Von einem Sozialgericht als Schutzinstanz für diejenigen, die selbst ganz unten von existenzsichernder Hilfe ausgeschlossen werden. Und das Bundesverfassungsgericht hat auch was gesagt

Wenn man zurückdenkt an die Zeit vor der Corona-Krise, dann wird dem einen oder anderen wieder einfallen, dass es neben den vielen anderen sozialpolitischen Baustellen eine gab und gibt, die seitens der Bundesregierung gesetzgeberisch geschlossen wurde: die Frage, wer unter welchen Umständen Anspruch auf Sozialleistungen hat, wenn er oder sie aus dem „EU-Ausland“ nach Deutschland gekommen ist. Ende 2016 hatte der Gesetzgeber den Anspruch auf Sozialhilfeleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht oder für jene, die sich allein zur Arbeitsuche in Deutschland aufhalten, weitgehend ausgeschlossen. Sozialhilfe gibt es dann allenfalls für einen Monat als Überbrückungsleistung, damit Betroffene – meist EU-Ausländer – in ihre Heimat zurückreisen können. Der Gesetzgeber hatte die Bestimmung eingeführt, nachdem das Bundessozialgericht in Kassel am 3. Dezember 2015 geurteilt hatte, dass nach den damaligen Bestimmungen arbeitsuchende EU-Bürger zur Deckung ihres menschenwürdigen Existenzminimums Sozialhilfe verlangen können.

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Die (in Sonntagsreden und anderen Ländern) vielgepriesene deutsche Berufsausbildung: Nach der Corona-Krise so richtig in Schieflage?

Auch wenn es vielen derzeit schwer fällt, sich daran zu erinnern – noch vor kurzem, also vor dem Ausbruch der nun alles beherrschenden Corona-Krise, wurde intensiv darüber diskutiert, wie man das vielgelobte System der (nicht nur dualen, sondern auch fachschulischen) Berufsausbildung attraktiver gestalten kann, denn zunehmend wurde über einen „Azubi-Mangel“ diskutiert und darauf hingewiesen, dass sich der bereits erkennbare und angesichts der demografischen Entwicklung an Fahr aufnehmende Fachkräftemangel vor allem im mittleren Qualifikationsbereich ausprägen wird. Und viele Betriebe mussten seit geraumer Zeit die Erfahrung machen, dass die Zeiten, in denen man sich unter vielen jungen Menschen einen Auszubildenden aussuchen konnte, definitiv vorbei sind. In nicht wenigen Branchen wird man sogar der bitteren Erfahrung ausgesetzt, dass es überhaupt keine Bewerber mehr gibt.

Zugleich – und nur auf den ersten Blick ein Widerspruch – wurde von anderer Seite auch darauf hingewiesen, dass viele junge Menschen keinen Ausbildungsplatz bekommen (haben und werden) und ohne eine – gerade auf dem deutschen Arbeitsmarkt so bedeutsame – formale berufliche Qualifikation die Reihen der „Risikogruppen“ auf dem Arbeitsmarkt auffüllen. Denn ohne Zweifel: ein fehlender Berufsabschluss ist in unserem Land mit mehrfachen und großen (lebenslangen) Risiken verbunden, beispielsweise hinsichtlich der Arbeitslosigkeitswahrscheinlichkeit oder der Perspektive, wenn, dann dauerhaft im Niedriglohnsektor zu landen.

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Die Kurzarbeit als Sicherheitsnetz gegen einen Absturz in die Arbeitslosigkeit – mit einigen Löchern

Von Mitte März bis in die erste April-Woche haben 650.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet – mehr als zehn Mal so viel wie auf dem Höhepunkt der Finanz- und Weltwirtschaftskrise 2009. Das waren fast doppelt so viele Unternehmen wie im gesamten Zeitraum der Jahre von 2008 bis Februar 2020. Vgl. zu den Zahlen und den wahrhaft historischen Ausmaßen den Beitrag Kurzarbeit zwischen arbeitsmarktpolitischer Wunderwaffe und der bangen Frage, ob es diesmal auch so läuft wie 2009 vom 12. April 2020.

Mit Sicherheit werden wir eine weitaus höhere Zahl an Kurzarbeitern sehen als bei der bisherigen Rekord-Inanspruchnahme dieses Instruments im Krisenjahr 2009, da waren es in der Spitze 1,4 Millionen Menschen, im Jahresdurchschnitt gut 1,1 Million Kurzarbeiter. Die meisten davon aus den „klassischen“ Industrieunternehmen wie der Metall- und Elektroindustrie oder dem Maschinenbau. Das ist 2020 fundamental anders – und das erklärt auch die bis vor kurzem nicht vorstellbare Zahl an Betrieben, die Kurzarbeit angemeldet haben, denn nun sind durch den Shutdown vor allem die Dienstleistungsbranchen betroffen, die 2009 weiterhin ihren Geschäften nachgehen konnten und relativ ungeschoren davon gekommen sind, nun aber durch die Zwangsstilllegung von 100 auf Null ausgebremst wurden. Das trifft jetzt die besonders beschäftigungsintensiven Branchen unserer Volkswirtschaft.

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