Drei Prozent Nettorendite. Nicht auf Aktien. Sondern in der Gesetzlichen Rentenversicherung

Immer wieder hört man die frustriert-aggressive Kommentierung, dass man mit dem, was an Beiträgen in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden muss, weil es sich um eine Zwangsversicherung für abhängig Beschäftigte handelt, privat viel besser selbst vorsorgen und weitaus mehr herausbekommen könnte. Niklas Hoyer hat diese durchaus weit verbreitete Meinung in seinem Artikel So viel Rendite bringt die gesetzliche Rente mit drastischen Beispielworten auf den Punkt gebracht: »Dem IT-Berater aus Thüringen platzte der Kragen. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter ließ er Mitte November seinem Ärger freien Lauf: „Die beschissene Rentenversicherung wird mich in meinem Erwerbsleben über eine Million Euro in Gebühren und entgangener Rendite kosten. Das ist absurd.“ Er würde doch gerne selbst entscheiden, welche Versicherung er abschließt, schrieb der Mann.« Es geht um hunderte Euro Monat für Monat. Im nun neuen Jahr 2021 beträgt der monatliche Höchstbetrag beim Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze 660 Euro im Monat – und der Arbeitgeber legt noch einmal den gleichen Betrag dazu, mithin also 1.320,60 Euro pro Monat.

Aber Hoyer muss den Mann mit seiner sehr individuellen Brille korrigieren: »Einige meinen, ihre Rentenbeiträge seien verlorenes Geld. Ein Irrtum.« Hinweise darauf, dass es sich bei der Einstufung der Beiträge an die Rentenversicherung um verlorenes Geld handelt, hat Hoyer in einer neuen Studie gefunden, die von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht wurde:

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Keine Zahlenspielerei. Covid-19 und die Statistiken. Von Todesfällen im Zusammenhang mit Corona, Neuinfizierten und der Frage nach einer „Übersterblichkeit“

Es ist eigentlich eine Binsenweisheit, dass mit Zahlen Politik (und Berichterstattung) gemacht werden. Und ob nun bewusst oder unbewusst – es gibt eine „Sehnsucht“ nach den möglichst großen Zahlen, die offensichtlich als Schmiermittel in der umkämpften Aufmerksamkeitsökonomie fungieren. So ist das auch seit Monaten in der ganz eigenen Zahlenwelt der Corona-Pandemie.

Auch heute wurden wir wieder mit einem interessanten Fallbeispiel aus dieser Zahlenwelt konfrontiert: Robert Koch-Institut meldet erstmals mehr als 1000 Tote innerhalb eines Tages, so beispielsweise eine Meldung der SPIEGEL-Online-Ausgabe: »In Deutschland sind binnen 24 Stunden 1129 Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus bekannt geworden – die Zahl markiert einen neuen traurigen Höchststand.« Das wurde auch von anderen Medien aufgegriffen: Mehr als 1000 Tote an einem Tag gemeldet, um ein weiteres Beispiel zu zitieren. In dieser Meldung findet man wenigstens diesen Hinweis: »Grundsätzlich war ein Anstieg der Todesfälle infolge des steilen Anstiegs bei den Neuinfektionen erwartet worden. Die Interpretation der Zahlen rund um die Feiertage und den Jahreswechsel ist grundsätzlich schwierig. Das RKI hatte darauf hingewiesen, dass der Tod von Covid-19-Patienten häufig nachgemeldet werde.« So ist das. Es handelt sich um die Zahlen, die dem RKI an einem Tag gemeldet worden sind, die aber nicht bedeuten, dass innerhalb von 24 Stunden über 1.000 Menschen an oder mit Covid-19 gestorben sind, denn darin sind eben auch „Nachmeldungen“ enthalten. Selbst wenn auf Tagesbasis korrekt gemeldet wird, bestimmt natürlich die Zuordnung eines Todesfalls zum Covid-19-Spektrum die ausgewiesenen Zahlen, so dass die „wahren“ Todesfälle im Zusammenhang mit Corona tatsächlich auch höher (oder niedriger) liegen können.

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Schafft er das vor dem „Nichts geht mehr“? Der Bundesarbeitsminister will Betriebsräte mit einem Stärkungsgesetz unter die Arme greifen

Bevor jetzt jemand auf die Idee kommt, der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will nach den teilweise mehr als zähen und innerhalb der derzeitigen schwarz-roten Koalition überaus strittigen Gesetzgebungsverfahren beispielsweise zur „Grundrente“ oder zuletzt das „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ mit dem Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in den Kernbereichen der Fleischindustrie nun mit einem weiteren Vorstoß Teile der Union gegen sich aufbringen (und man deshalb davon ausgehen kann, dass der nun bekannt gewordene Entwurf aus seinem Haus am Widerstand des Koalitionspartners scheitern müsse, da man dem Arbeitsminister keinen weiteren – scheinbaren – Erfolg gönnen dürfe), der möge vorher in das Vertragswerk schauen, auf dem die Zusammenarbeit von SPD und CDU/CSU seit 2018 basiert: dem Koalitionsvertrag. Dort findet man diese beiden Zielsetzungen, was die Betriebsräte angeht (S. 51 f.):

»Wir werden das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung stärken. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Betriebsrat haben über Maßnahmen der Berufsbildung zu beraten. Können sich beide nicht verständigen, kann jede Seite einen Moderator anrufen mit dem Ziel, eine Einigung zu erreichen. Ein Einigungszwang besteht nicht.«

»Wir wollen die Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtern. Dazu werden wir das vereinfachte Wahlverfahren für alle Betriebe mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtend machen. Für Betriebe mit 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen wir die Wahl zwischen dem vereinfachten und allgemeinen Wahlverfahren.
Wir setzen uns dafür ein, dass auch bei grenzüberschreitenden Sitzverlagerungen von Gesellschaften die nationalen Vorschriften über die Mitbestimmung gesichert werden.«

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