Seit Mitte der 2000er Jahre gibt es eine deutliche Zunahme der Beschäftigung älterer Menschen – und das mit sozialversicherungspflichtigen Jobs

In Zeiten, in denen immer wieder durch Wortmeldungen von Politikern und durch die Berichterstattung in Teilen der Presse der Eindruck erweckt wird, als würden ältere Erwerbspersonen in Scharen und dann auch noch Jahre vor dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters den Arbeitsmarkt verlassen oder wenn sie denn länger arbeiten, dann überwiegend in geringfügiger Beschäftigung und nicht (mehr) in „richtiger“ sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, ist ein nüchterner Blick auf die Fakten eine hilfreiche Angelegenheit:

»Die Erwerbstätigkeit von Älteren, also in der Altersgruppe ab 50 Jahre, nimmt seit Mitte der 2000er Jahre deutlich zu. Dabei dominiert der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, insbesondere bei den 60- bis 64-Jährigen. Auch der Anteil Selbstständiger in dieser Altersgruppe stieg in diesem Zeitraum an, zumindest bis zur Corona-Krise. Im Gegensatz dazu geht der Anteil ausschließlich geringfügig Beschäftigter bei Älteren seit den 2010er Jahren – mit Ausnahme der Personen ab 65 – zurück.«

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Eine weitere Flexibilisierung des Renteneintritts oder „süßes Gift“? Die Begrenzung der Hinzuverdienste bei vorgezogenen Altersrenten fällt zum 1. Januar 2023

Am 27. August 2022 wurde hier in dem Beitrag Die Hinzuverdienstbegrenzung bei vorgezogener Altersrente soll gestrichen werden (dort auch eine genaue Darstellung der bisherigen Begrenzungen der Hinzuverdienste bei einem vorzeitigen Rentenbezug) noch über eine Absicht des Gesetzgebers berichtet, die zwischenzeitlich Wirklichkeit geworden ist: Wer vorzeitig in Rente gegangen ist und nebenher noch arbeitet, muss künftig nicht mehr aufpassen, dass er nicht zu viel verdient: Die Regierungskoalition will die bisher geltenden Hinzuverdienstgrenzen künftig für solche Fälle ersatzlos streichen. Das hat sie nun getan. Das 8. SGB IV-Änderungsgesetz (in geänderter Fassung) ist verabschiedet worden. »Damit ist der Weg frei für die vollständige Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze beim Bezug einer vorgezogenen Altersrente und die Anhebung der Verdienstgrenze beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente«, berichtet der Bundestag unter der Überschrift Mehr Hinzuverdienst in der Frührente. Für die gesetzliche Änderung stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion. Die AfD-Fraktion und Die Linke enthielten sich.

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Viele, bei einigen sogar „besonders viele“ Babyboomer steigen schon mit 63 aus dem Erwerbsleben aus und in den Rentenbezug ein. Aber stimmt das überhaupt?

»Angesichts einer alternden Gesellschaft wird die Ausweitung der Erwerbstätigkeit in höhere Alter als eine wichtige Stellschraube gesehen, um dem Fachkräftemangel und Finanzierungslücken im Rentensystem entgegenzuwirken. Neue Zahlen aus einem Forschungsprojekt am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigen jedoch, dass der Anstieg der Erwerbsbeteiligung bei älteren Beschäftigten in den letzten fünf Jahren weitgehend zum Stillstand gekommen ist«, kann man dieser Mitteilung entnehmen: Renteneintritt der Babyboomer: Für viele ist schon mit 63 Schluss. Darin findet man auch diese Abbildung:

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