Immer diese böse Bürokratie. Sie verhindert die Besetzung neuer Stellen in der Altenpflege. So die gut platzierte Botschaft. Ist das aber auch so?

Viele werden sich erinnern: »Wir wollen das Vertrauen der Pflegekräfte durch Sofortmaßnahmen zurückgewinnen und den Alltag der Pflegekräfte schnellstmöglich besser machen. Deshalb sorgen wir mit dem Sofortprogramm Pflege für mehr Personal, eine bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Stationäre Einrichtungen und Krankenhäuser erhalten finanzielle Anreize, um mehr Pflegekräfte einzustellen und auszubilden: Jede zusätzliche Pflegekraft in Krankenhäusern wird finanziert. In der stationären Altenpflege sorgen wir für 13.000 neue Stellen.« So kann man es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums lesen unter dem Punkt „3. Stellen schaffen (Sofortprogramm Pflege)“ bei den Erläuterungen, wie man sich die Pflegestrategie der Bundesregierung vorstellen soll. Das war im vergangenen Jahr – und ursprünglich sollten es eigentlich nur 8.000 Stellen sein für die stationäre Altenpflege, die hatte man dann nach den ersten Reaktionen – angesichts der Tatsache, dass wir mehr als 13.000 stationäre Pflegeeinrichtungen in Deutschland haben – auf die 13.000 augehübscht.

Unabhängig von einer Bewertung der Größenordnung der zusätzlichen neuen Stellen muss man auch das hier in Erinnerung rufen: Es sollte nicht nur um „irgendwelche“ Pflegekräfte gehen, sondern die 13.000 versprochenen Stellen werden für einen ganz bestimmten Bereich finanziert – der „medizinischen Behandlungspflege“ in den Einrichtungen. Darunter versteht man ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten in diesem Fall in einer stationären Einrichtung durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung. Es geht hier um Tätigkeiten wie Wundversorgung, Verbandswechsel, die Medikamentengabe, Dekubitusbehandlung oder Blutdruck- und Blutzuckermessung.

Nun wurde in den vergangenen Monaten angesichts der vielen bereits vorhandenen und nicht besetzbaren offenen Stellen immer wieder kritisiert, dass diese 13.000 „neuen Stellen“ nicht nur sowieso zu gering dimensioniert seien angesichts des tatsächlichen Bedarfs, sondern dass man die dann auch nicht besetzen könne, weil schlichtweg die Fachkräfte dafür nicht vorhanden sind.

Und nun scheint der Beweis vorzuliegen, dass die Pessimisten und Skeptiker auf der richtigen Spur waren:

»In deutschen Pflegeheimen sollten 13.000 zusätzliche Stellen entstehen. Das hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“ angekündigt. Bislang ist jedoch keine einzige dieser Stellen besetzt. Das ergab eine bundesweite Umfrage des ARD-Magazins „FAKT“ bei den zuständigen Krankenkassen.
Demnach wurden bisher nur 2.300 Stellen nach dem „Pflegepersonal-Stärkungsgesetz“ beantragt. Alle Anträge werden von den Krankenkassen derzeit geprüft. Kein einziger ist nach „FAKT“-Recherchen bislang genehmigt worden.« Das kann man dieser Meldung des MDR entnehmen: Neues Pflegegesetz: Keine einzige neue Stelle besetzt. Der dazu gehörende Fernsehbeitrag des Politikmagazins FAKT wurde am 2. Juli 2019 ausgestrahlt unter dem bezeichnenden Titel Bürokratie verhindert neue Pflegekräfte. Dort heißt es dann weiter: »Die Bundesregierung versprach 13.000 neue Stellen für Pflegekräfte zu schaffen. Bis zum heutigen Tag ist nicht eine einzige besetzt. Geltende Fachkräftekräftequote und bürokratische Regelungen verhindern neues Personal.« An dieser Stelle sollte man allerdings hellhörig werden. Die „geltende Fachkraftquote“ sei für die Nicht-Besetzung verantwortlich?

Und die aufkommende Skepsis ob der Ausrichtung des Beitrags wird dann auch bestätigt: »Für Probleme sorgt dabei unter anderem eine Quote, die für Seniorenheime gilt: 50 Prozent des Pflegepersonals müssen Fachkräfte, also ausgebildete Alten- oder Krankenpfleger, sein. Das kritisiert der „Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste“ (bpa). Dessen Vizepräsidentin, Margit Benkenstein, sagte gegenüber „FAKT“: „Die bürokratischen Hürden sind einfach zu hoch und viele unserer Mitgliedseinrichtungen haben damit zu tun, überhaupt die Fachkraftquote einhalten zu können.“ Doch nur wenn die Fachkraftquote eingehalten werde, könnten diese zusätzlichen Stellen in der Pflege beantragt werden«, so der MDR in seinem Bericht über den Beitrag.

Ach, der bpa als Verband der privat-gewerblichen Betreiber von Pflegeheimen und Pflegediensten. Da war doch schon mal was? Genau, beispielsweise dieser Beitrag vom 22. August 2017: Wenn private Pflegeheimbetreiber eine „ideologiefreie Diskussion“ vorschlagen … Die Altenpflege, ihre Personalmisere und die das Geschäft störende Fachkraftquote. Darin wird aus einem FAZ-Artikel vom 21.08.2017 zitiert, der unter der Überschrift „Fachkräftequote verschärft Pflegenotstand“ veröffentlicht wurde – konkret geht es um Äußerungen des bpa-Präsidenten Bernd Meurer:

»Der Gesetzgeber solle den Heimbetreibern mehr Raum für die Anstellung von – in der Regel auch billigeren – Hilfskräften lassen. Dabei führe der Einsatz von mehr Hilfskräften nicht automatisch zu einer schlechteren Pflege. Es komme daher nicht auf den Stellenschlüssel an, sondern darauf, dass in der Pflege die erforderliche Qualität „zu 100 Prozent“ erreicht werde.«

Man hat also einen Personalschlüssel und neben der Gesamtzahl ist dort auch normiert, dass mindestens 50 Prozent eine pflegerische Fachqualifikation haben müssen. Man findet aber (angeblich) nicht genügend Fachkräfte, um die Erwartungen erfüllen zu können. Und jetzt fordert man, dieses Problem dadurch zu lösen, dass man ceteris paribus einfach mehr Hilfs- und weniger Fachkräfte einstellen darf.

Und genau in diese Richtung geht auch der Beitrag des Politikmagazins „FAKT“. So beginnt der Beitrag (➞ Manuskript):

»Im SeniorenCentrum Sonnenschein in Gerstungen, Thüringen, kümmert sich Katja Rieche seit zehn Jahren um die Bewohner. Was denkt sie ein Jahr nach dem Pflegeversprechen
Katja Rieche: Es müsste noch viel geändert werden. Zum Beispiel wie die Fachkraftquote. Sowas müsste es eigentlich nicht mehr geben. Das würde viele Sachen erleichtern.
Für Seniorenheime gilt eine Quote: 50 Prozent des Pflegepersonals müssen Fachkräfte sein, ausgebildete Altenpfleger. Gut gemeint, aber nicht hilfreich. Denn die Fachkräfte übernehmen oft auch die Arbeit von Pflegehelfern (…) Die Fachkraftquote bringt noch ganz andere Probleme. Das ärgert die Chefin vom Haus Sonnenschein. Sie ist auch die Vizepräsidentin des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste.
Marita Benkenstein, Vizepräsidentin bpa: Für Thüringen ist noch keine Stelle von den 13.000 besetzt worden. Da die bürokratischen Hürden einfach zu hoch sind und viele unserer Mitgliedseinrichtungen eh damit zu tun haben, dass wir überhaupt unsere Fachkraftquote einhalten können.«

Diese verbandspolitische Position wird einfach so in dem Beitrag transportiert – ohne auch nur einen Hinweis a) auf die hier bereits angesprochenen Besonderheiten der 13.000 Stellen für die Behandlungspflege, die auch deshalb darauf begrenzt wurden, weil ein Dritter, in diesem Fall die Krankenkassen, die Rechnung bezahlen sollen und b) noch weitaus gravierender ist der Tatbestand, dass nicht ein einziger Hinweis darauf gegeben wird, dass diese Position in der fachlichen Diskussion mehr als umstritten ist. Somit muss der außenstehende Zuschauer den Eindruck bekommen, hier werde gegen die Auffassung der Pflegepraxis durch „die Bürokratie“ mal wieder eine sinnvolle Sache blockiert und ausgebremst.

Aber wäre das überhaupt eine sinnvolle Sache (und wenn ja, für wen wirklich)? Man kann den Ansatz des bpa auch so sehen:

Der Pflege-Taylorismus feiert hier eine große Party. Dahinter steht die Vorstellung, man könne die Betreuungs- und Pflegeprozesse in kleine Häppchen zerteilen und dann die Personalbemessung anhand der so gewonnenen Teilprozesse machen. Mit dem natürlich erwünschten Ergebnis, dass die examinierten Pflegekräfte einen nicht geringen Teil ihrer Arbeitszeit mit „nicht-pflegekraftrelevanten“ Tätigkeiten verbringen bzw. „verschwenden“, die eben auch von anderen, nicht-examinierten Kräften erledigt werden könnten – zu „100 Prozent der „erforderlichen“ Qualität. Und wenn man die einzelnen Arbeitsprozesse nur „richtig“ zerlegt, dann wird der Bedarf an examinierten Fachkräften deutlich eingedampft werden können, was zugleich bedeuten würde, die Quote der Nicht-Fachkräfte erhöhen zu müssen und die auch zu dürfen, weswegen natürlich die 50 Prozent-Vorgabe fallen muss. Und da die Hilfskräfte quantitativ leichter zu finden snd als Fachkräfte und zugleich auch noch billiger sind, hätte man eine „win-win-Situation“. Für die Pflegeheim-Betreiber.

Wir befinden uns ganz offensichtlich in einer Phase der sich ausbreitenden Aufweichung der historischen Standards. Und auch wenn es richtig ist, wenn man darauf hinweist, dass es keine wirklich sachlogische Begründung für die 50 Prozent-Quote gibt, so kann und muss man dem entgegenhalten, dass es gute Gründe gibt, angesichts der erheblichen Veränderungen der Bewohnerschaft von Pflegeheimen eher deutlich mehr als nur 50 Prozent Fachkräfte einzusetzen. So meine Argumentation in dem Beitrag Wenn eine Mindest- zur Normal- und unter dem Druck des Fachkräftemangels zur abzusenkenden Obergrenze wird: Die Fachkraftquote von 50 Prozent in der stationären Altenpflege vom 30 Mai 2019. Dort findet man auch diesen hier passenden Hinweis: »Aus fachlicher, qualitativer und ethischer Sicht sind Überlegungen, ob Pflegefachkraftquoten weiter abgesenkt werden können, nicht haltbar. Eine gegenteilige Entwicklung muss jetzt beginnen: neben den Pflegefachpersonen, die eine regelhafte Versorgung übernehmen, braucht es auch hochschulisch ausgebildetes Personal, das sich auf die Versorgung hochkomplexer Fälle fokussiert und dabei die durch das Studium erworbenen zusätzlichen Kompetenzen für die Versorgung und das Team nutzbar macht.« (Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (2018): Erhalt der Pflegefachkraftquote im SGB XI-Bereich, Berlin: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, Berlin, Juni 2018).

Und an einer anderen Stelle wird das Positionspapier mehr als deutlich: »Abgesehen von den fachlichen Risiken gilt es zu verhindern, dass der Einsatz von Assistenzkräften zum Lohndumping auf dem Rücken gut ausgebildeter und hochmotivierter Pflegefachpersonen genutzt wird.« Wohl wahr.

Dabei, auch das hätte zu einer guten Recherche gehört, statt nur eine einseitige Verbandsposition abzubilden, hat der Gesetzgeber doch höchstselbst ein Schlupfloch in Richtung auf die bpa-Forderung aufgemacht angesichts der bekannten Bedenken, überhaupt genügend Pflegefachkräfte finden zu können. Dazu bereits der Beitrag Nehmen, was kommt? Von 13.000 neuen Stellen für die Pflegeheime, den fehlenden Fachkräften und einem gesetzgeberisch freigegebenen Notnagel Hilfskräfte vom 19. September 2018: Wenn Pflegeeinrichtungen trotz Stellenausschreibungen und Anfragen bei der Arbeitsagentur „nachweislich innerhalb eines Zeitraums von mehr als drei Monaten“ keine neuen Fachkräfte finden, „ist ein Vergütungszuschlag auch für Pflegehilfskräfte zulässig“, heißt es in der Antwort des Ministeriums auf eine Frage der Grünen. Das kann doch eigentlich nicht sein, denn der neue Absatz 6 des § 8 SGB XI, in dem die 13.000 neuen Stellen normiert wurden, ist doch eindeutig formuliert:

»Abweichend von § 84 Absatz 4 Satz 1 erhalten vollstationäre Pflegeeinrichtungen auf Antrag einen Vergütungszuschlag zur Unterstützung der Leistungserbringung insbesondere im Bereich der medizinischen Behandlungspflege. Voraussetzung für die Gewährung des Vergütungszuschlags ist, dass die Pflegeeinrichtung über neu eingestelltes oder über Stellenaufstockung erweitertes Pflegepersonal verfügt, das über das Personal hinausgeht, das die Pflegeeinrichtung nach der Pflegesatzvereinbarung gemäß § 84 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 vorzuhalten hat. Das zusätzliche Pflegepersonal muss zur Erbringung aller vollstationären Pflegeleistungen vorgesehen sein und es muss sich bei dem Personal um Pflegefachkräfte handeln.«

Da steht ganz klar Pflegefachkräfte. Aber man sollte weiterlesen, denn der nächste Satz des zitierten § 8 Abs. 6 SGB XI geht so:

»Nur für den Fall, dass die vollstationäre Pflegeeinrichtung nachweist, dass es ihr in einem Zeitraum von über vier Monaten nicht gelungen ist, geeignete Pflegefachkräfte einzustellen, kann sie ausnahmsweise auch für die Beschäftigung von zusätzlichen Pflegehilfskräften, die sich in der Ausbildung zur Pflegefachkraft befinden, einen Vergütungszuschlag erhalten.«

Im ursprünglichen Entwurf für diese Formulierung hatte es sogar noch geheißen: »Nur für den Fall, dass die vollstationäre Pflegeeinrichtung nachweist, dass es ihr in einem Zeitraum von über drei Monaten nicht gelungen ist, geeignete Pflegefachkräfte einzustellen, kann sie auch für die Beschäftigung von zusätzlichen Pflegehilfskräften den Vergütungszuschlag erhalten.« Kurz vor Toresschluss ist also die Ergänzung „die sich in der Ausbildung zur Pflegefachkraft befinden“ noch ergänzend aufgenommen worden. Nun muss man aber an dieser Stelle wissen, dass gerade der bpa seit dem vergangenen Jahr sich diese Baustelle bearbeitet: »15.000 Pflegehilfskräfte sollten mit 188 Stunden Qualifizierung versehen und anschließend auf die Fachkraftquote angerechnet werden können.« So der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe am 23.08.2018 unter der Überschrift Der Ansatz von Arbeitgebern: Fachkraftquote unterlaufen. »Der Vorschlag, Pflegehelfer in Blitzkursen für die Behandlungspflege zu qualifizieren und sie zur ‚Fachkraft light‘ zu erklären, zeigt wieder einmal, dass fachliche Standards, Qualität der Versorgung und somit Sicherheit der Bewohner/innen im Denken und Planen gewisser Gruppen im System kaum noch eine Rolle spielen«, so der DBfK. Zentral ist die Türöffner-Funktion des neuen § 8 Abs. 6 SGB XI.

Dem Verband der privat-gewerblichen Anbieter geht s derzeit genau darum – eine „Schnelle Brüter“-Qualifizierung von Hilfskräften mit der Anerkennung, dass das jetzt Fachkräfte seien. Da können derart einseitige Berichte wie der Fernsehbeitrag helfen. Der dann getreu dem Motto „doppelt hält besser“ auch noch eine zweite zentrale und aggressiv vorgetragene Forderung des bpa ohne den Ansatz einer kritischen Einordnung ergänzend serviert: Mehr ausländische Pflegekräfte nach Deutschland. Die würden den Pflegenotstand schon lösen.

»Außerdem sollen Pflegekräfte beispielsweise vom Balkan einfacher nach Deutschland kommen können. Wir sind unterwegs im Kosovo, in der Hauptstadt Priština, treffen den Deutschen Adrian Heimerer.« So geht es in dem FAKT-Beitrag weiter. Und wieder bekommt der Zuschauer vor allem eine Botschaft mit auf den weiteren Weg: Um uns herum warten unglaublich viele qualifizierte Pflegekräfte auf einen möglichen Einsatz an der deutschen Pflegefront – und wieder einmal werden sie ausgebremst von der bösen deutschen Bürokratie. Das muss man einfach nur abbauen und dann ist alles gut. Wenigstens einen Hinweis auf die eben nicht so einfache Perspektive, mit ausländischen Pflegekräften den deutschen Pflegenotstand lösen zu wollen, hätte man sich gewünscht. Oder ein Hinweis, dass das, was manche Arbeitgeber als „bürokratische Hemmnisse“ beklagt, auf der anderen Seite dem Schutz der Menschen hier in Deutschland dienen könnten und deshalb unverzichtbar sind, auch wenn dadurch die Verwertungsinteressen der Arbeitgeber beeinträchtigt werden, beispielsweise bei der Anerkennung fachlicher Qualifikationen oder der Sprachkenntnisse, wäre mindestens zu erwarten gewesen.

Fazit: Man kann sich – ob nun bewusst oder angesichts einer fehlenden Expertise oder einer Huschi-Puschi-Recherche zu dem Thema – zum Sprachrohr einer einseitigen und in der fachlichen Diskussion überaus umstrittenen Position machen (lassen). Schade. Wenn man das wie der MDR in der Rubrik „Investigativ“-Journalismus veröffentlicht, dann darf man etwas anderes erwarten.