Wenn aus keine mehr Kontrollen werden. Über Testzentren, Abrechnungsbetrügereien und einem Hornberger Schießen in einem System der organisierten Unzuständigkeit

»Einige Betreiber von Corona-Testzentren haben bei der Abrechnung betrogen. Das passiert überall, wo es schnelles Geld gibt. Doch das Gute an den flächendeckenden Tests überwiegt bei Weitem den Missbrauch durch wenige.« So die Kommentierung unter der forschen Überschrift Testen first! Prüfen können wir immer noch von Rainer Haubrich. Und um den weiterhin kritisch-nachdenklichen Zeitgenossen den Unmut aus dem Gesicht zu blasen angesichts der Berichte über einen – möglicherweise – umfassenden Betrug bei der Abrechnung von (nicht) gemachten Schnelltests (vgl. hierzu ausführlich den Beitrag Enorme Kosten, Verzicht auf Kontrollmechanismen – Corona-Testzentren als ertragreiches Geschäftsmodell in viralen Zeiten vom 29. Mai 2021), schiebt der Kommentator beruhigend hinterher: Man habe es zu tun mit einem Missbrauch durch wenige. »Und die sollten wissen: Die meisten Betrüger fliegen auf.« Denn es »bleibt noch genügend Zeit, die Abrechnungen unter die Lupe zu nehmen: Anbieter von Schnelltests müssen ihre Unterlagen bis Ende 2024 aufheben. Um sie zu prüfen, könnte man Mitarbeiter der Ordnungsämter abstellen, die sonst Bußgelder verhängen. Das ergäbe für viele Bürger eine schöne Nach-Corona-Friedensdividende.« Entspannt euch, Leute und genießt die geöffnete Außengastronomie.

So kann man das sehen (wenn es denn wirklich so einfach wäre mit den späteren Prüfungen) – und vor allem, wenn es um das Geld anderer Leute geht. Wir sprechen hier über richtig viel Geld: „Ich schätze, dass allein im Mai 50 bis 60 Millionen Bürgertests abgerechnet werden, also Kosten von rund einer Milliarde Euro entstehen … Am Ende wird man auf die Tests schauen wie auf die Masken: Die Politik brauchte ganz dringend große Mengen, es war Wildwest, viele Glücksritter und Betrüger drängten in den Markt und es gab keine vernünftige Kontrolle.“ (Aussage eines hochrangigen Funktionärs einer Kassenärztlichen Vereinigung).

mehr

Enorme Kosten, Verzicht auf Kontrollmechanismen – Corona-Testzentren als ertragreiches Geschäftsmodell in viralen Zeiten

„Ich schätze, dass allein im Mai 50 bis 60 Millionen Bürgertests abgerechnet werden, also Kosten von rund einer Milliarde Euro entstehen … Am Ende wird man auf die Tests schauen wie auf die Masken: Die Politik brauchte ganz dringend große Mengen, es war Wildwest, viele Glücksritter und Betrüger drängten in den Markt und es gab keine vernünftige Kontrolle.“ (Aussage eines hochrangigen Funktionärs einer Kassenärztlichen Vereinigung)

Es gibt sie in Apotheken, Hotels, Kneipen, Wettbüros und Zelten. Corona-Testzentren entwickeln sich in diesen Tagen zu einem ertragsreichen Geschäftsmodell. »Wer kostenlose Bürgertests anbieten will, braucht meist kaum Voraussetzungen: Ein Online-Kurs über die Abstrich-Entnahme reicht vielerorts aus und schon kann man beim Gesundheitsamt einen Antrag auf Eröffnung eines Testzentrums stellen – was dann meist ohne Schwierigkeiten auch genehmigt wird. So verzeichnete allein Nordrhein-Westfalen Mitte März noch 1.862 Teststellen, Mitte April waren es dann 5.776 und Mitte Mai bereits 8.735, wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) auf Anfrage mitteilt.« Das berichten Markus Grill, Arnd Henze, Elena Riedlinger und Palina Milling in ihrem Beitrag mit der bezeichnenden Überschrift Schnelltests außer Kontrolle. Diese enorme Ausweitung des Angebots an Testmöglichkeiten ist auf der einen Seite ein gewünschter Effekt angesichts der Bedeutung, die das Schnelltesten hat für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und als Schutzkomponenten inmitten der Corona-Pandemie.

mehr

Frauenhäuser: Jetzt aber kraftvoll aus dem seit langem beklagten Mangel. In der nächsten Legislaturperiode

Blicken wir zurück in das Jahr 2018, die Große Koalition hatte damals nach längeren Geburtswehen die Regierungsarbeit aufgenommen. Der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag unter der Überschrift „Umstände der Abweisung von Frauen an Frauenhäusern“ (Bundestags-Drucksache 19/1624 vom 12.04.2018) konnte man das hier entnehmen:

»Um von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern den gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäusern zu ermöglichen, plant die Bundesregierung in Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD die Einberufung eines Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen. Ziel der Beratungen ist der bedarfsgerechte Ausbau und die adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen.
Der Frage, wie eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aussehen muss, geht auch das derzeit vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Modellprojekt Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach. In dem Modellprojekt geht es darum, gemeinsam mit den Ländern Instrumente zu entwickeln und in der Praxis zu erproben, mit denen die Länder ihr Hilfesystem künftig besser den Bedarfen der von Gewalt betroffenen Frauen anpassen können. In die Beratungen des Runden Tisches sollen die Ergebnisse aus dem Modellprojekt mit einfließen.«

Eine Einordnung dieser Ausführungen der Bundesregierung konnte man dem Beitrag Frauenhäuser. Ein weiteres Beispiel aus dem Mangel-Land Deutschland, der hier am 17. Juni 2018 veröffentlicht wurde, entnehmen: »Soll oder muss man das übersetzen? In dieser Legislaturperiode wird sich (wieder) nichts tun, denn das dauert so seine Zeit mit Modellprojekten und Runden Tischen. Dann kann man einer Verbesserung der Situation der Frauenhäuser und damit der betroffenen Frauen in die nächsten Wahlprogramme aufnehmen. Erneut werden wir Zeugen des leider sehr bekannten Mechanismus des „am ausgestreckten Arm verhungern“ lassen.«

mehr