Bei Riester-Menschen können es auch schon mal bis zu 150 Jahre werden. Warum Versicherungsunternehmen mit völlig überzogenen Lebenserwartungen kalkulieren

Was für eine Botschaft: BdV: Riester-Versicherer kalkulieren mit Lebenserwartung von bis zu 150 Jahren. Das sind doch mal Perspektiven, also für den einen oder anderen unter uns. Wenn auch die meisten Leser sicherlich den Kopf schütteln und mit Blick auf das angegebene Lebensalter die Ferndiagnose „Unsinn hoch x“ stellen werden. Aber lesen wir weiter: »Der Bund der Versicherten (BdV) wirft den Versicherern vor, bei der Riester- und Rürup-Rente mit völlig überzogenen Lebenserwartungen zu rechnen … So würden die Renten mit einer Lebenserwartung von bis zu 150 Jahren kalkuliert. Der Verband fordert, dass der Gesetzgeber eingreift.«

Das machen die Versicherer sicher mit einer ganz bestimmten Absicht, die wir uns gleich genauer anschauen werden. Aber an dieser Stelle könnte dem einen oder anderen einfallen, dass hier schon mal vor einigen Jahren die Figur des äußerst langlebigen Riester-Menschen aufgetaucht ist.

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Keine Überraschung: Die Fleischfabriken werden zu Hotspots der Corona-Krise und die normalerweise unsichtbaren Menschen werden in Umrissen erkennbar

Große Aufregung in der Berichterstattung der letzten Tage: In der deutschen Fleischproduktion grassiert das Coronavirus unter den Beschäftigten. In Nordrhein-Westfalen sollen jetzt alle Arbeiter von Schlachthöfen getestet werden, so dieser Artikel: Mehr als 600 Corona-Fälle in Schlachtereien. »In den meisten Fällen hatten sich rumänische Werkvertragsarbeiter angesteckt, die oft in engen Gemeinschaftsunterkünften leben. Allein im Betrieb Müller Fleisch bei Pforzheim gab es in den vergangenen Wochen etwa 300 Infizierte … Bei Westfleisch haben sich nach Angaben der zuständigen Landkreise an den Standorten Oer-Erkenschwick und Coesfeld mehr als 200 Arbeiter infiziert … Das Unternehmen Vion hat seinen Schlachtbetrieb im schleswig-holsteinischen Bad Bramstedt nach einem Corona-Ausbruch ebenfalls geschlossen. Dort gibt es mehr als 100 Infizierte unter den Werkvertragsarbeitern, die meisten sind in Zweibettzimmern in einer ehemaligen Kaserne untergebracht und wurden gemeinsam per Bus zur Arbeit gefahren.«

»Die Branche steht wegen schlechter Arbeits- und Unterkunftsbedingungen seit vielen Jahren in der Kritik. Die prekären Verhältnisse sind ideal zur weiteren Verbreitung der Pandemie«, so der richtige Hinweis in diesem Artikel: Schlachthöfe entwickeln sich zu Corona-Brennpunkten. Seit vielen Jahren wird das kritisiert – das sollte man im Hinterkopf behalten, wenn man die aktuellen Reaktionen auf die sich häufenden Katastrophen-Meldungen aus den Untiefen der deutschen Fleischindustrie zur Kenntnis nehmen muss:

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Die Finnen haben es nicht erfunden, aber eine Zeit lang ausprobiert: Ein (Nicht-)Experiment zum „bedingungslosen Grundeinkommen“

Eine vorsorgliche Warnung an alle Leser: In diesem Beitrag geht es – folgt man der Überschrift – um das bedingungslose Grundeinkommen. Und allein die Nennung dieser Begrifflichkeit löst oftmals und leider zunehmend bekannte Entweder-Oder-Reflexe und bei manchen auch heftigste Emotionen mit aggressiven Reaktionen gegenüber denen, die nicht der eigenen Sicht der Dinge folgen, aus: Bist Du dafür oder dagegen? Mit diesem Warnhinweis versehen begann der Artikel Alle Welt schaut auf Finnland und das (angebliche) Experiment mit dem bedingungslosen Grundeinkommen. Kaum einer auf die anderen Arbeitslosen, der hier am Neujahrstag 2018 veröffentlicht wurde. In diesem Zusammenhang wurde auf ein in Finnland laufendes Experiment verwiesen. 2.000 zufällig ausgewählte Arbeitslose bekommen seit Januar 2017 bedingungslos 560 Euro im Monat – anstelle von Arbeitslosengeld. Die 2.000 Teilnehmer wurden unter allen Personen zwischen 25 und 58 Jahren, die im November 2016 Arbeitslosengeld oder -unterstützung bekommen haben, ausgelost. Der Test ist auf zwei Jahre befristet. Das Grundeinkommen wird nicht reduziert, wenn eine Arbeit aufgenommen wird, kann man dem damaligen Bericht entnehmen. Die Teilnehmer erhielten das Geld zusätzlich zu anderen Sozialleistungen wie Kindergeld oder Wohnbeihilfe überwiesen.

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