Es ist mehr als offensichtlich, dass bei den meisten Menschen die Akkus leer sind nach nunmehr fast zwei Jahren der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen. Es ist nicht nur die Dauer des Ausnahmezustandes, der sich immer mehr zu einer Normalität eigener Art transformiert, die aber – je nach Typus in aggressiver bis depressiver Ausformung – als solche nicht akzeptiert wird. Es ist nicht nur die Kakophonie der scheinbar ewig gleichen Sendungen und Botschaften, die rund um das Corona-Virus in den öffentlichen Raum transportiert werden. Es ist auch die sich selbst befeuernde Komplexitätszunahme von mehr oder weniger sinnvollen Verhaltensregeln und Vorschriften, deren dann auch noch föderal geboosterte Ausdifferenzierung mittlerweile einen Stand erreicht hat, der ein Bachelor-Studium erforderlich macht, nur um den Überblick über das filigrane Netzwerk an Corona-Verordnungen in der x-ten Version behalten zu können.
Ein Teil der viele Menschen zunehmend verwirrenden Gefechtslage ist die Diskussion über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Angesichts der auch medial transportierten heftigen Widerstände einer Minderheit von „Impfgegnern“ in der Bevölkerung haben die politisch Verantwortlichen kalte Füße bekommen, was die Einführung einer solchen Maßnahme angeht. Vielleicht auch, weil es durchaus berechtigte Anfragen an die Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme angeht. Das hat sie aber nicht davon abgehalten, für einen Teil der Menschen in einem (scheinbar) klar definierten Bereich eine solche Impfpflicht per Gesetz in die Welt zu setzen. Gemeint ist hier die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ für das Gesundheits- und Pflegepersonal, die ab dem 15. März 2022 gilt oder sagen wir besser: gelten soll.