Vom Klatschen auf offener Bühne zur COVID-19-Arbeitszeitverordnung: Wenn das ordnungsgemäße Funktionieren des Gemeinwesens (angeblich) erheblich gefährdet ist, dann dürfen die Systemrelevanten auch außerhalb des Schutzsystems ran

Was war in den vergangenen Tagen überall die Rede von den „systemrelevanten“ Berufen, die auf einmal für viele aus dem Schatten der Nicht-Aufmerksamkeit in den Fokus der Berichterstattung gezogen worden sind. Akklamatorischer Höhepunkt war das Aufstehen und kollektive Beklatschen der Pflegekräfte, der Kassiererinnen in den Supermärkten und anderen „Helden“ der Corona-Krise durch die Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Nun mag so eine Geste dem einen oder anderen gut tun und das Herz wärmen, vor allem aber ist sie ziemlich billig zu haben. Schon weitaus sperriger erscheint da eine handfeste Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zu denen auch, aber nicht nur die Vergütung gehört, wenn denn diese nachhaltig sein soll, also über die aktuelle Krisenzeit hinaus zu verankern wäre im Sinne einer strukturellen Aufwertung der Berufe und sich nicht in einem 75-Euro-Gutschein für Waren des eigenen Ladens, wie bei einem der großen Player des deutschen Lebensmitteleinzelhandels, gleichsam als ziemlich schlappe Geste erschöpft.

Und zu den Arbeitsbedingungen gehört wie gesagt nicht nur die Vergütung – sondern auch die Arbeitszeitregelungen. Und da haben wir neben zahlreichen tariflichen Ausformungen, die aber nur tarifgebundene Bereiche betreffen, mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ein fundamentales Schutzgesetz für die Arbeitnehmer, das für alle zur Anwendung kommt bzw. kommen soll. Man muss an dieser Stelle – erst einmal unabhängig von den aktuellen krisenbedingten Diskussionen – darauf hinweisen, dass viele Regelungen dieses Gesetzes seit Jahren immer wieder von interessierter Seite angegriffen werden, um sie zu schleifen, was dann immer irgendwie unverdächtig daherkommend als „Flexibilisierung“ der Arbeitszeit tituliert wird. Dabei ging und geht es hier schlichtweg darum, im zugrundeliegenden grundsätzlichen Konflikt zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen den Zugriff auf die Arbeitszeit der Arbeitnehmer zugunsten der Arbeitgeberseite zu erweitern und bestehende gesetzliche Hemmnisse einer Verwertung der Arbeitskraft zu reduzieren oder gar zu beseitigen.

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Der Tod und die Pflegeheime in Zeiten der Coronavirus-Pandemie

Es sind schlichtweg Zahlen des Grauens: »In immer mehr Pflegeheimen kommt es zu Infektionen durch das Corona-Virus. Deutschlandweit ist es inzwischen in über 300 Heimen aufgetreten, bislang sind dadurch mindestens 226 Covid-19-Infizierte gestorben.« Das kann man der am 7. April 2020 veröffentlichten Meldung Covid-19-Infektionen in mindestens 331 Pflegeheimen entnehmen, wobei man auf das „mindestens“ achten muss: »Die Zahl der Pflegeheime, die Covid-19-Infektionen melden, steigt fast täglich. Nach Recherchen des ARD-Magazins FAKT sind bundesweit mindestens 331 Pflegeheime betroffen. Das hat eine Umfrage des Magazins bei den zuständigen Ministerien aller Bundesländer ergeben. Bayern, das Saarland und Sachsen-Anhalt machten allerdings keine Angaben.« Also drei Bundesländer sind noch gar nicht enthalten.

Solche Zahlen gehören zu der Kategorie dieser überaus vergänglichen Wasserstandsmeldungen, die schon am nächsten Tag überholt sind. Und dass es noch viel mehr Opfer der Coronavirus-Pandemie in unseren Pflegeheimen geben wird, liegt auch an den strukturellen Besonderheiten dieser Einrichtungen. Dazu bereits ausführlicher der Beitrag Aus den Untiefen der Verletzlichsten und zugleich weitgehend Schutzlos-Gelassenen: Pflegeheime und ambulante Pflegedienste inmitten der Coronavirus-Krise vom 29. März 2020. Für alle wird immer deutlicher und schmerzhafter erkennbar, dass gerade die Pflegeheime besonders betroffenen sind und sein werden von der tödlichen Seite der Pandemie.

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Erntehelfer: Die Unverzichtbaren unter den bislang „unsichtbaren“ Systemrelevanten. Erst nicht mehr rein, jetzt doch (einige) rein. Und eine bemerkenswerte Doppelmoral

Zunehmend wird in den Medien und auch in der Politik eine interessante Debatte geführt über „systemrelevante“ Berufe, die weit über das hinausreicht, was man schon viele Jahre vor der Corona-Krise gemacht hat, als immer wieder die Arbeitsbedingungen, zu denen natürlich auch die Vergütung gehört, von Pflegekräften, von Beschäftigten im Einzelhandel, von Lkw-Fahrern auf unseren in „normalen“ Zeiten üblicherweise verstopften Autobahnen oder von Paketzustellern in zugeparkten Innenstädten mit im Regelfall abwesenden Sendungsempfängern thematisiert und problematisiert wurden.

Zuweilen schafften es sogar die (wie wir jetzt lernen) „Systemrelevanten“ aus dem Dunkelfeld für einen Moment in die Randzonen der öffentlichen Aufmerksamkeit, man denke hier beispielsweise an die vielen osteuropäischen Leiharbeiter und Werkvertragsarbeitnehmer, mit denen man die deutschen Billig-Schlachthöfe bestückt und am Laufen hält. Dazu nur dieses Zitat: „Wenn unsere Osteuropäer auf Heimatbesuch fahren, dort aber zwei Wochen in Zwangsquarantäne müssen oder nicht mehr nach Deutschland einreisen dürften, dann stehen bei uns bald die Räder still“. Diese Worte stammen von Clemens Tönnies vom gleichnamigen Schlacht- und Fleischkonzern aus Ostwestfalen. Zur Bedeutung „seiner“ Osteuropäer: Allein am Stammsitz in Rheda-Wiedenbrück beschäftigt Tönnies mehr als 6.500 Mitarbeiter, die Hälfte davon sind Beschäftigte aus Süd- und Osteuropa, die über Subunternehmen angestellt sind. Das berichtet Katrin Terpitz im Handelsblatt unter der Überschrift Einreiseverbote und Quarantäne: Fleischproduzent Tönnies bangt um seine osteuropäischen Arbeiter.

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