Der Corona-Zuschuss in der Grundsicherung: eine einmalige Angelegenheit. Zu gering und sogar verfassungswidrig? Das meint ein Sozialgericht. Aber man muss genauer hinschauen

Am 5. März 2021 hat der Bundesrat dem Sozialschutz-Paket III zugestimmt, das Gesetz soll zum 1. April in Kraft treten. »Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen stellt sicher, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, auch künftig möglichst einfach und schnell die nötige Unterstützung erhalten. Daher werden die im SGB II, SGB XII, BVG und Bundeskindergeldgesetz (BKGG) getroffenen Sonderregelungen bis zum 31.12.2021 verlängert«, kann man diesem Bericht entnehmen: Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung erneut verlängert. Im Einzelnen betrifft das die befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen, sofern das nicht „erheblich“ ist, sowie eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen. Das gilt auch für die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag. Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge in Deutschland sollen weiterhin nach dem SodEG finanziell unterstützt werden, damit sie nicht in ihrem Bestand gefährdet sind, längstens bis zum 31.12.2021. Für Versicherte nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz wird geregelt, dass ein Unterschreiten des mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3.900 EUR auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung hat. Der Bund stellt im Rahmen des Programms „Neustart Kultur“ flankierend zum Sozialschutzpaket III eine weitere Milliarde Euro für Kulturschaffende bereit.

Und dann gibt es noch einen Einmalbetrag für Menschen, die sich in der Grundsicherung befinden:

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Im Ausbildungssystem sind schwere Corona-Schäden zu beklagen, ein Bundesprogramm zur Sicherung von Ausbildungsplätzen wird aufgestockt und noch komplizierter und ein Teil der Jugendberufshilfe gerät unter die Räder des Vergaberegimes

Bereits im Frühjahr des vergangenen Jahres wurde eindringlich gewarnt, dass die damals als erste Welle über uns gekommene Corona-Krise massive negative Auswirkungen auf das Berufsausbildungssystem haben wird, so beispielsweise hier in diesem Beitrag vom 16. April 2020: Die (in Sonntagsreden und anderen Ländern) vielgepriesene deutsche Berufsausbildung: Nach der Corona-Krise so richtig in Schieflage? Mittlerweile wissen wir, welche Schneisen die Corona-Krise in das System der Berufsausbildung geschlagen hat. Im vergangenen Jahr fiel die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge um 57.600 bzw. 11,0% niedriger aus als ein Jahr zuvor (2019: 525.000). Mit nunmehr 467.500 lag sie in Deutschland erstmals unter 500.000. Auf die verheerenden Spätfolgen eines einbrechenden „Ausbildungsmarktes“ wurde hier schon in dem Beitrag Der „Corona-Effekt“ auf dem Ausbildungsmarkt. Der wird nicht nur im Jahr 2020 von Bedeutung sein, sondern lange nachwirken vom 16. Dezember 2020 hingewiesen.

Jetzt sind wir ein Corona-Jahr weiter und erneut in dem für die Anbahnung neuer Ausbildungsverhältnisse so wichtigen Frühjahr. Und wieder wird darüber berichtet, dass wir wohl mit einem weiteren Rückgang der Zahl der Ausbildungsverhältnisse rechnen müssen. In diesem Jahr wird ein weiteres Minus von zehn Prozent erwartet. 2020 und 2021 würden dann insgesamt rund 100.000 Verträge weniger abgeschlossen als 2019. Solche Zahlen kann man auch einer neuen Prognose aus dem Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) entnehmen.

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Immer mehr Arbeitslose rutschen in die Langzeitarbeitslosigkeit – und das gibt Anlass zur Sorge

Das sind Meldungen, die man nur politisch verstehen kann: Der Bundesarbeitsminister wird mit den Worten zitiert, „die Pandemie hat den deutschen Arbeitsmarkt erschüttert. Aber das große Beben ist ausgeblieben.“ Und dann geht es weiter auf der positiven Rutschbahn: »Ein Jahr lang bestimmt die Corona-Krise nun schon, was in Deutschland geht und was nicht. Auch auf dem Arbeitsmarkt hinterlässt das Spuren. Arbeitsminister Heil und Arbeitsagentur-Chef Scheele zeigen sich trotzdem zufrieden.« Dabei stellen sie vor allem ab auf den massiven Einsatz des Instrumentariums der Kurzarbeit, mit der ein starker Anstieg der Arbeitslosigkeit habe verhindert werden können: „Wir sehen, dass sich Kurzarbeit nicht in Arbeitslosigkeit niederschlägt, wenn sie ausläuft. Sondern wir sehen, dass die Unternehmen die Arbeitszeit wieder hochfahren“, so der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele. Der zeichnet sich immer wieder aus durch positive Beschreibungen des Arbeitsmarktes, die in Berlin sicher gerne vernommen werden. Aber auch Scheele kann eine offene Wunde nicht unter den Teppich kehren, so offensichtlich ist die: Die Langzeitarbeitslosen. „Das sind wirklich die Verlierer und Opfer und Leidtragenden dieser Krise“, so wird der Mann aus Nürnberg zitiert. Da lohnt ein Blick auf die nackten Zahlen:

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