Es geht voran. Zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Wie immer aber lohnt es sich, genauer auf die Zahlen zu schauen

»Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz, sieht die Integration von Flüchtlingen in den deutschen Arbeitsmarkt auf einem guten Weg. Die Entwicklung in den vergangenen vier Jahren sei deutlich besser als von Arbeitsmarktexperten vorhergesagt«, so beispielsweise diese Meldung aus dem September 2019: Integration „besser als vorhergesagt“. »Zuvor hatte das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) erklärt, die Integration von Flüchtlingen gehe schneller voran als zunächst angenommen. Im Herbst dürften ungefähr 40 Prozent der Flüchtlinge in erwerbsfähigem Alter einer Beschäftigung nachgehen.« Und die positive Berichterstattung setzt sich im noch neuen Jahr fort: Flüchtlinge in Hessen schneller als erwartet in Arbeit, so ist einer der vielen Artikel aus den vergangenen Tagen überschrieben. Darin wird Frank Martin, der Chef der Arbeitsagentur in Hessen, mit diesen Worten zitiert: „Dass die Arbeitsmarktintegration so schnell gelingen würde, haben wir nicht erwartet“, urteilt er. Dabei gelinge es besser, Fachkräfte zu integrieren als Menschen, „die lediglich eine Helfertätigkeit ausüben“.

Allerdings gibt es dann auch differenzierende Hinweise: Der Trend geht zur Leiharbeit, so ist beispielsweise der Artikel von Valerie Eiseler überschrieben: »Immer mehr Geflüchtete arbeiten, aber Bürokratie und fehlende Qualifikation stehen häufig im Weg.«

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Es werden mehr und mehr: Über 3,5 Millionen Mehrfachbeschäftigte. Zwischen gerne mehr bei einigen und mehr müssen bei vielen

Noch ein paar Tage und man hätte das Jahr rund gehabt beim Wiederaufruf eines Themas: Inhaltlich geht es um die – weiter steigende – Zahl an Mehrfachbeschäftigten, um die Neben- oder auch Multijobber. Dazu wurde hier am 3. Februar 2019 dieser Beitrag veröffentlicht: Immer das gleiche Spiel: Die Zahl der Menschen mit einem Nebenjob steigt an, die einen sehen darin die Not und die anderen die Freude an der Arbeit. Und auch damals wurde das ausgelöst durch Meldungen, die für einen Tag durch die Medienlandschaft gereicht wurden:  Zahl der Nebenjobs steigt auf Rekordzahl oder 3,4 Millionen Menschen haben mehrere Jobs, so waren die vor knapp einem Jahr überschrieben. Und heute, um nur eine von den vielen herauszugreifen: Immer mehr Deutsche haben einen Nebenjob. Nur die Zahl hat sich etwas verändert: »Etwa 3,5 Millionen Mehrfachjobber zählt die Bundesagentur für Arbeit einem Bericht zufolge. Für mehr als jeden Zweiten sind finanzielle Schwierigkeiten ausschlaggebend für eine Nebentätigkeit.« In solchen Ausführungen steckt eine quantitative Tatsache (3,5 Millionen) und eine vermutliche Größenordnung die Motive betreffend. Bleiben wir zuerst einmal bei den Zahlen.

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Der Europäische Gerichtshof kann manchmal auch anders: Billigere Arbeitnehmer aus Ungarn in österreichischen Zügen – kein Problem

Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird immer wieder – je nach Standpunkt missbilligend oder dankend – in Rechnung gestellt, dass er sich in vielen früher rein national geregelten Kernbereichen der Sozialpolitik einmischt und Urteile zugunsten der Arbeitnehmer bzw. der betroffenen Personengruppen fällt. Erst vor kurzem wurde hier beispielhaft darüber berichtet: Ein „menschenwürdiger Lebensstandard“ – das Existenzminimum in der europarechtlichen Variante, so ist der Beitrag vom 21. Dezember 2019 überschrieben. »Der Gerichtshof hat … ausgeführt, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, einen würdigen Lebensstandard dauerhaft und ohne Unterbrechung sicherzustellen«, kann man der Entscheidung des EuGH entnehmen.

Und auch mit Blick auf die „Entsendearbeitnehmer“ innerhalb der EU hat der Gerichtshof immer wieder ein schützendes Auge auf die betroffenen Arbeitnehmer geworfen. Um ein aktuelles Verfahren vor dem EuGH als Beleg aufzurufen, lohnt ein Blick auf die Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-610/18. Die Mitteilung des Gerichts ist so überschrieben: „Nach Auffassung von Generalanwalt Pikamäe ist Arbeitgeber von abhängig beschäftigten Lastkraftwagenfahrern im internationalen Straßentransport das Transportunternehmen, das sie auf unbestimmte Zeit eingestellt hat, eine tatsächliche Weisungsbefugnis gegenüber ihnen ausübt und faktisch die Gehaltskosten zu tragen hat.“

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