Was braucht ein Fahrradkurier? Ein Rad und ein Smartphone. Das Bundesarbeitsgericht über Arbeitsmittel und die Pflichten eines Arbeitgebers

»Fahrradlieferanten (sogenannte „Rider“), die Speisen und Getränke ausliefern und ihre Aufträge über eine Smartphone-App erhalten, haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen die für die Ausübung ihrer Tätigkeit essentiellen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Dazu gehören ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein geeignetes internetfähiges Mobiltelefon.« So das Bundesarbeitsgericht in einer Pressemitteilung mit der Überschrift Arbeitgeber muss Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon als notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Grundlage der Berichterstattung ist Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. November 2021 – 5 AZR 334/21 und und 5 AZR 335/21. Nun gilt das grundsätzlich. Wie sieht es mit Ausnahmen aus? Auch dazu das Bundesarbeitsgericht in der notwendigen Klarheit: »Von diesem Grundsatz können vertraglich Abweichungen vereinbart werden. Geschieht dies in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers, sind diese nur dann wirksam, wenn dem Arbeitnehmer für die Nutzung des eigenen Fahrrads und Mobiltelefons eine angemessene finanzielle Kompensationsleistung zusagt wird.«

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Mit „exorbitanten Gehaltssteigerungen“ und flexiblen Arbeitsmodellen gegen den Personalmangel im Gastgewerbe?

Es sollte angekommen sein, dass sich die Kräfteverhältnisse auf vielen Arbeitsmärkten zu verschieben beginnen. Anders ausgedrückt: Nun sind die Arbeitnehmer dran, weil sie weniger werden, vor allem bei den Fachkräften, sie könnten nun ganz andere Bedingungen erstreiten, wobei der Konjunktiv hier besonders unterstrichen werden muss, denn das ist kein Selbstläufer. Das betrifft nicht nur Bereiche wie die Pflege, sondern auch Handwerker und Facharbeiter werden zur Mangelware. Selbst un- und angelernte Arbeitskräfte werden zunehmend knapp. Corona hat in manchen Branchen wie ein Brandbeschleuniger gewirkt, da es Abwanderungsbewegungen in größerem Umfang gegeben hat. Der Hotel- und Gaststättenbereich – im vergangenen Jahr ziemlich gebeutelt von den Betriebsschließungen und selbst nach der Öffnung begrenzt durch die Auflagen – ist hier ein besonders betroffenes Beschäftigungssegment, nicht wenige haben die Betriebe verlassen und sich in andere Branchen umorientiert. Bessere Bezahlung, bessere Arbeitszeitbedingungen – warum soll man dann wieder zurückkommen?

Natürlich könnte der eine oder die andere an dieser Stelle den erwartbaren Einwand vortragen, dass dann eben die „andere“ Seite die Löhne erhöhen und de Bedingungen verbessern muss, damit wieder (mehr) Arbeitskräfte kommen. Nun ist das offensichtlich einfacher geschrieben, als getan. Aber nun erreichen uns aus dem Gastgewerbe interessante Meldungen.

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Alles ist ungleich verteilt, auch das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Aber die hängt nicht nur vom Alter ab

Wenn man über Pflegebedürftigkeit spricht, dann wird die immer gleichgesetzt mit alten Menschen, was ja auch auf den ersten Blick irgendwie einleuchtet. Denn natürlich ist die Pflegebedürftigkeit alterskorreliert, also je höher das Lebensalter, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass eine Pflegebedürftigkeit auftritt.

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