Diesseits des formalen Rechtsanspruchs. Jetzt sind es schon mehr als 340.000 Kita-Plätze für unter dreijährige Kinder, die fehlen. Also möglicherweise

Es wurde hier schon seit Jahren und mit Blick auf ganz unterschiedliche Themen darauf hingewiesen, dass es in der öffentlichen Berichterstattung geradezu eine Sucht gibt nach der einen (möglichst großen) Zahl, mit der (ebenfalls möglichst, wegen der erwarteten Resonanz) ein Problem auf den Punkt gebracht werden kann. Dieser Mechanismus lässt sich in der Pflege beobachten – wie viele Pflegekräfte fehlen in Deutschland? Oder hinsichtlich der Wohnungen und des Mangels an Wohnraum. Und auch in der Kindertagesbetreuung finden wir dieses Muster. Wie viele Erzieherinnen und Erzieher fehlen für die kleinen Staatsbürger? Oder wie an diesem Tag: Wie viele Kita-Plätze für die unter dreijährigen Kinder in unserem Land fehlen?

Darauf wird uns nun (erneut) eine (scheinbar) klare Antwort geliefert: »Der Ausbau neuer Betreuungsangebote für Kleinkinder geht in Deutschland zu langsam voran. Zwar wurden seit 2015 mehr als 135.000 zusätzliche Plätze in Kitas und bei Tageseltern geschaffen, allerdings wollen auch viel mehr Eltern als früher ihr Kind betreuen lassen. So fehlen 2020 in Deutschland mehr als 340.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren, wie Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigen.« Das findet man in dieser Meldung: In Deutschland fehlen immer mehr Betreuungsplätze. Und ergänzend erläutert das Institut der deutschen Wirtschaft als Urheber der Botschaft: »Obwohl die Zahl der Kinder unter drei Jahren in öffentlich geförderter Betreuung zwischen den Jahren 2015 und 2020 von 693.000 auf 829.000 gestiegen ist, hat die Betreuungslücke von 215.000 auf 342.000 zugenommen. Grund hierfür sind neben den sich sukzessive verändernden Betreuungswünschen der Eltern auch die gestiegenen Kinderzahlen, die ihren Höchststand inzwischen jedoch überschritten haben dürften.«

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Arbeitsuchende und Unionsbürger ohne Aufenthaltsrecht haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland. Das Bundessozialgericht und nun der EuGH sehen das teilweise anders

Kinder können ein Anker sein für ihre Eltern, wenn die als EU-Bürger beispielsweise in Deutschland sind und man ihnen dort Sozialleistungen nicht gewähren will, weil man andere abschrecken möchte, es ihnen nachzumachen und die dann möglicherweise – so der immer mitlaufende Gedanke – nur deshalb hierher kommen, weil in Deutschland „großzügige“ Sozialleistungen wie Milch und Honig vom Himmel fließen. Angebliche und tatsächliche Beispiele für eine solche „Armutszuwanderung“ werden in regelmäßigen Abständen immer wieder durch die Medien getrieben und jeder einzelne Fall löst dann große Empörungswellen aus. Die Politik fordert dann reflexhaft gesetzliche Änderungen, um die die Daumenschrauben anzuziehen und die Menschen aus den Armenhäusern der EU davor zu „bewahren“, hierher zu kommen. Das hört sich klarer an als es sich dann wirklich darstellt, denn zugleich bewegen wir uns auf einem „schwierigen“ Terrain dergestalt, das eine der zentralen Grundfreiheiten in der EU die Personenfreizügigkeit ist. Und deren Gewährleistung wird vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überwacht.

Und seit vielen Jahren tobt nicht nur eine mediale und (partei)politische Schlacht um das Thema Zuwanderung und Sozialleistungsansprüche, sondern die Konflikte werden auch auf der offene Bühne der Rechtsprechung ausgetragen. Dabei sollte man nicht automatisch davon ausgehen, dass die „deutschen“ Gerichte gegen die Zuwanderer und der EuGH für sie votieren, die juristische Gefechtslage war in den vergangenen Jahren immer wieder mehr als unübersichtlich.

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Pflegereform, die nächste: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will „den“ Eigenanteil in der stationären Pflege auf 700 Euro im Monat begrenzen. Da muss man wieder einmal genauer hinschauen

Bei den Eigenanteilen, die von den Pflegebedürftigen zugezahlt werden müssen, wenn sie in einem Pflegeheim leben, ist seit langem die Rede von ihrer Begrenzung, denn sie steigen und steigen und immer öfter wird in der Berichterstattung deutlich herausgestellt, dass das so nicht weitergehen kann bzw. darf. Der Anteil der Menschen, die mit ihren Renten (und dem zu verwertenden Vermögen) nicht mehr in der Lage sind, die steigenden Kosten zu decken, so dass die Sozialhilfe nach SGB XII einspringen muss, nimmt (wieder) zu – gerade die Entlastung der kommunalen Sozialhilfe war eines der wichtigsten Motive Anfang der 1990er Jahre gewesen, eine umlagefinanzierte Pflegeversicherung einzuführen.

Aber nun ist Erlösung in Sicht: »Die Kosten für Pflegebedürftige steigen immer weiter. Gesundheitsminister Spahn plant nun, den Eigenanteil für die stationäre Pflege zu begrenzen. Auch will er im Zuge der Pflegereform eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte durchsetzen.« Das kann man dieser Meldung entnehmen, die bereits in der Überschrift eine konkrete Euro-Summe in Aussicht stellt, wo zukünftig Schluss sein soll: Spahn will Eigenanteil auf 700 Euro begrenzen. „Mein Vorschlag ist, dass Heimbewohner für die stationäre Pflege künftig für längstens 36 Monate maximal 700 Euro pro Monat zahlen“, sagte Spahn der „Bild am Sonntag“. „Das wären maximal 25.200 Euro. Zwar bleibt die Pflegeversicherung auch dann eine Teilkaskoversicherung. Aber der Eigenanteil wird berechenbar.“

Quelle: Screenshot Online-Ausgabe der Bild, 04.10.2020

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