Bremen als Vorreiter. Bei der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. Und das in einer Branche, die es wirklich nötig hat

Eine der ganz großen, wenn nicht die zentrale tarifpolitische Herausforderung besteht aus der in den vergangenen Jahren beobachtbaren Tarifflucht zahlreicher Arbeitgeber. Das hat bis vor kurzem zu einer sinkenden Tarifbindung geführt. Und dann gibt es für einige Gewerkschaften ganz besonders das Problem einiger Branchen, in denen von jeher eine nur kleine Minderheit überhaupt an Tarifverträge gebunden ist – wobei es sich hierbei vor allem um bestimmte Dienstleistungsbranchen handelt, in die sich in den vergangenen Jahren aber der Schwerpunkt des Beschäftigungswachstums verlagert hat. Daraus ergeben sich Folgeprobleme, die man beispielsweise aktuell im Bereich der Altenpflege studieren kann. Viele Pflegeheime unterliegen keiner Tarifbindung und ein anderer Teil eigenen Regelwerken, den Arbeitsvertragsrichtlinien der Kirchen, die aber formal keine Tarifverträge sind, weil die kirchlich gebundenen Träger hier ein Sonderarbeitsrecht in Anspruch nehmen können, das beispielsweise einen von Gewerkschaften organisierten Arbeitskampf ausschließt.

Aber in der Altenpflege soll ja nun alles besser werden – hat sich doch die Große Koalition darauf verständigt, dafür zu sorgen, dass die Pflegekräfte nach Tarif bezahlt werden sollen, um eine wichtige und dringend erforderliche Verbesserung eines Teils der Arbeitsbedingungen zu erreichen. Allerdings steckt der Teufel bekanntlich im Detail. Diese an sich lobenswerte Absicht wird nur funktionieren, wenn ein Tarifwerk für allgemeinverbindlich erklärt wird. Aber um das zu erreichen, sind einige wesentliche Voraussetzungen notwendig, neben der Tatsache, dass es überhaupt ein Tarifwerk gibt, das flächendeckend ausreichend verbreitet ist und einer halbwegs ausreichenden Zahl an gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten müsste auch der Tarifausschuss, in dem Arbeitgeber und Gewerkschaften sitzen, der Allgemeinverbindlicherklärung zustimmen. An anderer Stelle wurde ausführlich dargelegt, warum das gerade in der Altenpflege derzeit erhebliche, auf den ersten Blick unüberwindbare Hürden sind: Tariflohn für alle Pflegekräfte in der Altenpflege: SPD und Union sagen: kommt. Die anderen fragen sich: wie denn?

Aber auch für andere Branchen, in denen Millionen Arbeitnehmer beschäftigt sind, wird immer wieder der Ruf nach einer Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen laut, man denke hier nur an den Einzelhandel, wo wir übrigens eine solche Allgemeinverbindlichkeit bis zum Jahr 2000 hatten, deren Aufhebung dann das Tor zu dem geöffnet hat, was wir heute beklagen – Lohndumping und Kostenwettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten (vgl. dazu beispielsweise den Beitrag Tarifbindung mit Schwindsucht und die Allgemeinverbindlichkeit als möglicher Rettungsanker, der aber in der Luft hängt vom 9. Mai 2017).

Aber hier soll es nicht um die Altenpflege gehen und auch nicht um den Einzelhandel – sondern um eine Branche, in der es ebenfalls einen erheblichen Handlungsbedarf gibt, was die Arbeitsbedingungen und darunter die Löhne angeht: das Hotel- und Gastgewerbe. Dass wir es hier mit zuweilen hoch problematischen Arbeitsbedingungen zu tun haben, muss nicht wirklich weiter ausgeführt werden. Und das hier in vielen Unternehmen teilweise Niedrigstlöhne gezahlt werden, ist sicher auch hinreichend bekannt.
Und schaut man sich den gewerkschaftlichen Organisationsgrad der Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe an, dann wird man hier sicher ganze Landstriche finden können, in denen Mitglieder der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) wenn, dann nur in Spurenelementen vertreten sind. Was nicht ausschließlich, aber eben auch diesen Befund erklären kann: Laut der Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes sind beispielsweise im Gastgewerbe 77 Prozent der Beschäftigten in Betrieben tätig, die nicht nach Tarif vergüten.

Vor diesem Hintergrund lohnt ein Blick nach Bremen. »Das Gastgewerbe im Land Bremen ist eine wachsende Branche. In den vergangenen zehn Jahren ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze um fast 50 Prozent gestiegen. Aktuell sind fast 10.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Bremer Gastgewerbe tätig. Hinzu kommen mehr als 10.000 Minijobberinnen und Minijobber.« So die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Beitrag Gutes Ergebnis: Höhere Löhne für alle Beschäftigten im Bremer Gastgewerbe. Aber ein genauerer Blick auf die Branche trübt die quantitative Erfolgsstory, wenn man solche Informationen zur Kenntnis nehmen muss:

»Trotz dieser Wachstumsdynamik ist die Einkommenssituation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bislang prekär: Das Durchschnittseinkommen eines Vollzeitbeschäftigten im Gastgewerbe ist im Branchenvergleich mit 2.080 Euro brutto monatlich mit Abstand am niedrigsten. Fast drei Viertel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten zum Niedriglohn, dies übertrifft selbst Branchen wie die Wach- und Sicherheitsdienstleistungen oder die Leiharbeit. Ein existenzsicherndes Einkommen lässt sich im Gastgewerbe selbst mit einer Vollzeitbeschäftigung oft nicht erzielen. 13 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten müssen ihr Einkommen durch staatliche Unterstützung aufstocken.«

Und für viele im Gastgewerbe in Bremen tätigen Menschen ist die Realität eine Bezahlung an der Lohnuntergrenze: »Der Mitgliederbefragung „Koordinaten der Arbeit“ zufolge, die die Arbeitnehmerkammer 2017 durchgeführt hat, verdient fast jeder dritte Beschäftigte im Gastgewerbe den Mindestlohn (18,5 Prozent) oder sogar weniger (12,6 Prozent). Auch dieser Wert ist im Branchenvergleich mit Abstand am schlechtesten.«

Vor diesem Hintergrund wird man die besondere Bedeutung der folgenden Nachricht verstehen: Unter der auf den ersten Blick unscheinbar daherkommenden Überschrift Neuer Tarifvertrag in Bremens Hotel- und Gaststättengewerbe berichtet Stefan Lakeband: »Der Tarifvertrag der Branche ist künftig für alle Betriebe verbindlich.«

»Darauf haben sich die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in der Hansestadt geeinigt. Ihr gemeinsam geschlossener Entgelttarifvertrag aus dem vergangenen Jahr soll bald nämlich nicht mehr nur für Gewerkschaftsmitglieder gelten, die in einem Dehoga-Betrieb arbeiten, sondern für die gesamte Branche in der Hansestadt.«

Von dem Entgelttarifvertrag, der am 1. April 2017 in Kraft getreten ist, haben bislang nur Beschäftigte profitieren können, deren Arbeitgeber tarifgebunden sind – die vielen anderen hingegen nicht.  Bislang war es nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern möglich, ihren Beschäftigten nur den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro zu bezahlen. Dadurch, dass der Wirtschaftssenator den Tarifvertrag der beiden Parteien nun für allgemeinverbindlich erklärt hat, wird sich das ändern.

Künftig muss jeder Beschäftigte in Hotels oder der Gastronomie mindestens 9,56 Euro bekommen. Wer eine Fachausbildung hat, für den liegt die Mindestgrenze in Bremen bei 11,51 Euro, berichtet Lakeband in seinem Artikel.

„Es ist das erste Mal, dass ein ganzer Tarifvertrag allgemeinverbindlich erklärt wurde“, wird Iris Münkel zitiert, Gewerkschaftssekretärin bei der NGG. Das Land Bremen nehme damit eine bundesweite Vorreiterrolle ein.

Nun könnte man meinen, dass die Arbeitgeber lautstark protestieren gegen diesen Zwangseingriff in die Tarifautonomie. Nun kann man gerade an diesem Beispiel sehen – „die“ Arbeitgeber gibt es eben nicht. Es gibt solche und andere. Die Arbeitgeber, die im Arbeitgeberverband Dehoga zusammengeschlossen sind, begrüßen sogar die Maßnahme (die sie ja auch in Form eines gemeinsamen Antrags mit auf den Weg gebracht haben):

»Beim Dehoga in Bremen wird die Allgemeinverbindlichkeit ebenfalls positiv gesehen. „Unseren Mitgliedbetrieben wird ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil genommen“, sagt Hauptgeschäftsführer Thomas Schlüter. Durch die steigende Zahl an Betriebe ohne Tarifbindung sei es zu Verzerrungen am Markt gekommen. Denn diese Unternehmen hätten ihren Mitarbeitern weniger zahlen müssen und hätten somit auch ganz anders kalkulieren können.«

Und Lakeband weist noch auf einen weiteren ökonomischen Aspekt hin, der für die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags spricht, gerade in den heutigen Zeiten: »Der Dehoga und die NGG hätten den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit aber auch aus einem anderen Grund gestellt: Sie hoffen, das Hotel- und Gastgewerbe dadurch attraktiver zu machen.«

Und auch das sei hier hervorgehoben: »Nach dem Antrag von Dehoga und NGG bei Wirtschaftssenator Martin Günthner (SPD) hat dieser der Allgemeinverbindlichkeit zugestimmt. Das letzte Wort hatte allerdings der Tarifausschuss in Bremen, der aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern besteht. Nach zwei Verhandlungsrunden hat die Kommission dem Antrag vergangene Woche dann zugestimmt.« Im Bremer Fall hat sich also der Tarifausschuss (in diesem Fall auf der Landesebene) für die Allgemeinverbindlicherklärung ausgesprochen.

Genau das ist aber in den meisten anderen Fällen das Nadelöhr, durch das selbst gemeinsam von den betroffenen Gewerkschaften und Branchen-Arbeitgebern gestellte Anträge nicht durchkommen, denn in den Tarifausschüssen sitzen andere Arbeitgebervertreter und wenn die aus ideologischen Gründen grundsätzlich gegen mehr Allgemeinverbindlichkeit sind, dann können sie das im Tarifausschuss – selbst wenn „unten“ Einigkeit besteht und Handlungsbedarf vorgetragen wird – mit ihren Stimmen im Ausschuss blockieren, denn die Mehrheit muss zustimmen, so dass die Arbeitgeberseite über eine strukturelle Blockadeoption verfügt. Dass sie die auch genutzt haben, hat sich in den vergangenen Jahren in einer deutlich rückläufigen Zahl an neuen Allgemeinverbindlicherklärungen (siehe die Abbildung am Anfang des Beitrags) manifestiert. Genau an dieser Stelle hätte die neue Große Koalition ansetzen müssen bei der Vereinbarung der Vorhaben im Koalitionsvertrag. Nur findet man dazu im Koalitionsvertrag – nichts. Rein gar nichts. Das habe ich bereits in dem Beitrag Umrisse einer GroKo neu. Teil 1: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht vom 13. Januar 2018 entsprechend kritisiert.

Insofern können wir die neue Entwicklung in Bremen in zweierlei Hinsicht bilanzieren: „Die beschlossene  Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist ein wichtiger Meilenstein, um Lohndumping zu verhindern und die Branche attraktiver für Fachkräfte zu machen“, so die Bewertung von Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen.

Und vielleicht noch weitaus bedeutsamer: „Dies kann eine Blaupause für andere Branchen sein.“