Die Zukunft der stationären Altenpflege zwischen Mindestlohn und wenn, dann mehr Hilfskräften? Kritische Anmerkungen angesichts einer doppelten Absenkung in einem ganz besonderen Arbeitsfeld

Seit Jahren wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Personalausstattung in deutschen Pflegeheimen viel zu schlecht sei und die Realität in vielen Einrichtungen dazu beitrage, dass nicht nur die Versorgung der dort lebenden Menschen leide, sondern auch viele Pflegekräfte angesichts der Zustände kapitulieren und aus der Tätigkeit in der stationären Pflege fliehen. Und immer wieder wurde ein transparentes System der Personalbemessung gefordert, mehrere Anläufe zur Entwicklung eines solchen Verfahrens sind in der Vergangenheit gescheitert. Im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes II hat der Gesetzgeber reagiert und 2016 den § 113c in das SGB XI geschrieben: »Die Vertragsparteien … stellen … die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben sicher. Die Entwicklung und Erprobung ist bis zum 30. Juni 2020 abzuschließen. Es ist ein strukturiertes, empirisch abgesichertes und valides Verfahren für die Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen auf der Basis des durchschnittlichen Versorgungsaufwands für direkte und indirekte pflegerische Maßnahmen sowie für Hilfen bei der Haushaltsführung unter Berücksichtigung der fachlichen Ziele und Konzeption des ab dem 1. Januar 2017 geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu erstellen. Hierzu sind einheitliche Maßstäbe zu ermitteln, die insbesondere Qualifikationsanforderungen, quantitative Bedarfe und die fachliche Angemessenheit der Maßnahmen berücksichtigen.«

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Nichts Neues aus den deutschen Schützengräben des dualen Krankenversicherungssystems. Und warum die private Krankenversicherung dennoch wahrscheinlich ein Auslaufmodell ist

In den heutigen Zeiten ist es fast schon erleichternd, wenn man sich wenigstens in einem Politikfeld auf unerschütterliche Gewissheiten verlassen kann. Dazu gehört die in aller Regelmäßigkeit immer wieder thematisierte Existenzfrage des im internationalen Vergleich ziemlich einmaligen dualen Krankenversicherungssystems in unserem Land – und die erwartbare Empörungswelle von der Gegenseite, die das weit von sich weist. Die allermeisten Menschen, also gut 90 Prozent, sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), während die restlichen 10 Prozent in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ihr Eigenleben führen (können, manchmal aber auch müssen, weil sie beispielsweise im Alter nicht mehr rauskommen, es aber gerne würden).

Nun gibt es seit vielen Jahren eine dieser für Deutschland so typischen Lager-Diskussionen: Die einen fordern die Abschaffung der PKV und die Einführung einer „Bürgerversicherung“ für alle, die anderen schäumen vor Wut angesichts dieses Ansinnens. Zuweilen gibt es dann für den einen oder anderen Irritationen angesichts der Befürworter einer Abschaffung des Sondersystems der PKV, die man da nicht erwartet hätte. Ein Beispiel wäre hier die Bertelsmann-Stiftung, die bei vielen Linken als vordenkerhafter und multiplizierender Arm des Neoliberalismus gilt – aber von dieser Stiftung wird seit Jahren immer wieder für eine „integrierte Krankenversicherung“ und damit für eine Abschaffung der bisherigen eigenständigen PKV geworben (vgl. hierzu grundsätzlich den Beitrag  Systemkohärenz im Gesundheitswesen. Plädoyer für eine integrierte Krankenversicherung von Stefan Etgeton, Uwe Schwenk und Jan Böden bereits aus dem Jahr 2013).

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Rechtsanwälte müssen vom Jobcenter ihr Geld bekommen. Das Bundessozialgericht beendet eine umstrittene Praxis – zum Schutz der „typischerweise unbemittelten“ Hartz IV-Bezieher

Bezieher von Hartz IV-Leistungen haben die Möglichkeit, gegen Entscheidungen ihres zuständigen Jobcenters Widerspruch einzulegen oder zu klagen. Im Jahr 2019 gab es mehr als 577.000 neue Widersprüche und über 95.000 Klagen vor den Sozialgerichten des Landes. Und wenn die Betroffenen Widerspruch einlegen oder gar klagen, dann haben sie nicht selten Erfolg gegenüber der Behörde. 2019 wurde über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben.

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