Go East – auch mit Hilfe einer Nicht-Sozialversicherung hier. Die Erntehelfer aus dem Osten und was das mit einer Modernisierung der Betriebsräte (nicht) zu tun hat

Am 23. Februar 2021 wurde hier in dem Beitrag Bald werden sie wieder kommen sollen. Die Saisonarbeiter. Und erneut will man sie möglichst billig haben berichtet: »Die Grünen im Bundestag stemmen sich gegen Pläne von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, die sozialversicherungsfreie Beschäftigung für Saisonarbeiter wie im vergangenen Jahr wieder auf 115 Tage auszuweiten. „Wir kritisieren scharf, dass die Bundesregierung erneut versucht, die Sozialversicherungen auf Kosten der systemrelevanten Arbeitskräfte in der Landwirtschaft zu umgehen“, so der agrarpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Friedrich Ostendorff, der in dieser Meldung zitiert wird: Grüne gegen beitragsfreie 115-Tage-Jobs für Saisonarbeiter. In der Zeit der Sozialversicherungsfreiheit müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Sozialbeiträge zahlen, es besteht dann aber auch kein Sozialversicherungsschutz in der Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Man kann es tatsächlich so ausdrücken: „Wer 14 Stunden am Tag in Schwerstarbeit auf unseren Feldern schuftet, muss fair bezahlt werden und in Deutschland krankenversichert sein.“«

Und nun scheinen die Grünen und die vielen anderen Kritiker „Erfolg“ zu haben: Es wird keine Ausweitung der Nicht-Sozialversicherungspflicht der Arbeit der Erntehelfer auf 115 Tage geben. Sondern es werden „nur“ 102 Tage sein. Konsequent ist dann die Überschrift einer Pressemitteilung aus dem Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung: Bundeslandwirtschaftsministerin erreicht Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung. »Von März bis Ende Oktober 2021 können landwirtschaftliche Betriebe ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt 70 Tage (bzw. vier statt drei Monate) sozialversicherungsfrei beschäftigen.« Und damit wir auch alle verstehen, dass die Ministerin Julia Klöckner das nur für uns gemacht hat, lesen wir weiter: »Die Maßnahme ist einerseits ein Beitrag zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln.«

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Der Corona-Zuschuss in der Grundsicherung: eine einmalige Angelegenheit. Zu gering und sogar verfassungswidrig? Das meint ein Sozialgericht. Aber man muss genauer hinschauen

Am 5. März 2021 hat der Bundesrat dem Sozialschutz-Paket III zugestimmt, das Gesetz soll zum 1. April in Kraft treten. »Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen stellt sicher, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, auch künftig möglichst einfach und schnell die nötige Unterstützung erhalten. Daher werden die im SGB II, SGB XII, BVG und Bundeskindergeldgesetz (BKGG) getroffenen Sonderregelungen bis zum 31.12.2021 verlängert«, kann man diesem Bericht entnehmen: Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung erneut verlängert. Im Einzelnen betrifft das die befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen, sofern das nicht „erheblich“ ist, sowie eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen. Das gilt auch für die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag. Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge in Deutschland sollen weiterhin nach dem SodEG finanziell unterstützt werden, damit sie nicht in ihrem Bestand gefährdet sind, längstens bis zum 31.12.2021. Für Versicherte nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz wird geregelt, dass ein Unterschreiten des mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3.900 EUR auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung hat. Der Bund stellt im Rahmen des Programms „Neustart Kultur“ flankierend zum Sozialschutzpaket III eine weitere Milliarde Euro für Kulturschaffende bereit.

Und dann gibt es noch einen Einmalbetrag für Menschen, die sich in der Grundsicherung befinden:

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Im Ausbildungssystem sind schwere Corona-Schäden zu beklagen, ein Bundesprogramm zur Sicherung von Ausbildungsplätzen wird aufgestockt und noch komplizierter und ein Teil der Jugendberufshilfe gerät unter die Räder des Vergaberegimes

Bereits im Frühjahr des vergangenen Jahres wurde eindringlich gewarnt, dass die damals als erste Welle über uns gekommene Corona-Krise massive negative Auswirkungen auf das Berufsausbildungssystem haben wird, so beispielsweise hier in diesem Beitrag vom 16. April 2020: Die (in Sonntagsreden und anderen Ländern) vielgepriesene deutsche Berufsausbildung: Nach der Corona-Krise so richtig in Schieflage? Mittlerweile wissen wir, welche Schneisen die Corona-Krise in das System der Berufsausbildung geschlagen hat. Im vergangenen Jahr fiel die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge um 57.600 bzw. 11,0% niedriger aus als ein Jahr zuvor (2019: 525.000). Mit nunmehr 467.500 lag sie in Deutschland erstmals unter 500.000. Auf die verheerenden Spätfolgen eines einbrechenden „Ausbildungsmarktes“ wurde hier schon in dem Beitrag Der „Corona-Effekt“ auf dem Ausbildungsmarkt. Der wird nicht nur im Jahr 2020 von Bedeutung sein, sondern lange nachwirken vom 16. Dezember 2020 hingewiesen.

Jetzt sind wir ein Corona-Jahr weiter und erneut in dem für die Anbahnung neuer Ausbildungsverhältnisse so wichtigen Frühjahr. Und wieder wird darüber berichtet, dass wir wohl mit einem weiteren Rückgang der Zahl der Ausbildungsverhältnisse rechnen müssen. In diesem Jahr wird ein weiteres Minus von zehn Prozent erwartet. 2020 und 2021 würden dann insgesamt rund 100.000 Verträge weniger abgeschlossen als 2019. Solche Zahlen kann man auch einer neuen Prognose aus dem Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) entnehmen.

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