden Asylbewerber kaum noch personelle Ressourcen haben, übernahm European Homecare in den letzten Monaten immer mehr staatliche Betreuungsaufträge und avancierte zum größten Betreiber von Flüchtlingsunterkünften in Deutschland … Bereits in den vergangenen Monaten soll European Homecare die vereinbarten Standards bei Unterbringung und Verpflegung kaum noch eingehalten haben. Statt Fachkräfte seien oft Ungelernte oder Berufsanfänger eingesetzt worden, klagen Flüchtlingsorganisationen … Eine Unternehmenssprecherin verwies im WDR auf den Anstieg der Flüchtlingszahlen, die das Einhalten der üblichen Standards kaum noch möglich mache.

Tatsächlich sind die meisten der 14 Flüchtlingsunterkünfte in NRW derzeit mit 5.134 Menschen restlos überfüllt. Ausgelegt sind die Einrichtungen nur für 4.835 Menschen. Derzeit werden in NRW monatlich 3.400 bis 3.800 Asylanträge registriert.«

Die hier verhandelte Thematik steht nicht im luftleeren Raum, sondern sie ist eingebettet in eine sich zuspitzende Entwicklung hinsichtlich der Zuwanderung nach Deutschland mit all ihren Herausforderungen und Problemen: Kommunen überfordert, Unterkünfte überbelegt, so die Überschrift eines Artikels von Andrea Dernbach. »Es gibt nicht genug Unterkünfte, das erzeugt Frust – drinnen und draußen.« Wohl leider wahr. Dass die Kommunen angesichts des wachsenden Zustroms an Flüchtlingen zunehmend auf private Dienstleister zurück greifen, um den Betrieb der Unterkünfte zu sichern und dass damit Risiken verbunden sind, wirft ein Schlaglicht auf die Situation, leuchtet aber nicht das ganze Feld aus.

Dernbach beschreibt kompakt die Struktur:

»Während der ersten drei Monate sind alle Flüchtlinge verpflichtet, in einer sogenannten „Erstaufnahmeeinrichtung“ zu leben, die ihnen die Behörden zuweisen und für deren Kosten die Länder direkt aufkommen. Das gilt auch für Flüchtlinge, die in einer Stadt Verwandte oder Freunde haben, die sie – bei deutlich geringeren Kosten für die öffentlichen Haushalte – bei sich wohnen lassen und versorgen könnten. Aber auch nach Ablauf der drei Monate müssen sie, so heißt es im Asylverfahrensgesetz „in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften“ darauf warten, dass über ihren Antrag entschieden wird. Wohin sie kommen, entscheidet der „Königsteiner Schlüssel“, mit dessen Hilfe die möglichst gleichmäßige Verteilung auf alle Bundesländer berechnet wird. Dort sind dann meist die Kommunen oder Landkreise für sie verantwortlich, die Länder zahlen Pauschalen für die Unterbringungskosten der Flüchtlinge.«

Hier besonders relevant sind die Folgen:

»An Unterbringung und Verteilung gibt es seit vielen Jahren harte Kritik: Die Flüchtlinge sind kaserniert und praktisch ohne Kontakt zur Bevölkerung. Das monate-, manchmal jahrelange Warten, das sie zu Untätigkeit verdammt, macht viele depressiv, führt zu Konflikten auch unter Heimbewohnern.«

Wie immer stellt sich an solchen Punkten die Frage: Gibt es denn bessere Beispiele? Gute Ansätze? Auch dazu finden wir einen Hinweis in dem Artikel von Andrea Dernbach:

»Gari Pavkovic, langjähriger Leiter der städtischen Stabsstelle Integration in Stuttgart, sieht die Lösung in der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnerorganisationen. Das seien in Stuttgart die Migrationsdienste der freien Wohlfahrtspflege, etwa von Diakonie und Caritas: „Wir wollen die Leute kennen, die da arbeiten“, sagte Pavkovic … „Das Problem, auf private Dienste zurückgreifen zu müssen, haben wir nicht.“ Wenn mehr Menschen kämen, stellten die Wohlfahrtsorganisationen Personal ein.«

Und die Vertreter der Stadt Stuttgart heben hervor, dass eine lange gute Zusammenarbeit Kontrolle nicht ausschließt. In Stuttgart sind keine Subunternehmer erlaubt, man verlangt selbstverständlich polizeiliche Führungszeugnisse von den Beschäftigten und bezahlt werden muss nach Tarif. Leider nur scheinbare Selbstverständlichkeiten, wie man an vielen anderen Orten zur Kenntnis nehmen muss. Und natürlich spielt auch eine Rolle, ob die Kommunen ihre Planungsaufgaben erledigen:

»Geholfen habe auch, dass die Stadt vorzusorgen versuchte und bereits in den letzten Haushalt 20 Millionen mehr für die Versorgung von Flüchtlingen eingestellt hatte. Auch Unterkünfte, so Pavkovic, „waren da, bevor die Flüchtlinge kamen“.«

Und ein zweites Beispiel von der „guten“ Seite: Die Stadt Münster (in Nordrhein-Westfalen). Jochen Köhnke, der Dezernent für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten der Stadt Münster, hat eine Paper mit dem Titel Kreative politische Konzepte der Flüchtlingsaufnahme in Münster geschrieben, das die Friedrich-Ebert-Stiftung in diesen Tagen veröffentlicht hat.

»Die Stadt Münster hat eine Konzeption entwickelt, die eine dezentrale Verteilung der Zuwanderinnen und Zuwanderer über das gesamte Stadtgebiet vorsieht. Die Unterbringung erfolgt in Einrichtungen für maximal 50 Personen. Die städtische Verwaltung und Organisationen der Zivilgesellschaft entwickelten gemeinsam dieses Konzept. Die Entscheidungen im Rat erfolgten einstimmig. Außerdem werden Maßnahmen zur Integration der Flüchtlinge angeboten. Ehrenamtliche Arbeit ist ein wichtiger Pfeiler dieses Betreuungskonzeptes.«

Es bleibt zu hoffen, dass die aktuelle Aufregung über die aufgedeckten Missstände in den Flüchtlingsheimen zur einer strukturellen Diskussion über und vor allem zu echten Veränderungen  am bestehenden System führt und nicht das übliche Schicksal der medialen Erregungsökonomie erfahren muss. Denn es geht hier – um das noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen – um Menschen, die unseres Schutzes bedürfen, auch wenn sie nicht hier bleiben können oder dürfen. Es geht um Menschenrechte und die sind nicht verhandel- oder relativierbar.

Schutzlos gegenüber denen, die schützen sollen? Vorwürfe gegen private Flüchtlingsheimbetreiber. Und bodenloser Zynismus eines Bürokraten

Zahlreiche Kommunen stehen in diesen Tagen vor gewaltigen Herausforderungen, um die vielen Menschen, die als Flüchtlinge zu uns kommen, unterzubringen. Dafür notwendige Kapazitäten sind in den vergangenen Jahren – als die Zahl der Asylbewerber deutlich zurückgegangen ist – abgebaut worden. Das ist schon alles schwierig genug.

Es kann leider nicht überraschen, dass in einer solchen Situation auch Anbieter herangezogen werden, die versprechen, mit ihrem Personal den verantwortlichen Kommunen ein Problem vom Hals zu schaffen. In diesem Kontext muss man dann zur Kenntnis nehmen, dass zahlreiche Wohnheime für Flüchtlinge von privaten Firmen betrieben werden und auch private „Sicherheitsdienste“ zum Einsatz kommen. Man darf und muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass hier oftmals Menschen ganz unterschiedlicher Nationalitäten und aus verschiedenen Kulturkreisen, teilweise schwer traumatisiert durch ihre Erfahrungen vor und während der Flucht, auf engstem Raum unter nicht selten desaströsen Bedingungen zusammen leben müssen. Sie brauchen nicht nur ein Dach über dem Kopf und Essen, sondern man muss sich um sie kümmern und sie auch schützen vor den Aggressionen, die eine solche Lage zwangsläufig auslösen. Dabei denkt man an mögliche Übergriffe von anderen Mitbewohnern. Aber richtig übel wird es, wenn die Menschen solchen Übergriffen ausgesetzt sind von denen, die sie eigentlich beschützen sollen – und denen sie in der lagerähnlichen Konstellation auch ausgeliefert sind, was eine besondere Verantwortung auf der anderen Seite zur Folge haben sollte.

Über Vorwürfe, dass es solche Übergriffe seitens derjenigen, die eigentlich zum Schutz der Menschen da sein sollen, gegeben hat, berichtet das Politikmagazin „WESTPOL“ (WDR-Fernsehen) in seinem Beitrag Misshandlungen und zu wenig Personal: Vorwürfe gegen privaten Flüchtlingsheimbetreiber in der Sendung am 28.09.2014. Zum Sachverhalt:

»In nordrhein-westfälischen Flüchtlingsheimen soll es zu gewalttätigen Übergriffen des Wachdienstes gekommen sein. Asylbewerber aus einem Flüchtlingsheim in Essen berichten gegenüber WESTPOL von Prügelattacken und Demütigungen. WESTPOL liegt außerdem ein ärztliches Attest eines Flüchtlings vor, in dem Verletzungen dokumentiert werden. Auch in einer Unterkunft in Burbach soll es zu Übergriffen des Wachdienstes auf Flüchtlinge gekommen sein. Beide Flüchtlingsunterkünfte werden von der Firma European Homecare betrieben. Das Unternehmen ist einer der größten Betreiber von Flüchtlingsunterkünften in Deutschland. Allein in Nordrhein-Westfalen betreibt es sechs der zentralen landesweiten Erstaufnahmeeinrichtungen.«

Das Unternehmen European Homecare hat seinen Sitz in Essen und wurde 1989 für den Betrieb von Wohnheimen für Asylbewerber und Flüchtlinge gegründet. Der Website des Unternehmens kann man entnehmen: »Im Laufe der Zeit erweiterte sich unser Leistungsspektrum, so dass wir seit vielen Jahren die Unterbringung und soziale Betreuung samt Nebenleistungen von Asylbewerbern, Flüchtlingen und anderen sozialen Randgruppen durchführen. Inzwischen sind wir nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit tätig.« Interessanterweise datiert der letzte Eintrag auf der Startseite des Unternehmens mit der Überschrift „Neuer Auftrag im Landkreis Gifhorn“ vom 16.07.2013.

Weiter zu den aktuellen Vorwürfen des Politikmagazins in seinem Beitrag:

European Homecare hält sich nach WESTPOL-Recherchen außerdem nicht an die vom Land geforderten und vertraglich vereinbarten Standards für den Betrieb von Flüchtlingswohnheimen. In der Erstaufnahmeeinrichtung in Schöppingen gibt es zu wenig qualifiziertes Personal vor. Es fehlt an Psychologen, Erziehern und Sozialpädagogen. Das räumt European Homecare selbst gegenüber WESTPOL ein, und verweist auf den Anstieg der Flüchtlingszahlen. Auf die Frage, ob European Homecare die vorgeschrieben Standards und den Personalschlüssel im Moment einhalten kann, antwortet Renate Walkenhorst, Pressesprecherin von European Homecare, gegenüber WESTPOL: „Nein, klares Nein. In dieser Notsituation können wir das nicht.“

Das ist an sich schon ein starkes Stück. Aber es kommt noch schlimmer. Denn es gibt doch eine Aufsicht über solche Einrichtungen, die sich an Recht und Gesetz halten wird, die muss doch eingreifen. Dazu das Politikmagazin WESTPOL:

Die Aufsicht über die landesweiten Flüchtlingsunterkünfte hat die Bezirksregierung Arnsberg. Der stellvertretende Behördenleiter Volker Milk räumt die Vertragsverletzungen durch European Homecare gegenüber WESTPOL ein. Dass das Land nicht einschreitet, begründet er so: „Wir sind im Moment sehr froh, dass uns alle Hilfsorganisationen und auch der private Betreiber European Homecare nach ihren besten Kräften unterstützen und es ermöglichen, dass die Menschen nicht in die Obdachlosigkeit geraten. Vor diesem Hintergrund bin ich nicht der Meinung, dass wir im Moment die Standards diskutieren sollten.“

Da bleibt einem doch die Spucke weg. Da gibt es offensichtlich erhebliche Probleme, Übergriffe und Misshandlungen von schutzbedürftigen Menschen stehen im Raum, und der Behördenvertreter erdreistet sich, mit fast schon kafkaesk anmutenden Zynismus zu sagen, er sei nicht der Meinung, »dass wir im Moment die Standards diskutieren sollten«. Geht’s noch? Das soll ein Vertreter der öffentlichen Ordnung sein? Da wird einem übel und man kann nur hoffen, das so eine offen ausgebreitete Einstellung Konsequenzen hat.

Ganz offensichtlich ist der private Betrieb von „Flüchtlingsunterkünften“ ein eigenes Geschäftsmodell, in dem sich die merkwürdigsten Gestalten tummeln. Vor kurzem konnte man dem Artikel Der Ex-Stasi-Offizier und seine Flüchtlingsheime den Hinweis auf ein anderes Privatunternehmen entnehmen, das hier offensichtlich „gutes“ Geld verdient. Zugleich eine „interessante“ Verbindung mit der deutschen Vergangenheit: »In der DDR jagte Wilfried Pohl Republikflüchtlinge. Heute betreibt er Heime für Asylbewerber … Seine Heime sorgen immer wieder mit menschenunwürdigen Bedingungen für Schlagzeilen.« Wilfried Pohl diente einst als hochrangiger Offizier dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR. Nach der Wiedervereinigung ist er nicht wie viele andere gestrandet, sondern hat eine zweite Karriere hingelegt – »allerdings nicht mehr im Dienst der Staatssicherheit, sondern im Dienste deutscher Kommunen. Mit seinen acht Großunterkünften für Flüchtlinge ist Pohl heute einer der größten privaten Betreiber von Asylbewerberheimen. Bis zu 1.500 Asylbewerber beherbergt er mit seinen Firmen ITB Dresden und S&L in Oberursel.«

Im „Heim-TÜV“, einem Vergleich der Flüchtlingsherbergen des sächsischen Ausländerbeauftragten, schneiden Pohls Herbergen schlecht ab. Der von Martin Gillo entwickelte „Heim-TÜV“ machte erstmals den Zustand von Heimen in einem Bundesland transparent und zeigte Defizite auf.  Die »Bestandsaufnahme von 40 Großunterkünften brachte ein erstaunliches Ergebnis hervor: Privat betriebene Heime schneiden – von Ausnahmen abgesehen – besonders schlecht ab. Und auf der Rangliste weit unten standen 2013 drei Heime mit einem bekannten Betreiber: Wilfried Pohl. Insgesamt sechs Heime hat der Unternehmer in Sachsen, ein weiteres in Thüringen und das in Oberursel.«

In dem Beitrag Das Getto im zweitreichsten Landkreis Deutschlands haben Ileana Grabitz und Lars-Marten Nagel über die „Asyl-Industrie“ geschrieben – am Beispiel eines Containerlagers für mehr als 220 Flüchtlinge in Oberursel – betrieben von Wilfried Pohl im Auftrag des Hochtaunuskreises, wo teilweise skandalöse Zustände vorherrschen sollen. Auf die Frage, wie es dazu kommen kann in diesem doch nun wirklich sensiblen Bereich, wo es um elementare Menschenrechte geht, wird eine simple und zugleich erschütternde Erklärung des sächsischen Ausländerbeauftragten Gillo zitiert: „schlechte Verträge und keine Kontrolle.“

„Über die Formulierung von Mindeststandards, etwa die minimal erforderliche Quadratmeterzahl pro Person, geht es meist nicht hinaus.“ Betreuungskonzepte würden bestenfalls grob gefordert. Ob und was davon umgesetzt werde, sei häufig Sache des Betreibers. Genauso schlecht ist es oft um die Aufsicht bestellt: „Kontrollen gibt es bei den Privaten noch weniger als bei den Heimen in kommunaler Hand“, beklagt Gillo. „Entsprechend fragwürdig sind dann dort oft die Bedingungen.“

In dem Artikel Der Ex-Stasi-Offizier und seine Flüchtlingsheime wird es von den Autoren auf den Punkt gebracht:

»Kaum Auflagen gibt es für die privaten Betreiber, wenig Kontrollen, kaum verbindliche Standards. Nur der Preis muss stimmen. Damit ist der Markt zum Tummelplatz für Leute geworden, die in ihren Methoden nicht gerade zimperlich sind – und die Gunst der Stunde schon früh erkannt haben.«

Und doch wäre es der verkehrte Ansatz, den Schwarzen Peter allein den privaten Betreibern zuzuschieben. Der Staat hat ihr eine ureigene Verantwortung und die muss er gefälligst wahrnehmen. Man kann die Aufgabenerlerdigung wegdelegieren, nicht aber seine Verantwortung dafür, was da passiert.

Ein Teil der weltweiten Flüchtlingswelle strandet auch in Deutschland. Hier suchen Kommunen nach Schlafplätzen, die Regierung plant mal wieder eine Begrenzung des Asylrechts und da war doch noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Im vergangenen Jahr wurde eine weitere markante Marke geknackt – fast 110.000 Menschen haben einen Erstantrag auf Asyl in Deutschland gestellt. Nach einem kontinuierlichen Rückgang der Asylbwerberzahlen seit Mitte der 1990er Jahre verzeichnen wir seit 2008 wieder stark steigende Zahlen bei den Erst- wie Folgeanträgen im Asylbereich. Und im laufenden Jahr beschleunigt sich diese Entwicklung: In den ersten fünf Monaten des Jahres 2014 wurden 54.956 Erstanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegen genommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 34.419 Erstanträge; dies bedeutet einen Zuwachs um 59,7 % (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Aktuelle Zahlen zu Asyl, Ausgabe: Mai 2014, S. 3). Diese Entwicklung löst einerseits ganz praktische Probleme vor Ort aus, beispielsweise hinsichtlich der Unterbringung der zu uns kommenden Menschen. Viele Kommunen kämpfen hier mit fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten. Zum anderen aber sehen wir reflexhafte Reaktionen der Bundesebene, die am Asylrecht herumfummeln will, um einen Deckel auf den Topf zu bekommen, dabei aber zugleich eine – eigentlich mal wieder recht eindeutige – Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 umsetzen muss.

Die Zahlen zur Entwicklung der Asylanträge müssen eingebettet werden in einen globalen Zusammenhang, den die UNO-Flüchtlingshilfe mit Blick auf das zurückliegende Jahr 2013 so beschreibt: »Zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg gibt es auf der Welt über 50 Millionen Flüchtlinge, Asylsuchende und Binnenvertriebene. Ein Grund hierfür ist der Krieg in Syrien, der innerhalb kürzester Zeit 2,5 Millionen Menschen zur Flucht in die Nachbarstaaten zwang und 6,5 Millionen Menschen im Land selbst vertrieben hat. Ein weiterer Grund sind die gewaltsamen Konflikte in Afrika, in der Zentralafrikanischen Republik, dem Kongo und Südsudan, die kein Ende nehmen wollen.« Besonders betroffen von dieser gewaltigen Flüchtlingswelle sind nicht die reichen Industriestaaten, sondern die armen Länder der Welt, denn: 9 von 10 Flüchtlingen (86%) leben in Entwicklungsländern. Viele Flüchtlinge sind also für das hier relevante Thema – Asylbewerber in Deutschland – gar nicht relevant. Dazu die UNO-Flüchtlingshilfe:

»Die Gruppe der Flüchtenden teilt sich in drei Gruppen. so wurden insgesamt 16,7 Millionen Flüchtlinge gezählt, die höchste Zahl seit 2011. Gleichzeitig waren 33,3 Millionen Menschen innerhalb ihre Landes auf der Flucht und 1,1 Millionen Menschen stellten einen Asylantrag – die Mehrzahl von ihnen in Industriestaaten.«

Man kann es drehen und wenden, wie man will – die Zunahme der Zahl an Menschen, die in Deutschland Aufnahme suchen, auch wenn die Erfolgsquoten im Asylbereich äußerst niedrig sind, ist ein gesellschaftspolitisch überaus heikles Thema. Man spürt förmlich die Angst der politischen Entscheidungsträger, dass ihnen die Entwicklung aus dem Ruder läuft und innergesellschaftliche Konflikte produziert werden. Man muss in diesem Kontext auch sehen, dass Deutschland parallel zu den Asylbewerbern mit einer stark ansteigenden Zuwanderung beispielsweise aus den Armenhäusern der Europäischen Union konfrontiert ist. Auch für das laufende Jahr wird eine Netto-Zuwanderung von über 400.000 Menschen erwartet. Der gesamtgesellschaftliche Blick auf diese Zuwanderung ist das eine, das andere ist die Realität, dass diese Menschen nicht gleichverteilt sind über die Bundesrepublik, sondern dass sie gerade in den Großstädten und dort, wo es aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung gleichzeitig auch viele lebenspraktische Folgeprobleme gibt, wie beispielsweise eine zunehmende Wohnungsnot, aufschlagen. Wenn dann noch aufgrund der Verteilungsschlüssel deutlich mehr Asylbewerber zugewiesen werden, dann bildet sich hier und da immer stärker das Gefühl heraus, dass man überfordert ist bzw. wird. Man schaue sich nur beispielhaft die Konflikte in einigen Städten an, aktuell die Auseinandersetzungen um die Räumung der von Flüchtlingen besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg. Parallel dazu die zunehmenden Schwierigkeiten vieler Städte, genügend Unterbringungsmöglichkeiten zu finden: »Hamburgs SPD-Sozialsenator Detlef Scheele warnt vor dramatischen Zuständen bei der Unterbringung von Flüchtlingen: „Wir haben keine freien Plätze“, so der Sozialsenator ) in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung.

Vor diesem Hintergrund ist es dann nicht überraschend, dass man auf der bundespolitischen Ebene versucht, durch Eingriffe in das Asylrecht wenigstens auf einen Teil des Topfes einen Deckel aufzusetzen. Das Ergebnis dieser Reaktionsweise lässt sich dann mit solchen Schlagzeilen beschreiben: Schwarz-rote Bundesregierung will Asylrecht verschärfen: »Die Große Koalition plant eine Verschärfung des Asylrechts. Hintergrund sind die wieder deutlich steigenden Zahlen von Asylanträgen in Deutschland. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) rechnet für dieses Jahr mit bis zu 200.000 Asylanträgen – im vorigen Jahr waren es noch rund 127.000.« Auf die Verschärfung des Asylrechts haben sich die Partei- und Fraktionschefs geeinigt, so der Bericht. Was heißt das konkret? Es geht um eine bestimmte Gruppe unter den Asylsuchenden, etwa 20% der Fälle, deren Anträge aber zu 99% nicht anerkannt werden: Es geht um Menschen aus Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien. Hier will die Bundesregierung tätig werden – und zwar so:

»Alle drei sollen nach einem Gesetzentwurf als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Folge: Schnellere Verfahren, kürzerer Aufenthalt, weniger Kosten für Sozialleistungen und eine Umkehr der Beweislast. Der Staat nimmt an, dass der Antrag unbegründet ist – der Asylbewerber muss das Gegenteil beweisen. Vorbild sind Frankreich, Belgien und Großbritannien.«

Allerdings kann die Große Koalition die Asylrechtsverschärfung nicht aus eigener Kraft durchsetzen, denn sie ist über den Bundesrat auf die Hilfe der Grünen angewiesen, denn die können das über die Länder, in denen sie (mit)regieren, verhindern.  Und schon sind wir mitten auf dem föderalen Basar: Die Bundesregierung will den Städten mehr Geld in Aussicht stellen, denn die Flüchtlingsproblematik ist in einigen Großstädten ganz besonders extrem ausgeprägt. Gegenüber den Bundesländern wird zugleich der besonders SPD und Grünen wichtige Doppelpass von der Union derzeit blockiert, um das als Faustpfand für die anstehenden Verhandlungen zu nutzen. Die Regelung über den Doppelpass soll nur verabschiedet werden, wenn gesichert ist, dass auch die Regelung mit den „sicheren Herkunftsstaaten“ kommt, was in rot-grünen Bundesländern als Erpressungsversuch gewertet wird.

Aber da ist noch eine andere große Baustelle für die Bundesregierung: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 geändert werden. Das BVerfG verkündete damals kurz und bündig: Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig. Es ging um die Frage, ob die Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verfassungsgemäß seien. Die Antwort aus Karlsruhe war eindeutig: Nein.

»Die Höhe dieser Geldleistungen ist evident unzureichend, weil sie seit 1993 trotz erheblicher Preissteigerungen in Deutschland nicht verändert worden ist. Zudem ist die Höhe der Geldleistungen weder nachvollziehbar berechnet worden noch ist eine realitätsgerechte, am Bedarf orientierte und insofern aktuell existenzsichernde Berechnung ersichtlich. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, unverzüglich für den Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes eine Neuregelung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums zu treffen.«

Die Deutlichkeit des Richterspruchs kann man auch daran erkennen: Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung wurde  »angesichts der existenzsichernden Bedeutung der Grundleistungen« eine Übergangslösung dergestalt verfügt, dass ab dem 01.01.2011 ab dem 1. Januar 2011 die Höhe der Geldleistungen nach den Maßgaben des SGB II und XII zu berechnen sei – rückwirkend für nicht bestandskräftig festgesetzte Leistungen ab 2011 und für die anderen ab der Urteilsverkündung im Jahr 2012.

Also: Das BVerfG hatte im Juli 2012 das Asylbewerberleistungsgesetz  in entscheidenden Teilen für grundrechtswidrig erklärt und eine sofortige Erhöhung der Leistungen verlangt. Seither bekommen Asylbewerber mehr Geld, eine gesetzliche Regelung legt die Bundesregierung aber erst jetzt vor – bzw. einen Gesetzentwurf.

Unter der Überschrift »Regierungspläne „inhuman“. Wohlfahrtsverband kritisiert Leistungsgesetz für Asylbewerber« wird in der Print-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung am 21.06.2014 über die Inhalte des – noch nicht abgestimmten – Referentenentwurfs aus dem Bundesarbeitsministerium berichtet:

»Danach sollen erwachsene, alleinstehende Asylbewerber künftig 352 Euro im Monat erhalten und Verheiratete je 316 Euro. Die Bundesregierung hält jedoch daran fest, dass Flüchtlingen der größere Teil dieses Betrags grundsätzlich in Form von Sachleistungen zukommt. Allerdings soll Asylbewerbern künftig ein weit höherer Bargeld-Anteil als bisher zustehen. So sollen Alleinstehende 140 Euro in bar erhalten. Die meisten Flüchtlinge bekommen jedoch ohnehin mehr Geld in die Hände, weil die Mehrheit der Bundesländer bei der Versorgung von Asylbewerbern vor allem auf Geld- statt auf Sachleistungen setzt.
Zudem müssen Asylbewerber künftig nur noch zwölf Monate statt wie bisher vier Jahre mit den verringerten Leistungen auskommen. Sollte ihr Verfahren länger dauern, werden sie danach nach den üblichen Hartz-IV-Regeln versorgt. Auch diese Änderung folgt Vorgaben aus Karlsruhe: Die Verfassungsrichter hatten Minderleistungen nur für kurzfristige, nicht auf Dauer angelegte Aufenthalte erlaubt.«

Die allgemeine Bewertung des vorliegenden Gesetzentwurfs fällt kritisch-distanziert aus, beispielsweise in dem Kommentar „Sachleistungen statt Selbständigkeit“ von Jan Bielicki, ebenfalls in der Print-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 21.06.2014, der sich auf die Umsetzungspflicht des BVerfG-Urteils aus dem Jahr 2012 bezieht:

»Der jetzt vorgelegte Gesetzesentwurf setzt dieses Urteil artig um – viel mehr aber tut er nicht. Weiter hält er etwa an dem Prinzip fest, Asylbewerber vor allem mit Sachleistungen zu versorgen, statt ihnen Geld zu geben – und das, obwohl die Bundesländer, darunter sogar Bayern, von diesem entmündigenden Verfahren mehr und mehr abrücken. Die Chance, nach dem Karlsruher Urteil den Umgang mit Flüchtlingen grundsätzlich neu zu ordnen, hat die Bundesregierung nicht ergriffen.«

Noch weitaus schärfer hat sich der Paritätische Wohlfahrtsverband zu Wort gemeldet: Paritätischer kritisiert Regierungspläne als inhuman und verfassungswidrig – so ist deren Pressemitteilung überschrieben.  Der Paritätische kritisiert dabei »die auf Nothilfe und Akutversorgung beschränkte medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland. Der jetzt bekannt gewordene Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes klammere den Bereich der medizinischen Versorgung komplett aus.« Rolf Rosenbrock vom Paritätischen wird mit diesen Worten zitiert: „Insbesondere eine angemessene medizinische Versorgung Traumatisierter oder chronisch Kranker ist nicht gewährleistet“. Der Wohlfahrtsverband fordert die ersatzlose Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und damit die Gleichbehandlung von Asylbewerbern mit Hartz IV- und Sozialhilfebeziehern.

Das nun wiederum werden viele Politiker angesichts der schon genau absehbaren Schlagzeilen z.B. in der BILD-Zeitung mit Sicherheit zu vermeiden wissen.